Immerhin vier Wohnhäuser mit 13 Wohneinheiten umfasst der Antrag auf Baugenehmigung für ein Projekt in der Waldschmidtstraße, über das in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21. Juli 2015 zu entscheiden war. Der Antrag war von der Verwaltung und dem Stadtplaner der Gemeinde geprüft worden und passte im großen Ganzen. Die vier notwendigen Befreiungen, z.B. kleine Überschreitungen des Bauraums, die Verschiebung der Tiefgarage oder die Fällung von zwei Bäumen mit Ersatzpflanzungen, wurden gegen eine Stimme mehrheitlich beschlossen. Weitere Anträge:

  • Ein Antrag auf Baugenehmigung in der Neustätterstraße wurde einstimmig abgelehnt. Das Leben hält für Mitglieder des Bauauschusses so manche Enttäuschung bereit: Der vormalige Eigentümer hatte vor nicht langer Zeit eine Planung eingereicht, die glatt durchging, weil alle Regeln und Vorgaben eingehalten waren. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch einen Bauträger wurde uns nun eine neue Planung vorgelegt, die zum Teil an gotische Sakralbauten erinnerte.
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelfrage in der Riedstraße in Traubing wurde einstimmig beschlossen mit der Auflage, das der Bauwerber auf vorgesehene Abgrabungen verzichtet. Die unharmonisch wirkende Platzierung der Fenster muss hingenommen werden.
  • Kontrovers haben wir einen Antrag  auf Vorbescheid zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in der Gröschelstraße diskutiert. Gegenüber der Ursprungsplanung wurden die drei Häuse in der Geschossfläche reduziert und neu platziert. Gleichwohl kommt es aus östlicher Ansicht zu einer Wandhöhe von 11,6 Metern! Wie hoch soll in diesem Randgebiet gebaut, wie stark soll hier verdichtet werden, eine Grundsatzfrage. So wurde nur die Tiefgarage als genehmigungsfähig gesehen.
  • Einen Carport von 50m² an einem Haus in der Klenzestraße, möglichst unversiegelt, wurde gegen eine Stimme genehmigt.
  • Die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes an einem Haus, also der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 66 „Bergwiesen“, wurde abgelehnt. Der Bebauungsplan sieht Stakettenzäune vor.
  • Die Bauvoranfrage zum Einbau einer genehmigungspflichtigen Dachgaube in einem Haus in der Neustätterstraße wurde positiv beschieden. Der Altbau wurde unter Berücksichtigung von Anregungen des Gemeinderats behutsam und stilgerecht renoviert, die Dachgaube ist sozusagen der Schlussakkord.

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