Tipps und Hinweise zum Ausfüllen Ihres Wahlscheins:
Sie dürfen jedoch nicht mehr als 2o Stimmen abgeben, sonst ist Ihr Wahlzettel ungültig.
Das Kommunalwahlrecht in fünf Schritten
Wie stelle ich mein persönliches Kommunalparlament zusammen? Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: „Jeder Wähler hat 16 Stimmen.“ Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Dabei müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen.
Eine vollständige Anleitung zum bayerischem Wahlrecht finden Sie hier.
Die 20 Kandidat*innen der TUTZINGER LISTE treten an, um Tutzing noch besser zu machen