Es raucht nicht, es stinkt nicht – das Gewerbe, das in einem Haus am Grubenweg ausgeübt werden soll. Einstimmig bejahte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 20.03.2018 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) die Frage, ob die beschriebene und in Grundrissen dargestellte Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig sei. Hintergrund war der bereits rechtskräftige Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses im Grubenweg. Der potentielle Erwerber, der eine Agentur zur Vermarktung von Künstlern und Sportlern betreibt, hatte demnach lediglich die Frage gestellt, ob die von ihm beabsichtigte Wohn- und Gewerbenutzung mit den beabsichtigten Vorgaben der Gemeinde im zukünftigen Bebauungsplan (Teilgewerbenutzung) konform gehe und dieser Nutzng zugestimmt werden könne. Im Ausschuss war hier seinerzeit eine 50 : 50 aufgeteilte Nutzung von Wohnen und Gewerbe verlangt worden. Damit soll in diesem Mischgebiet ein Puffer zwischen den Supermärkten im Osten und der reinen Wohnbebauung im Westen geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Suitergrundstück“ befindet sich nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss in Bearbeitung.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ seitens eines Bauwerbers hat nach dem Abstimmungsergebnis 5:5 keine Mehrheit erhalten und wurde damit abgelehnt. Der Bauwerber wollte nahe am Haus eine unterkellerte Doppelgarage errichten, während im Bebauungsplan nur eine Einzelgarage vorgesehen ist. Die Verwaltung und der gemeindliche Planer, Prof. Burgstaller, hatten die Änderung empfohlen, die 2. Bürgermeisterin wollte im Änderungsverfahren die Einzelpunkte des Antrags abklären. Mein Ratskollege Prof. Levasier plädierte für die Änderung des Bebauungsplans, um den Fehler in der Festsetzung zu korrigieren. Andere Räte teilten die Meinung, denn schließlich wolle man die Autos nicht auf dem schmalen Benediktenweg parken sehen.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Ilkahöhe“ für die Verlegung der Zufahrt zum Wohngebäude Oberzeismering 1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Oberes Schönmoos“ für die Errichtung eines Carports am Höhenberg 13a fand angesichts der Abstimmung mit 5:5 keine Mehrheit und gilt als abgelehnt. Eigentlich kann ein Carport verfahrensfrei errichtet werden, nicht jedoch angesichts dieses Bebauungsplanes, der eine Garage vorsieht, an deren Stelle derzeit ein Gartenhaus errichtet ist. Ein enttäuschendes Ergebnis für den Bauwerber.
Tutzing und Feldafing liegen dicht beieinander; so manch ein Tutzinger lernte Tutzing erst über Feldafing kennen. Mühsam schneidet sich Tutzing nun ein Grundstück nach dem anderen zurecht und versucht draufzubauen; ein erster Ansatz scheint der Kallerbach mit 70 Wohnungen zu sein. Reicht das, die Einpendler zu beruhigen? Vom großangelegten Wurf aber, die Wohnungssituation nachhaltig zu verbessern, ist nirgendwo etwas zu lesen. Das könnte ja zu fallenden Mieten führen, was gewiss etliche Tutzinger nicht wollen.
Feldafing ist derzeit dabei, einen sog. Masterplan für über 60 Hektar zu machen. Die 60 ha sind ein Geschenk des Himmels, aus dem sich ein paar Leute schon etliche Filetstücke herausgeschnitten haben. Wie wäre es denn, Tutzing fragte einmal in Feldafing nach, ob nicht gemeinsam etwas gemacht werden könnte? Interkommunale Kooperation heißt das heute. Zumindest die Überschrift BEST PRACTICE (Anforderungsprofil an einen Bürgermeister) könnte dazu führen, über die Gemeindegrenze hinaus zu denken. Überlegungen seitens Feldafing gab es bereits vor zwanzig Jahren, von Tutzing im Keim erstickt.
HF