Der Parkplatz an der Würmseehalle/Stadion war Gegenstand der Beratung in der Sitzung des UEVA am 25.11.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Parkplatz sollte nach Beschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 28.10.2025 eine Parkregelung erhalten. Es wurde dann einstimmig das vierstündige Parken mit der Parkscheibe beschlossen; zusätzlich sollte geprüft werden, ob mit klappbaren Schildern Ausnahmen je nach Saison (z.B. im Winter) und bei Veranstaltungen im Sommer möglich sind. Die Prüfung seitens der Verwaltung ergab, dass Klappschilder zu saisonaler Ausgestaltung der Parkregelung möglich sind, wenn alle Vorgaben eines Verkehrszeichens erfüllt sind. Den Materialaufwand für insgesamt 12 Schilder mit Zusatzzeichen, Bodenhülsen und Masten bezifferte die Verwaltung auf 5.566 Euro. Um die Zahl der Schilder zu reduzieren, wurde im Ausschuss vorgeschlagen, den Parkplatz zu einer Parkzone zu erklären. Dies wurde nun in der Sitzung des UEVA einstimmig beschlossen mit dem Auftrag zur Umsetzung, sollten auch diese Schilder klappbar sein; andernfalls Wiedervorlage im Ausschuss.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Aufgrund mehrfacher Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Oskar-Schüler-Straße wurde ein Konzept zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgearbeitet. Geschwindigkeitsmessungen mit TOPO-Boxen hatten im Vergleichszeitraum 16. – 23.05.2024 eine hohe Beanstandungsquote von 21,1% ergeben; ab 10% besteht Handlungsbedarf. Im Testzeitraum 26.06. – 03.07.2024, während der Umleitung des Hauptstraßenverkehrs, zeigten sich zwar keine Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h, aber mit 9.510 Fahrzeugen/Tag ein 2,6-faches Verkehrsaufkommen. Unter Beachtung der Kosten wurde einstimmig eine sechsmonatige Testphase beschlosssen, in der die Straße verschwenkt wird. Diese Verschwenkung wird mit Pflanztrögen oder Leitbaken hergestellt. Dazu wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen.
- Die Verwaltung legte aktuelle Zahlen zur Geschwindigkeitsmessung an zwei Straßen vor. Messungen in der Zeit vom 03. – 11.11.2015 in der Blumenstraße, Höhe Begonienweg führten zu einer Beanstandungequote von 10,8%. Hier soll ein Smiley aufgestellt werden, das auf die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h hinweist. Dasselbe gilt für die Bernrieder Straße. Hier wurde bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h im selben Zeitraum bei insgesamt 34.098 Durchfahrten eine Beanstandungsquote von nur 3,4% ausgewiesen.
- In der SItzung des UEVA am 22.07.2025 wurde die Situation im Kustermannpark besprochen, insbesondere die häufigen Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern. Mehrfach war beobachtet und der Verwaltung berichtet worden, dass Radfahrer im Kustermannpark zügig und teilweise unaufmerksam unterwegs sind, was gelegentlich zu gefährlichen Situationen für andere Parknutzer oder andere Fahrradfahrer führen könne. Spaziergänger und Badegäste hatten sich darüber beschwert. Die Verwaltung schlug vor, vier Piktogramme, die zur Rücksichtnahme auffordern, zu bestellen und durch den Bauhof aufbringen zu lassen. Standorte sind die Einfahren von der Seestraße, bei der Kustermannvilla, beim Parkplatz und ein Piktogramm im zentralen Bereich des Kustermannparks. Einstimmig so beschlossen.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Verwaltung, dass beim Park + Ride am Bahnhof in Tutzing, dass in dieser Zone mit Tempo 30 rechts vor links gelte. Fahrzeuge, die in nördlicher Richtung unterwegs seien, also die Durchfahrtstraße benutzten, hätten Vorrecht an der Einmündung am Behringerweg; Fahrzeuge vom Beringerweg müssten hier warten. Es werde temporär ein Schild aufgehängt, das auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinweise.