Folgende Pressemitteilung aus dem Rathaus erreichte uns am 13.02.2025:

Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist das Wasserwerk Tutzing als Trinkwasserversorger der Gemeinde verpflichtet, die in den Haushalten installierten Wasserzähler turnusmäßig alle sechs Jahre auszutauschen.

In diesem Jahr wird der Wechsel der Wasserzähler nicht mehr direkt durch das Wasserwerk Tutzing sondern erstmals durch eine externe Fachfirma durchgeführt. Alle betroffenen Eigentümer erhalten hierzu ein Schreiben der beauftragten Firma mit dem geplanten Termin für den Austausch sowie weiteren wichtigen Informationen.

Die beauftragten Mitarbeiter können sich mit einem offiziellen Legitimationsdokument der Gemeinde Tutzing ausweisen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob es sich tatsächlich um autorisiertes Personal handelt, können sich Bürger jederzeit bei der Gemeinde Tutzing erkundigen.

Die Gemeindeverwaltung dankt den Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und die Kooperation.

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