In die Sanierung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Tutzing ist der Abwasserverband stark eingebunden. Neben der Erneuerung der Niederschlagswasserkanalisation wird auch die Straßenentwässerung ertüchtigt. Die Gemeinde Tutzing und das Staatliche Bauamt ertüchtigen die Straße, den Gehweg, die Wasserleitungen und die Beleuchtung. Andere Spartenträger erneuern ebenfalls ihr Leitungsnetz.

Die Projektgenehmigungen für den offenen Kanalbau in den Abschnitten Süd, Nord und Mitte liegen vor. Für das Projekt „Kanalsanierung der Hauptstraße Tutzing“ sind bislang 9.350.000 genehmigt worden.

Wie ich als einer von Tutzings Vertretern in der Sitzung des Abwasserverbands am 20.10.2022 erfahren habe, besteht bei offener Bauweise konkret das Problem, dass der unbekannte Untergrund nach dem Ausbaggern zu hohen Kosten entsorgt werden muss, also nicht wieder als Auffüllmaterial benutzt werden kann. Leider sind die vorliegenden Bodengutachten hinsichtlich der Qualität des Bodens nicht vertrauenswürdig. Daher plädiert der Verband für eine grabenlose Sanierung, wo es möglich ist.

Die grabenlose Sanierung des Schmutz- und Niederschlagswasserkanals der drei Bauabschnitte erfolgt unabhängig von der gemeinschaftlichen Maßnahme mit dem Staatlichen Bauamt und der Gemeinde Tutzing. Ab Mai bis Ende 2023 soll diese neben den Bauarbeiten im Ortszentrum in den Bauabschnitten 1 und 3 erfolgen. Die Ausschreibung ist im Zeitraum von Januar bis März 2023 vorgesehen.

Die Sanierung erfolgt hauptsächlich mittels Schlauchlining. Bei diesem Verfahren wird ein mit Harz getränkter GFK-Schlauch (GFK = Glasfaserverstärkter Kunststoff) in den Kanal eingebracht und mittels UV-Strahlung ausgehärtet. Die Grundstücksanschlüsse werden im Nachgang wieder grabenlos mittels Robotern und Hutprofilen angebunden. In Teilbereichen kommt auch reine Robotortechnik, z. B. für das Zurückschneiden von einragenden Anschlüssen oder Wurzeleinwuchs zur Anwendung.

Die Teilprojektgenehmigung für die geschlossene Sanierung im ersten und dritten Bauabschnitt mit Kosten in Höhe von 620.000,00 auf Grundlage der Kostenberechnung wurde einstimmig erteilt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, Aufträge zur Realisierung der Bauabschnitte im Rahmen der Projektkosten zu erteilen.

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