Der Wasserpreis steigt! Die Neukalkuation für die Jahre 2025-2028 hat zu diesem neuen Verbauchspreis geführt. Zu diesem Verbrauchspreis von 2,22 Euro/m³ gehört ein Grundpreis von 25,20 Euro/Jahr für den kleinsten Zähler. Investitionen, laufende Kosten des Betriebs und der Instandhaltung gehen in die Berechnung ein, dazu eine Wassermenge, die mit 565.000 m³/Jahr ermittelt wurde. Die Menge ist abgeleitet aus der Vergangenheit (2010) verbunden mit einer Trendaussage bis 2028. Bei den Investitionen sind insbesondere die geplanten Ausgaben in 2026 für das Verteilungsnetz eingeflossen. Die Kalkulation wurde extern von der Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH erstellt. Die Gemeinde kann und darf dabei keinen Gewinn erzielen, denn eine mögliche Kostenüberdeckung im Vierjahreszeitraum wird den Verbrauchern in der Folgeperiode zurückgewährt. So wie in der Periode 2021-2024, in der ein Überschuss von rd. 1,2 Mio. Euro zurückvergütet wurde. Dies hat zu dem vergleichsweise günstigen Verbrauchspreis von 1,59 Euro/m³ geführt. Die neuen Eckwerte wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 03.12.2024 unter Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn mehrheitlich gegen die Stimme von Ratsmitglied Bernd Pfitzner als Satzung beschlossen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Entsprechend der tatsächlichen Praxis wurde der Sitzungsbeginn für den Gemeinderat nun durch Beschluss auf 18:00 Uhr festgestellt. In der Geschäftsordnung steht 19:00 Uhr. Zusätzlich wurde die vorhergehende Bürgerfragerunde neu geregelt. Sie findet nun statt vor dem Eintritt in die Tagesordnung und dauert unverändert maximal 15 Minuten.
- Der Löschweiher in Monatshausen beschäftigte den Gemeinderat schon mehrfach, zuletzt am 25.07.2024. Der Damm glt als nicht mehr standsicher. Das Wasserwirtschaftsamt stellt der Gemeinde frei, den Damm entweder aufzulassen oder zu sanieren. Sonja Mayer vom Verwaltungsbereich Gewässer-, Umwelt- und Hochwasserschutz erläuterte kompetent die Verhältnisse. Ein Vergleich der beiden Alternativen führe zu dem Ergebnis, dass sich die nicht förderfähigen Kosten für die Auflassung auf 140.000 Euro summierten, während die Sanierung des Damms nach Abzug einer voraussichtlichen Föderung von 50% nur 110.000 Euro kostete. Die laufenden Kosten werden nach der Auflassung mit 5.000 Euro/Jahr geschätzt, bei der Sanierung dann das Doppelte, u.s. wegen der notwendigen Entfernung/Entsorgung der sich ansammelnden Sedimente und der Führung eines Stauanlagenbuches. Nach der Beschlusslage vom 25.07.2024 wäre die Sanierung anzugehen. Die Verwaltung ergänzte die Position des Wasserwirtschaftsamts Weilheim, die klar feststellte, dass in beiden Alternativen kein Hochwasserschutz erreicht werde. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Matheis, Piesch, Feldhütter und von Jordan-Marstrander wurde die Auflassung beschlossen.
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag gestellt, Grundstücke zur Hereinnahme in den Landschaftsschutz (LSG) auszuweisen. Dieser Antrag war am 05.11.2024 behandelt und der Verwaltung der Auftrag erteilt worden, eine Liste zu erstellen. Diese wurde nun von Bauamtsleiter Christian Wolfert vorgestellt. Die präsentierte Liste der Grundstücke, nur die im Eigentum der Gemeinde, erschien mager. Wenige Grundstücke in Traubing könnten dafür geeignet sein. Antragsteller Bernd Pfitzner war dennoch sehr zufrieden.
- Die Konzeption des Bürgersolarkraftwerks am Oberen Hirschberg wurde geändert. Barbara von der Ropp vom Vorstand der Energiegenossenschaft für die Region StarnbergAmmersee (EGF) sowie Dr. Marco Lorenz (Projektmanagement EGF) stellten das neue Konzept vor. Geplant ist nun eine Agri-PV-Anlage von 8-9 MWP mit vertikalen Modulen. Der Begriff Agri-Photovoltaik (Agri-PV) beschreibt die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche. Neben der Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln bzw. nachwachsenden Rohstoffen wird auf der Fläche gleichzeitig Strom mit Hilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt. Hinzu kommt ein ein sog. „grauer“ (flexibler) Speicher von 4-8 MWh, optional noch Ladestationen für Elektromobilität. Nach dem aktuellen Stand gebe es neben dem erweiterten Aufststellungsbeschluss der Gemeinde vom 25.07.2024 einen Einspeisungspunkt für 4 MW Leistung, die artenschutzrechtliche Prüfung sei abgschlossen, das Anlagekonzept wie vorstehend sei überarbeitet und der Pachtvertrag sowie der städtebauliche Vertrag mit der Gemeinde seien in Abstimmung. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der geänderten Konzeption zu und beauftragte die Verwaltung, diese in die Bauleitplanung einzuarbeiten.
Mich interessierte noch die finanzielle Bürgerbeteiligung, die in der Informationsveranstaltung zum „Tutzinger Bürgersolarpark am Oberen Hirschberg“ am 14.12.2023 keine geringe Rolle spielte. Das Angebot hat sich verbessert, so dass nun interessierten Bürgerinnen und Bürgern mehrere Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung offenstehen: (1) der Klima-Sparbrief als Projektfinanzierung mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, allerdings dafür auch geringerer Verzinsung, (2) die genossenschaftliche Beteiligung über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft mit Ergebnisbeteiligung und ggf. zusätzlich ein projektspezifisches Nachrangdarlehen und (3) die unternehmerische Beteiligung durch den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft. Dies schließt die Beteiligung am Gewinn/Verlust der Gesellschaft ein, es ist eine Beteiligung mit höherer Rendite aber auch höherem (Projekt-)Risiko. Dieses Angebot muss noch vertraglich fixiert werden.
- Für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“ waren nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eher unwesentliche Stellungnahmen eingegangen und der Abwägung unterzogen, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte. Einstimming stellt der Gemeinderat die 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 03.12.2024 fest. Die Änderung des Bebauungsplans soll in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 17.12.2024 behandelt werden.
- Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gewerbesteuerhebesatz grundsätzlich auf die Höhe des Nívellierungshebesatzes von momentan 310% festzusetzen. Begründet, vorgetragen von Bernd Pfitzner und hier verkürzt wiedergegeben, wurde der Antrag mit einer Unterdeckung im Haushalt. Die Verschleppung von dringend notwendigen Sanierungen von Straßen, Brücken, Gebäuden käme die Gemeinde teuer zu stehen; freiwillige Leistungen würden immer weiter gekürzt. Es sei daher nicht einzusehen, dass die Gemeinde Tutzing weiterhin gewinnbringende Gewerbebetriebe subventioniere. Die Erhöhung um 10 Prozentpunkte bedeute bei einem Gewerbsteueraufkommen von angenommen 8 Mio. Euro immerhin 266.000 Euro, ein Betrag, auf den Tutzing nicht verzichten könne.
Der Nivellierungssatz wird für die Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft verwendet, wenn die Steuerkraft zwischen den Gemeinden vergleichbar gemacht werden muss. Sie dient als Basis für die Kreisumlage. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 300% in Tutzing wird die Gemeinde daher bei der Steuerkraft „reicher“ gerechnet als sie wirklich ist. Für die Gewerbesteuerumlage spielt der Nivellierungssatz dagegen keine Rolle, diese Umlage wird nach dem tatsächlichen Gewerbesteueraufkommen berechnet.
Meine spontane Reaktion, als ich den Antrag in den Vorbereitungsunterlagen las: falscher Zeitpunkt, falsches Gremium. Es liegt noch kein Entwurf für den Haushalt 2025 vor. Üblicherweise gehört die Bestimmung des Hebesatzes zu den Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkaussschuss. Der Ausschuss gibt nach Abschluss der Beratungen mit dem Haushalt des neuen Jahres, der mittelfristigen Finanzplanung für die drei Folgejahre und den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer eine Empfehlung an den Gemeinderat für den Satzungsbeschluss, üblicherweise im Frühjahr, zuletzt am 05.03.2024. Das sollte so bleiben. Der Grundsteuerhebesatz wurde wegen der Grundsteuerreform bereits angepasst. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gewerbesteuerhebesatz bis zum 30.06. des laufenden Jahres festgesetzt werden könne, mit Rückwirkung für das gesamte Jahr 2025. Er möchte zugleich das Signal an die Gewerbestuerzahler senden, dass sorgfältig beraten werde, wie hoch der Finanzbedarf der Gemeinde sei. Der Antrag fand mit 5 Ja-Stimme keine Mehrheit; der antragstellenden Fraktion hatten sich bei der Abstimmung noch die Ratsmitglieder Claus Piesch und Dr. Franz Matheis angeschlossen.