Änderung der Zuständigkeit bei baurechtlichen Anträgen
Zu einer bedeutenden Änderung im Bauantragsverfahren hat das Rathaus am 20.12.2024 eine Pressemitteilung herausgegeben: Der bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das erste Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3023) und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs.
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