Die Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane
- den Gemeinderat
- den 1. Bürgermeister
Beide stehen rechtlich selbständig nebeneinander. Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger.
Der Gemeinderat als Gremium entscheidet über wichtige Grundsatzangelegenheiten, Details hierzu werden in Ausschüssen behandelt.
Der Gemeinderat ist nicht vergleichbar mit einem Parlament, er ist ein Verwaltungsorgan!
Eine Geschäftsordnung regelt die Rechte und Pflichten untereinander.
Der Bürgermeister ist u.a. Mitglied des Gemeinderats, ist personalverantwortlich für Verwaltungsangehörige, vertritt die Gemeinde nach außen.
In der Geschäftsordnung ist geregelt
- die Rolle des Bürgermeisters
- das Zusammenspiel der beiden Hauptorgane hinsichtlich Aufgaben- und Kompetenzabgrenzung
Der Bürgermeister hat ggü. dem Gremium Gemeinderat u.a. die Pflicht
- Sitzungen fristgerecht vorzubereiten
- Beschluss-/Tischvorlagen fallgerecht zu erstellen/verteilen
- Gemeinderäten Akteneinsicht zu gewähren
- die Tagesordnung zu erstellen
- GR-Sitzungen zu leiten
- die Beschlussverfolgung sicherzustellen
Die Gemeinderäte haben das Recht
- auf eine ausreichende Information vor der Gemeinderatssitzung
- auf das Vorhandensein und Einhalten einer Tagesordnung bei Gemeinderatssitzungen
- Anträge zu bestimmten Sachverhalten zu stellen
- themenspezifische Akteneinsicht zu verlangen
Es ist die Pflicht der Gemeinderäte, sich vor Sitzungen sachkundig zu machen und bei Sitzungen die Tagesordnung einzuhalten!
Quelle: Busse, Grundwissen für kommunale Mandatsträger
… und nun vergleichen Sie als Zuhörer im Zuhörer-Raum einmal durch regelmäßigen Besuch die Gemeinderatssitzungen!
Der regelmäßige Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzungen hat nur Vorteile
nämlich: politisch nicht aktive Tutzinger können die Komplexität der Gemeinderatsarbeit besser bewerten