Nicht immer gelingt es mir, neben meinem gewählten Ausschusskollegen an den Sitzungen des Bau- und Ortsplanungsausschusses teilzunehmen. So informierte mich mein Gemeinderatskollege Dr. Hellmut Kirchner über die Sitzung am 24.11.2015:
- Die Sitzungsniederschrift wurde genehmigt, nichtöffentliche Beschlüsse waren nicht bekanntzugeben.
- Der Bebauungsplan Nr. 88 „Ortsmitte Unterzeismering“ wurde intensiv diskutiert. Ob denn das dörfliche Ortsbild erhalten bleiben solle, auch wenn keine Kühe mehr auf der Strasse stünden. Zu diesem Zecke sollten eher die Ortsränder als der Dorfkern verdichtet werden. Im Dorfkern sollten die bestehenden Gebäude umgewidmet werden können, z.B. die Garage an einer prominenten Ecke zu einem Wohnhaus in identischer Kubatur werden. In einem komplizierten „Doppel-Beschluss“ wurde a) ein früherer Beschluss aufgehoben, dass zwei alte Bebauungspläne in den neuen Bebauungsplan integriert werden sollten und b) beschlossen, dass die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 88 in vorbeschriebenem Sinne weitergeführt werden soll.
- Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Martelsgraben 2 fand eine ausführliche Vorbesichtigung statt. Als problematisch wurde die Größe der Baukörper angesehen und deren geringer Abstand, auch wenn dadurch der parkartige Charakter erhalten bleiben solle, weil man damit in der Ecke bleibe. Die Höhenentwicklung wurde akzeptiert. Die neue Erschließung über die Heinrich-Vogl-Straße oder den oberen Martelsgraben erschien einleuchtend, da existierende Grundstückseinfahrt ohnehin zu eng ist. Prof Burgstaller, der Stadtplaner der Gemeinde, kann die Situierung der Gebäude nachvollziehen, möchte aber den Rest des „Parkes“ sichern und das obere neue Gebäude kleiner gestaltet sehen und die Dachformen anpassen. Gemeinderatskollege Dr. Reiter akzeptierte natürlich das Baurecht, sah sich jedoch außerstande, angesichts der Bäume im parkähnlichen Garten nun auf die Schnelle Lage und Kubatur der Gebäude sowie die Erschließung in einem Vorbescheid positiv zu votieren. Folglich plädierte er für die Aufstellung eines Bebauungsplans, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Antrag auf Vorbescheid ist damit abgelehnt.
- Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage in der Hauptstraße wurde zurückgezogen.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Schwimmbeckens in einer festgesetzten Grünfläche auf einem Grundstrück in der Beiselstraße (Neubaugebiet) wurde abgelehnt.
- Die Bauvoranfrage zur Erstelung einer Schleppgaube eines Dachgeschossumbaus in der Hofmairstraße wurde positiv beschieden.
Unter „Verschiedenes“ wurde moniert, dass das Trümmergrundstück gegenüber Rossmann mit Bauschutt und neuerdings mit einem Fertighaus besetzt ist; hier ist beschleinigt für Abhilfe zu sorgen bei Ehret + Klein, da für das Häuschen wohl Genehmigung erforderlich gewesen wäre.