Schlagwort: Wassergebühren

  • 12.12.: Teures Wasser

    Der Wasserverbrauchspreis in Tutzing bleibt bei 1,87 Euro/m³! Das ist das Ergebnis einer mehrheitlichen Abstimmung nach langer Diskussion in der Gemeinderatssitzung unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) am 08.12.2016. Ausgangspunkt war ein Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing. Eine Entscheidungsvorlage dazu fehlte, wie zahlreiche Kollegen und ich kritisierten. Ohne eine Vorlage konnten wir eigentlich nicht entscheiden. In anderen Punkten, insbesondere bei der Änderung von Bebauungsplänen erhalten die Ratsmitglieder umfangreiche Unterlagen. In diesem Fall gab es nichts. Weder die extern erstellte Neukalkulation noch eine Simulation für alternative Grund- und Verbrauchsgebühren. In der Neukalkulation hätten wir Räte gern die Berechnung der Grundlage nachvollzogen, nämlich das für die kommenden vier Jahre zu generierende Gebührenaufkommen, in das insbesondere die Investitionen einzurechnen sind. Neben der prozessualen Kritik wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Grundgebühr um 111% zu erhöhen (von 18 auf 38 Euro/Jahr für kleine Haushalte) und den Verbrauchspreis um 19 Cent auf 1,68 Eur0/m³ zu senken, auch inhaltlich kritisiert. Manche Kollegen sahen darin den abzulehnenden Anreiz, mehr Wasser zu verbrauchen. Angesichts des Zeitdrucks, die neuen Gebühren sollen ab dem 01.01.2017 gelten, entschied sich die Mehrheit für den Vorschlag des Kollegen Peter Stich, die Verbrauchsgebühr von 1,87 Euro/m³ zu belassen und anhand des zu erzielenden Gebührenaufkommens, quasi des Rahmens, den neuen Grundpreis zu ermitteln. Den erwarten wir bei rd. 20 Euro/Jahr in der ersten Stufe, also bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Durchfluss bis zu 2,5 m³/h, was für private Haushalte zutrifft.

    Begonnen hatte die Sitzung mit der Ehrung von vier Tutzinger Gruppierungen, deren Mitglieder sich zum Wohl der Allgemeinheit engagieren:

    • Tourismusbüro im Vetterlhaus
    • Caritas-Trödelladen Tutzing
    • Gebirgstrachtenerhaltungsverein „Würmseer Stamm“ Diemendorf
    • Bund Naturschutz – Ortsgruppe Tutzing

    Bürgermeister Rudolf Krug sprach die Laudationes und überreichte Urkunden sowie Blumensträuße und Schokoladen. Anschließend war auf der Rathaustenne zu einem Imbiss eingeladen.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • In Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes wurde einstimmig ein Teilstück des Nelkenwegs als Ortsstraße gewidmet.
    • Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, in dem Tutzing jetzt Mitglied ist. Das gesamte Bebauungsplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen, der das Thema vorberaten und eine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Wie am 23.11.2016 hier berichtet, sind zahlreiche Festsetzungen des Bebauungsplans überholt und nicht mehr umsetzbar.
    • Endlich wurde der Rechnungsprüfungsbericht 2014 vorgelegt. Einstimmig stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 fest und erteilte dem Ersten Bürgermeister die Entlastung. Dieser hatte zu den festgestellten Beanstandungen bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so dass wir ein vollständiges Bild erhielten. Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind z.T. bereits umgesetzt bzw. werden nun geprüft.
    • Rechtzeitig vor Fristablauf am 30.11.2016 hat die Verwaltung bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Städtebauförderung gestellt. Der Gemeinderat stimmt dem von der Verwaltung eingereichten Antrag auf Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Zentrum Tutzing im Verlauf der Hauptstraße vom Bahnhof bis zum See mit besonderem Hinblick auf Denkmalpflege“ zu. Der Antrag reiche weit in die Zukunft, betonte der Bürgermeister. Auf meine Frage bestätigte er, dass auch Planungsleistungen gefördert werden können. Jedes Projekt werde einzeln geprüft, auch die Erhaltung von einzelnen Gebäuden. Insgesamt erhielte Tutzing damit einen Rahmen für die weitere Zukunft.
    • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße / STOV Gelände“ ging es um die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Unter Einbeziehung der vorgestellten Beschlüsse zur Berücksichtigung der meist redaktionellen Hinweise wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, das weitere Verfahren, hier die verkürzte Auslegung, durchzuführen.
    • Im letzten Punkt der Sitzung ging es um die Neufassung des beihilferechtlichen Betrauungsaktes gegenüber der neu formierten Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (gwt). Dem Betreff lag der Entwurf für den Landkreis Starnberg bei. Darin, so meine Anmerkung in der Sitzung, müssen die Passagen, die sich auf den Landkreis Starnberg beziehen, noch durch die Angaben für die Gemeinde Tutzing ersetzt werden. Mit diesem Hinweis wurde der Betrauungsakt einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung gegenüber der gwt beauftragt und der Erste Bürgermeister angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der gwt den entsprechenden Beschluss zum Vollzug des Betrauungsaktes herbeizuführen. Auf dieser Basis erbringt die gwt ihre Dienstleistungen für ihre Mitglieder.