UEVA: Parken in Tutzing

Verschiedene Themen rund um das Parken standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 22.07.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn:

  • Die Verwaltung schlug vor, die Hauptstraße sowie die beiden angrenzenden Parkzonen zu einer einheitlichen Parkzone zusammenzuführen. Aufgrund der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Parkbuchten entlang der Hauptstraße bestehen Bedenken, das künftig vermehrt Fahrzeuge direkt auf der Hauptstraße abgestellt werden. Um dem entgegenzuwirken, soll eine Parkzone mit dem Zusatzzeichen „Parken mit Parkschein in den gekennzeichneten Flächen“ eingerichtet werden. Zusätzlich würden weniger Schilder das Ortsbild verschönern. Die Ausschussmitglieder gaben zu Bedenken, dass dann alle relevanten Parkplätze durch ein Fachunternehmen markiert werden müssten, was auch Unterhaltskosten nach sich ziehen würde. Die Verwaltung wird eine Entscheidungsvorlage aufbereiten.
  • Der Parkplatz am Würmseestadion wird regelmäßig und über längere Zeiträume hinweg durch Besucherinen und Besucher des nahegelegenen Südbads oder von Dauerparkern genutzt. Die Parkplätze sollen aber den Sportlern zustehen. Daher schlug die Verwaltung vor, dass ein Parken mit Parkscheibe in der Zeit von 8-20 Uhr für vier Stunden möglich sein soll.  Die Ausschussmitglieder baten den Bürgermeister mit Vertretern des TSV, der Schützen und der Kickboxer zu sprechen und dabei auch Tagesveranstaltungen anzusprechen. Ein ggf. überarbeiteter Vorschlag soll dann dem Ausschuss wieder vorgelegt werden.
  • Die Verwaltung hatte einen Antrag aus dem Gemeinderat zur Versetzung der Parkplätze für die Pächter des Nordbads erhalten, damit der Parkraum für die Allgemeinheit erweitert werden kann. Nach Diskussion war am 27.03.2025 beschlossen worden, ein absolutes Halteverbot vor dem schmalen in Richtung Seeufer führenden Weg einzurichten und keine zusätzlichen Parkflächen auszuweisen.  Auf Wunsch der Pächter wurde das Thema in der Ausschusssitzung am 26.06.2025 erneut behandelt, denn die beiden Parkplätze würden für das Personal benötigt, so die Pächter. Gegen die Stimme von Ratskollegin Caroline Krug wurde der Beschluss vom 27.03.2025 wieder aufgehoben, es bleibt also alles beim Alten, d.h. die Pächter können zusätzlich unentgeltlich Parkplätze links des Wegs/der Einfahrt nutzen. Der Antrag, diese beiden Parkplätze mit Sonderausweis zu vergeben, sozusagen als Kompromiss, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die Gemeinde Tutzing bezüglich der Planungen für den dreistreifigen Ausbau der B2 nördlich von Weilheim auf der Höhe Kerschlach kontaktiert. Die Lagepläne des Vorentwurfs wurden bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 19.02.2002 (!) vorgestellt und durch das Bauamt erläutert. Nun ging es konkret um den Bau einer Unterfüphrung für den Radverkehr zur Anbindung der Radverkehrsverbindung Monatshausen-Kerschlach. Ohne Gegenstimme wurde der Radwegführung zwischen Monatshausen und Kerschlach zugestimmt.
  • Mehrfach wurde beobachtet und der Verwaltung berichtet, dass Radfahrer im Kustermannpark zügig und teilweise unaufmerksam unterwegs sind, was gelegentlich zu gefährlichen Situationen für andere Parknutzer oder andere Fahrradfahrer führen kann. Spaziergänger und Badegäste beschweren sich darüber. Die Vorschläge der Ausschusssmitglieder reichten von der Montage weiterer Bügel über die Umleitung der Radfahrer nach Westen auf den oberen Georg-Roth-Weg  bis zum reinen Appell an die Radfahrer, auf andere Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht zu nehmen. Denn, so die Begründung für den Appell, die Radfahrer werden sich der Weg am Seeufer nicht nehmen lassen. Ohne Beschluss.
  • Es wurden im Gemeindegebiet erneut TOPO-Boxen aufgestellt, um die Verkehrslage in den einzelnen Straßen in Tutzing zu prüfen. Die Geschwindigkeit wurde im Zeitraum vom 10.06. – 25.06.2025 verdeckt gemessen und zwar in der Bahnhofstraße, der Bernrieder Straße, der Beiselestraße der Greinwaldstraße. Am 14.07.2025 wurden dann noch Boxen in der Bernriederstraße, in der Blumenstraße in Kampberg und in der Bahnhofstraße aufgestellt. Maßgeblich für die Beurteilung ist die sogenannte Beanstandungsquote bezogen auf die Gesamtzahl der Durchfahrten. Ab 5% sollten Maßnahmen überlegt werden, bei 10% sei die magische Grenze zum Handeln erreicht, so der Bürgermeister. Die Quote in der Bahnhofstraße lag bei rd. 5% mit einem Ausreisser am 10.06.2025 mit rd. 9%. Die gemessenen Fahrzeuge waren mit Tempo 36 km/h oder schneller unterwegs. Ansonsten lagen die Beanstandungsquoten mehrheitlich zwischen 0,6 und 2,5%. Kritikpunkt im Ausschuss: es waren Pfingstferien!

 

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