Pressemitteilung Tutzing, 28. Mai 2020
Verlegung Ortseingangsschild in Tutzing: Dritter Antrag der TL führt zum Erfolg!
Der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. hat sich seit April 2015 dafür eingesetzt, das Ortseingangsschild an der Diemendorfer Straße, weiter nach Süden bis an die Abzweigung „Am Kallerbach“ zu versetzen, um dem motorisierten Straßenverkehr ortseinwärts früher „Tempo 50“ abverlangen zu können. Dies zur Sicherheit der Besiedlung Tutzings im Raum Kallerbach/Hofmairstraße aber auch der Radfahrer, welche an dieser wenig übersichtlichen Kurve die Staatsstraße überqueren, um auf den dort beginnenden Radweg zu gelangen.
Die Einmündung der Straße „Am Kallerbach“ führt zu einem Kindergarten, einer Schule, dem „5-Seen-Businesspark“ und zum Wohngebiet des Einheimischenmodells „Am Kallerbach“. Da diese Kreuzung außerhalb des Ortes vor dem Ortsschild Tutzing lag, betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. An dieser stark frequentierten Einfahrt bestand daher bis heute ein wesentliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer.
Unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung, hatte das Landratsamt Starnberg bereits zwei diesbezügliche Anträge des Bürgervereins abgelehnt.
Der dritte Antrag der Tutzinger Liste e.V. vom Juli 2019 führte zum Erfolg und wurde heute mit der Verlegung des Ortseingangsschilds umgesetzt. Das Landratsamt ist den von der TL neu angeführten Argumenten, insbesondere die weiter verschärfte Situation durch die Errichtung des großen Neubauvorhabens mit ca. 70 Wohnungen durch den „Verband Wohnen Am Kallerbach“, gefolgt und hat diesen dritten Antrag positiv beschieden.
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Pressekontakt zum Thema „Verlegung Ortseingangsschild in Tutzing“:
Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, behrens-ramberg@t-online.de, Telefon 0171-8081709
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