Einstimmig wurde in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 5. August 2015 der Billigungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf Nr. 91 „Seeuferbereich“ Teilbebauungsplan 3 gefasst. Der Teilbereich reicht vom Midgardhaus bis zur Wiese nördlich des Nordbads. Die Festlegungen umfassen u.a.
- Festschreibung von Gastronomie im Midgardhaus und beim Nordbad
- Erhalt der Seeansicht
- Bebauung nur im rückwärtigen Teil der Grundstücke
Übrigens: bereits 1976, also vor fast 40 Jahren, wurde im Gemeinderat diskutiert, das Seeufer durch Bebauungspläne zu gestalten! So lautete der Hinweis von Bürgermeister Rudolf Krug. Lang dauert die Umsetzung. Das Seeufer ist einzig am Starnberger See und ortsprägend!
Den Bebauungsplan Nr. 88 „Ortsmitte Unterzeismering“ wird erneut am 16.9.2015 auf der Agenda stehen, denn dem vorgeschlagenen Umriss soll noch ein zusätzliches Gebiet im Nordosten hinzugefügt werden, so eine Anregung aus dem Ausschuss.
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Carport in der Cäsar-von-Hofacker-Straße wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt. Vom ehemaligen Gesamtgrundstück wurde zwei Flurstücke abgeteilt, die vor kurzem mit einem Doppelhaus bebaut wurden. Leider ist damit die Gesamt-GFZ bereits verbraucht (GFZ = Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks), das Grundstück also bereits ausgeschöpft, ein weiteres Gebäude kann nicht mehr erstellt werden.
Die Fragen im Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Wirtschaftsgebäudes, Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes in Unterzeismering wurden einstimmig verneint. Das Vorhaben läuft gegen den zukünftigen Bebauungsplan, der u.a. das Ziel verfolgt, den dörflichen Charakter zu erhalten, die Gebäude müssen sich also einfügen. Der beauftragte Stadtplaner der Gemeinde, Herr Martin Büscher, gab hierzu Erläuterungen. Ein Befreiung von der Ortsbausatzung im Hinblick auf die geforderte Gewerbefläche im Erdgeschoss wurde nicht erteilt.
In der großen Hitze des Nachmittags hatte vor der Sitzung zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit notwendigen Garagenstellplätzen in Monatshausen eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Über die sieben gestellten Fragen wurde einzeln abgestimmt. Lediglich eine Grundfläche für das Haus von ca. 11 x 17 Metern sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° erschien möglich, die übrigen Fragen wurden verneint. Dazu zählte insbesondere eine Firsthöhe von 10,45 Metern. Ein Wohngebäude mit dieser Höhe wurde sich in die nachbarschaftliche Wohnbebauung nicht einfügen. Nachdem bei sechs Wohneinheiten grundsätzlich eine Tiefgarage notwendig ist, möchte der Bauwerber die Garagenplätze im benachbarten Bestandsgebäude bereitstellen und dies durch eine Grunddienstbarkeit absichern. Hier bestand im Ausschuss keine Einigkeit, ob diese Absicherung möglich ist – ich meine doch -, so dass die Frage verneint wurde. Hier soll allerdings dem Bauwerber signalisiert werden, dass es Lösungen gibt.