UEVA: Schnellfahrer in der Bahnhofstraße!

Die Geschwindigkeitsmessungen des Zwecksverbands Kommunale Dienste Oberland waren Thema in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 27.01.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Die Geschwindigkeit in der Bahnhofstraße, in der Tempo 30 gilt, wurde an drei verschiedenen Stellen gemessen (ausführlich dazu unten). Die Messung an Haus Nr. 1 ergab eine Beanstandungsquote von 0,05% bei 23.460 Durchfahrten, also nur 12 Fahrzeuge fuhren nach dieser Messung zu schnell.

Das Ergebnis könne ja nicht sein, wandte ich ein, nachdem mir das Wort als Gast in der Sitzung erteilt wurde (bin ja nicht Auschussmitglied). Zum zweiten Mal hatte der Zweckverband bei der Auswertung vergessen, dass gegen Tempo 30 gemessen werden muss (nicht gegen 50 km/h). Die Auswertungen zeigen, dass 15% der Fahrzeuge die Geschwindigkeit von 36 km/h überschritten hatten (v85). 29 km/h war die Geschwindigkeit, die von 50% der Fahrzeuge überschritten wurde (v50). Wenn ich einen linearen Verlauf annehme, ergibt sich, dass 45% der Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h in der Bahnhofstraße überschritten haben! Das ist eine sehr hohe Beanstandungsquote, die wirklich zum Handeln aufruft (Handlungen seien ab 10% geboten). Der Bürgermeister erklärte, er werde das aufgreifen und geeignete Maßnahmen prüfen lassen. Im Ausschuss wurde die Idee entwickelt, in der oberen Bahnhofsstraße zunächst Parkbuchten anzulegen um dadurch den Verkehr zu verlangsamen. Darüber hinaus soll die sogenannte Aufpflasterung („Schwellen“) geprüft werden.

Abschließend versicherte der Bürgermeister, dass nicht nur an der Bahnhofstraße genauer nachgeschaut werde; insgesamt gehe die Verwaltung den Hinweisen auf hohe Verkehrsbelastung nach.

Weitere Punkte im Ausschuss:

  • Regionales Bikesharing – Der Bürgermeister berichtete zum aktuellen Stand. Das Thema war vorgestellt worden in der Ausschusssitzung am 25.07.2023. Damals ging es um die Grundsatzuntersuchung zur geteilten Mikomobilität. Das Zurücklegen der sogenannten „letzten Meile“ sollte per Rad möglich sein. Dazu sollten Standorte im Ort mit Leihrädern eingerichtet werden. Gerechnet wurde mit 2,5 Rädern je 1.000 Einwohner. Auch die ansässigen Unternehmen solllten mitmachen. Der MVV bat um eine Interessensbekundung. Nun wollte der Bürgermeister im Ausschuss wissen, ob das Thema weiterverfolgt werden soll. Vergaberechtlich ist viel Zeit vergangen, Preise konnte der Bürgermeister öffentlich nicht nennen. Die Laufzeit würde drei Jahre ab dem 01.04.2027 betragen. Die Meinung im Ausschuss war uneinheitlich und reichte von der Begrüßung der Maßnahme als Angebot für die Jugend außerhalb der Fahrzeiten der Ortsbusse bis zur haushalterischen Skepsis oder die Kennzeichnung des Vorhabens als Luxus. Auf Nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass die meisten Gemeinden im Landkreis nicht mitmachen.
  • Die Verwaltung reichte nachgefragte Informationen zum Winterdienst nach: In den letzten vier Saisons seien jeweils zwischen 180 und 270 Tonnen Salz verbraucht worden. Der Preis pro Tonne liegt akzuell bei 111 Euro. Die nachgefragte Umstellung von Streusalz auf Sole könnte zwar den Verbrauch um rd. die Hälfte reduzieren, dagegen stünden die Umrüstkosten zwischen 10.000 und 25.000 Euro je Fahrzeug (nicht bei allen Fahrzeugen möglich) sowie eine Mischanlage im Anschaffungswert von rd. 80.000.
    Auf Nachfrage von Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande bestätigte die Verwaltung, dass ein alternative Standort für die Salzsilos gesucht werde, die derzeit südlich der Tennisplätze stehen.
  • Die Parkraumbewirtschaftung im Innenbereich der Ortsdurchfahrt Tutzing wurde im Auschuss bereits mehrfach beraten, so am 22.07.2025, 28.10.2025 und 25.11.2025. Nun ging es noch einmal darum, zwischen zwei Varianten zur Gestaltung der Parkzone zu unterscheiden. Variante 1 definiert eine einheitliche Parkzone westlich und östlich der Hauptsraße. Gebühren und Parkzeiten würden einheitlich sein, die Parkzone würde außen an den Einfahrten angezeigt. Präferiert wurde die Variante 2 mit zwei Parkzonen, eine westlich und eine östlich der Hauptstraße. Das Parken ließe sich so genauer steuern.
    – Westliche Parkzone: Bahnhofstraße, Kirchenstraße, Greinwaldstrraße, Traubinger Straße, Oskar-Schüler-Straße und Hallbergerallee
    – Östliche Parkzone: Leidlstraße, Schlossstraße, Monsignore-Schmid-Straße, Graf-Vieregg-Straße, Hauptstraße, Marienstraße
    Die Parkmöglichkeiten östlich der Hauptstraße sind knapper, hier müsse strenger vorgegangen und für Fluktuation gesorgt werden. Dies wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Parkgebührenverordnung anzupassen und dem Gemeinderat vorzulegen.
    Zudem soll die Semmeltaste auf den Parklätzen aus dem Gelände der ehem. TSV-Halle und am Kino von 30 auf 60 Minuten angepasst werden. Dazu soll der Bürgermeister noch einmal ein Gespräch mit der ATG führen und die Verwaltung diese Anpassung steuerrechtlich prüfen.
    Noch eine Spezialität: Vor dem Andechser Hof dürfen in den Parkbuchten zukünftig nur PKW und Motorräder parken, keine LKW mehr, wie in der Vergangeneheit beobachtet wurde.
  • Zur Vervollständigung der Widmung der Ortsstraße Weidenweg in Traubing wird ein weiteres Flurstück öffentlich gewidmet.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erklärte der Bürgermeister auf Anfrage, dass die Bürger Streugut für die Gehwege den öffentlichen Boxen entnehmen könnten, das sei in Ordnung.

Näheres zu den Geschwindigkeitsmessungen in der Bahnhofstraße:

Die Geschwindigkeit in der Bahnhofstraße, in der Tempo 30 gilt, wurde an drei verschiedenen Stellen gemessen:

  • vom 10.06. – 17.06.2025 gegenüber Haus Nr 16:
    Beanstandungsquote 5,24% bei 4.332 Fahrzeugdurchfahrten (Messwoche in den Pfingstferien)
    – in Fahrtrichtung Bräuhausstraße: Beanstandungsquote 5,95% bei 2.353 Fahrzeugen
    – in Fahrtrichtung Kirchenstraße: Beanstandungsquote 4,40% bei 1.979 Fahrzeugen
  • vom 14.07. – 21.07.2025 gegenüber Haus Nr. 1: Beanstandungsquote von 0,05% bei 23.460 Durchfahrten, also nur 12 Fahrzeuge fuhren nach dieser Messung zu schnell; die Fahrtrichtung wurde nicht näher spezifiziert.
  • vom 17.11. – 24.11.2025 gegenüber Haus Nr. 14: Beanstandungsquote von 8,85% bei 19.870 Fahrzeugen; die Fahrtrichtung wurde nicht näher spezifiziert.

Anmerkung in den Messprotokollen: „Bei der Auswertung werden alle Fahrzeuge als Verstoß gewertet, die die zuläassige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 9 km/h überschritten haben. Die Toleranzwerte wurden bereits bewrücksichtigt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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