Um den Tennisplatz am Südbad herum sollen im Winter Wohnmobile geparkt werden dürfen. So der einstimmige Beschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) in der Sitzung am 28.04.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Vermehrt waren im vergangenen Winter bei der Verwaltung Beschwerden über störende Wohnmobile in den Straßen eingegangen. Da durch den Ausschluss von Wohnmobilen mittels Beschilderung der einzelnen Straßen das Problem lediglich verlagert, aber nicht gelöst würde, schlug die Verwaltung vor, eine zentrale Abstellmöglichkeit für Wohnmobile anzubieten. Der Parkplatz am Südbad ist in der Wintersaison nicht ausgelastet. Der Zeitraum soll vom 01.11. – 31.03. befristet werden. In den Parkausweis zu 80 Euro für die Wintersaison wird aufgenommen werden, dass Übernachtungen nicht gestattet sind. Kritische Stimmen sehen kaum Anreiz, die Wohnmobile von der Straße zunehmen. Die angebotenen Lösung soll nun getestet werden. Die Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebührenverordnung wird in den Gemeinderat übergeleitet.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Arbeitsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) hatte den Vorschlag eingebracht, an der Hallbergerallee eine Gewerbebeschilderung aufstellen zu lassen. Herr Rachl von dem Unternehmen Schilder Wellmann stellte das Beispiel vor und erläuterte die Konditionen: Die Kosten der Gewerbeschilder trägt das jeweilige Gewerbe in der Form einer Jahresgebühr. Eingeschlossen sind Reinigung und Wartung. Die Gemeinde  müsste die einmaligen Kosten für das Gestell, die Bodenhülsen, die Oberpaneele sowie ggf. Hinweisschilder auf öffentliche Einrichungen übernehmen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass der Vorschlag natürlich nicht ein gewünschtes Gesamtsystem abdecken kann; Verkehrsleitsysteme oder touristische Leitsysteme gehen deutlich über das konkrete Angebot hinaus. Andererseits wird der Wald an unterschiedlichen Hinweisschildern auf Gewerbebetriebe als störend empfunden. So wurde beschlossen, an der Hallbergerallee zu beginnen.
  • Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde besprochen, dass die Parkplatzgebühren in Tutzing erhöht werden sollten. Die Verwaltung hatte nun eine Tabelle erstellt, aus der hervorgeht, dass Tutzing mit die günstigsten Preise der Seegemeinden verlangt. Der Parkplatz zwischen Traubinger Straße und Greinwaldstraße wird jetzt auch bewirtschaftet. Dabei werden auch längere Parkzeitenvorgesehen, um z.B. eine Dampferrundfahrt zeitmäßig abzudecken. Am See und beim Kino kostet ein Stunde 1 Euro Parkgebühr. Gebührenpflichtig sind die Parkplätze bis 18 Uhr, am See bis 19 Uhr (nicht mehr bis 22 Uhr). Innerorts wurden keine Veränderungen beschlossen. Die Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebührenverordnung wird in den Gemeinderat übergeleitet.
  • Zur Kenntnis genommen wurden die Ausführungen der Vewaltung über Gefälligkeiten auf Straßen durch die Gemeinde ohne Widmungszustimmung, ein Thema, das früher nicht so genau genommen wurde. Dabei ist die rechtliche Situation klar: ist die Straße öffentlich gewidmet, geht die Straßenbaulast und die Verpflichtung zur Verkehrssicherheit auf die Gemeinde über, im Winter muss also seitens der Gemeinde geräumt werden. Derzeit sieht die Verwaltung drei Fallgestaltungen: (1) Eine wichtige Verkehrsverbindung, keine Widmungszustimmung, Eigentümer müsste Winterdienst und Oberflächenreparatur selbst erledigen, (2) Verbindung ohne Verkehrsbedeutung, der Eigentümer möchte Widmung erlangen, um die Lasten auf die Gemeinde zu übertragen und (3) Straßen ohne Verkehrsbedeutung, keine Widmung, Räumpflicht wird seit Jahren von der Gemeinde übernommen. Es wurde gefragt, ob die Räumung denn nicht die Gegenleistung für die gezahlte Grundsteuer sei; andere Ausschussmitglieder befürworteten die Einstellung der Räumung seitens der Gemeinde im dritten Fall.
  • Der beschränkte-öffentliche Weg zwischen dem Tutzinger Hof und Auto Lanio ist durch Widmungsbeschränkung „gesperrt für KfZ aller Art“ sowie mittels Pfosten und Verkehrszeichen gesperrt. Der Weg wird für die Benutzung der hoteleigenen Parkplätze benötigt. Um diese wieder zu verlassen, müssen die Gäste rückwärts auf die Hauptstraße ausfahren. Die Verwaltung regte die Beratung an, ob dieser Weg grundsätzlich geöffnet werden soll. Mehrere Ausschussmitglieder waren klar dagegen, die Monsignore-Schmid-Straße sei eng und ruhig, die Durchfahrt von der Hauptstraße soll nicht geöffnet werden. Ein Beschluss wurde nichtgefasst.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass es mit dem Bund Natuschutz und dem Verschönerungsverein Gespräche über die Gestaltung des Kreisels gegeben habe. Aktuell werde eine Blumenwiese entstehen, im Herbst erfolge dann eine Bepflanzung mit pflegeleichten Stauden. Die Vergabe von Patenschaften sei denkbar. Die Bürgemeisterin wies auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt Starnberg hin, in dem eine Eibengruppe in Monatshausen und eine Eiche im Siedlungsgebiet Tutzing zu Naturdenkmälern erklärt wurden. Die Bäumen stammen aus dem 19. Jahrhundert.

Eine Online-Veranstaltung zu den Themen GesundheitErnährungKlimaschutz gibt es am 17.05.2021 um 19:00 Uhr. Veranstalter sind die Gemeinden Pöcking, Feldafing und Tutzing sowie das Deutsche Institut für Uranistik.

 

 

 

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