Einen ganzen Katalog von 14 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Traubing enthielt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und ödp vom 06.09.2024. Dieser Antrag stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 22.10.2024 unter der Leitung des ersten Bürgermeisters Ludwig Horn. Ausschussmitglied Thomas Parstorfer wies darauf hin, der Antrag enthalte nichts Neues, bereits seit 2008 bemühe er sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Traubing, insbesondere um eine höhere Verkehrssicherheit. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung nahmen Stellung zu den einzelnen Punkten, zu bereits vorliegenden Stellungnahmen vom Landratsamt, vom Staatlichen Bauamt oder von der Polizei. Die Traubinger Gemeinderäte ergänzten aus eigener Erfahrung. Die einzelnen Punkte mit Anmerkungen bzw. Entscheidungen aus dem Ausschuss (kursiv):
- Verlagerung der Bushaltestellen der Linie 958 westlich der Brücke über den Wielinger Bach
Hier wurde im Ausschuss kein Handlungsbedarf gesehen. - Anordnung Tempo 30 rund um die Einmündung Andechser Straße/Starnberger Straße/ Weilheimer Straße
Schwierig, da Staaatsstraße und keine Schule in der Nähe; Landratsamt und Polizei sind bereits angefragt. - Querungshilfe auf der Starnberger Straße insbesoindere wegen Schulweg
Für die Punkte 3, 4 und 5 soll ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts und des Staatlichen Bauamts organisiert werden. Dies wird priorisiert. - Bürgersteig entlang der Starnberger Straße (rechts und links)
Siehe Punkt 3. - Neugestaltung Einmündung Feldafinger Straße/Starnberger Straße
Siehe Punkt 3. - Bushaltestelle Traubing Schule (versch. Maßnahmen)
Tempo 30 soll hier nicht angeordnet werden; eine bessere Ausleuchtung sei wünschenswert; in der Haltebucht sollen Bodenmarkierungen aufgebracht werden; das Schild „Schulweg“ soll nicht versetzt werden; ebenso soll der Kanalschacht nicht verändert werden. - Einmündung Oberlehrer-Schmid-Weg – Anbringung Verkehrsspiegel
Es soll kein Verkehrsspiegel angebracht werden; die Verkehrsspiegel sind sehr wartungsintensiv, müssten immer sauber und für den Winter beheizbar sein. - Einmündung Schulsatraße in Staatsstraße 2067 (B2)
Landratsamt und Polizei sollen für eine Haltelinie angefragt werden. - Schulstraße/Radweg unter B2
Die verkehrsrechtrliche Anordnung zur Verbesserung der Einsehbarkeit des Radwegs liegt vor; die Verlegung von Parkmöglichkeiten wird vom Bauhof umgesetzt werden. - Schulstraße/Einmündung zur Schule
Die Schulstraße ist nicht vorfahrtberechtigt, die Beschilderung ist in Ordnung, es handelt sich nicht um eine Zone für Tempo 30. Gleichwohl sollen die Grundstücksverhältnisse und die Breite der Straße geprüft werden. - Tutzinger Straße/Schulstraße/Weidenweg
Kein Handlungsbedarf, da Anliegerstraße. - Kriegerdenkmal – Änderung der Vorfahrtregelung
Die Einrichtung der abknickenden Vorfahrt und die Anbringung eines Verkehrsspiegels wurden abgelehnt. - Lindemoosweg – Fußweg auf dem Grundstück des Buttlerhofs
Der Fußweg soll nicht eingerichtet werden, die gegenseitge Rücksichtnahme von Fahrzeugen und Fußgängern/Radfahrern soll ausreichen. - Riedstraße – Vorfahrtsregelung ändern in rechts vor links
Die Vorfahtsregelung soll nicht aif „rechts vor links“ geändert werden.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Die Verrohrung des Baches in der Erlenstraße in Unterzeismering, der immer wieder Schäden am anliegenden Gebäuden verursacht, werde derzeit als dringliche Maßnahme saniert, so der Bürgermeister. Der Kanal war längere Zeit weder untersucht noch saniert worden. Die Verrohrung wurde erneuert, dazu weitere 20 Meter, wie sich erst bei den Arbeiten herausgestellt habe. Derzeit würden Restarbeiten erledigt, so dass die Lindenallee wieder geöffnet werden könne. Die Wiederherstellung der privaten Grünflächen, überwiegend Rasen, erfolge nach und nach.
- Auf Anfrage der Ausschusskollegin Caroline Krug erläuterte der Bürgermeister das beschlossene Pflanzkonzept für den Kreisel, Verkehrsinseln und weitere Flächen im Gemeindegebiet. Das Konzept war in der Sitzung am 29.03.2022 beschlossen worden. Beraten wurde und wird die Gemeinden durch die Naturgartenplanerin Ingrid Völker. Mit Verweis auf das frisch erworbene Wissen führte der Bürgermeister stolz zu den Maßnahmen aus: 40cm Aushub, dann 30cm Frostschutzkies, bevor 10cm Gemisch aus Qualitätskompost und Kies aufgebracht wurde. Anschließend wurden kleine Sträucher und Blumenzwiebeln gesetzt, zuletzt noch ausgewählte Blumensamen eingestreut. Ein bodendeckender Charakter werde nach drei Jahren erreicht. Im Frühjahr müsse gegossen werden, im Herbst werde einmal abgemäht (statt vorher sechsmal), sonst seinen die Flächen ohne Pflege. Die Flächen seien hitzebeständiger und erforderten geringeren Aufwand seitens der Gärtnerei. DAmit werden die Nachteile einer aufwändigen Wechselflorbepflanzung mit notwendiger Bewässerung vermieden. Ich weiß, das findet nicht überall Gefallen.
- Der Bundesrat hatte sich mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung befasst und die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Wesentlicher Inhalt, so der Bürgermeister, seien die Anordnungsmöglichkeiten für innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Es bestehe entgegen der öffentlichen Wahrnehmung keine weitgehende Erleichterung bei dieser Anordnung sondern nur eine Ausweitung des bestehenden Katalogs der benannten Örtlichkeiten, bei denen auf das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage verzichtet wird. Bei einer Anordnungsmöglichkeit im Zusammenhang mit Spielplätzen müsse es sich um Spielplätze im baurechtlichen Sinne handeln. Hier bestünde auch der Vorrang anderweitiger Maßnahmen, z.B. die Umzäunung. Soweit Schulwege hinsichtlich verkehrsrechtlicher Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollen, müssten diese „hochfrequentiert“ sein. Das sei dazulegen. Im Schreiben des Ministeriums fand ich noch, dass das Parkraummanagement wie bisher auf ein Parkraummangel ausgerichtet sein kann, zusätzlich aber entsprechende Anordnungen auch auf der Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zulässig sind. Dass passt zum ISEK, dem Intergrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, an dem Gemeinderat und Verwaltung unter Führung einer Stadtplanerin gerade arbeiten.
- Einstimmig wurde die Parkgebührenverordnung geändert, um die neu eingeführte Umsatzsteuerpflicht zu berücksichtigen. Damit steigen die Parkgebühren um 19%, ungerade Beträge werden aufgerundet. So erhöht sich z.B. die Gebühr für eine Stunde Parken von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. Das Thema ist nicht neu. Ich hatte bei der Einführung der Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen der Gemeinde darauf hingewiesen. Nach und nach werden die verschiedenen Gebührenordnungen überarbeitet. Mühsam, aber das müssen wir machen. Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer belastet die Endverbraucher; bei der Gemeinde muss die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten sein. Auf Vorschlag aus dem Ausschuss werden Parkgebühren für Wohnmobile deutlicher erhöht (von 8,00 Euro auf 30,00 Euro), um den Anreiz zu mindern. Die Anregungen aus dem Ausschuss zur Vorlage der Verwaltung werden in die Verordnung eingearbeitet.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erwähnte der Bürgermeister von einer Ortsbesichtigung beim Nordbad, über die in den nächsten Ausschusssitzung berichtet werden wird. Nachdem ich bei der Baustellenbesicherung am 24.10.2024 nicht anwesend sein kann, bat ich darum, die Querungsinsel an der Hallbergerallee zu prüfen. Nach meinem laienhaften Blick könnte es bei den Kurvenradien für LKW schwer werden, in die Hallbergerallee einzubiegen. Das würde dann zu einem langen Rückstau auf der Hauptstraße führen.