BOA: „eine bedingt gebietsverträgliche Nachverdichtung“
So das städtebauliche Fazit des Planungsverbands, der den Antrag zum Abbruch eines Wohnhauses, Neubau Wohngebäude mit zwei Wohnungen und Doppelgarage in der Alpspitzstraße 4 beurteilt hatte. Nach Ortsbesichtigung wurde das Projekt in
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