Autor: Lucie Vorlíčková

  • Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl 2026 abgegeben!

    Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl 2026 abgegeben!

    Nun ist er abgegeben, der Wahlvorschlag der TUTZINGER LISTE für die kommende Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026. Die Wahlleiterin Katrin Wärl hatte am 09.12.2025 verkündet, dass die Wahlvorschläge offiziell eingereicht werden könnten.

    Der Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. hatte in seiner Mitgliederversammlung am 25.08.2025 im Gasthaus Stadler in Traubing die Ratsmitglieder Barbara Doll (Traubing) und Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzing) als Spitzenkandidaten für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 nominiert.

    Als sogenannte Nachrücker wurden nun Thorsten Kerbs, Lucie Vorlíčková und Michael Schubert bestimmt. Dazu gibt es 15 Unterstützerinnen und Unterstützer inner- und außerhalb des Bürgervereins sowie zwei Tutzingerinnen als Ersatzpersonen, wie es die Vorgabe will.

    Damit wird der Bürgerverein mit einer vollständig besetzten Kandidatenliste mit 20 Personen zu den Kommunalwahlen antreten. Das Wahlziel ist, für beide Gemeinderatsmitglieder wieder einen Sitz im Gemeinderat zu bekommen, für den Bürgerverein also einen zweiten Sitz.

     

    Die Liste zeigt eine attraktive Mischung von Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen – vielseitig, kompetent, verlässlich:

      1. Barbara Doll
      2. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg
      3. Thorsten Kerbs
      4. Lucie Vorlíčková
      5. Michael Schubert
      6. Hans-Ulrich Dillmann
      7. Anna von Werthern-Kuhn
      8. Fabian Waidacher
      9. Dr. Kira Essiger
      10. Markus Guggemos
      11. Katharina de la Fontaine
      12. Gerd Bittl-Fröhlich
      13. Sophie Schmitz
      14. David von Hammerstein
      15. Felicia Kollhuber
      16. Prof. Dr. Heiner Aldebert
      17. Dr. Barbara Hopf
      18. Christian Frohnholzer
      19. Isabell Riedelsheimer
      20. Dr. Franz Schenk

    “Die TUTZINGER LISTE als unabhängiger Bürgerverein arbeitet seit 2014 ehrenamtlich dafür, um Tutzing für alle Gemeindebürger noch besser zu machen.
    Wir sind stark in den Themen Transparenz, Ortsentwicklung und Gemeindefinanzen.

    Dank Barbara Doll haben wir jetzt fundierte Kapazität auch für die Themen Natur- und Flächenschutz sowie Pflegesicherheit und Inklusion.
    Wir haben inzwischen tiefere Erkenntnis über Bedürfnisse unserer Traubinger Nachbarn und aus den anderen Ortsteilen und können noch integrativer wirken als bisher.

    Wir stehen weiterhin für Transparenz in der Gemeindepolitik und Digitalisierung des Gemeindehaushalts. Wir setzen uns ein für eine Ortsentwicklung mit klaren Leitzielen aus dem ISEK.
    Die Maßnahmen aus dem ISEK gilt es bei laufender Überprüfung stetig, aber im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, umzusetzen – daran möchten wir aktiv mitwirken”,
    fasst Wolfgang Behrens-Ramberg die Kernpunkte zusammen.

    Nach der erfolgreichen Erarbeitung der Leitziele und des ISEK in der Wahlperiode 2020–2026 gilt es in den kommenden sechs Jahren,
    die Arbeit des Gemeinderats grundlegend neu zu denken, zu priorisieren und besser zu synchronisieren – für eine an Zielen orientierte,
    deutlich leistungsfähigere Kommunalpolitik.

    Im Gruppenfoto von links nach rechts:
    David von Hammerstein, Prof. Dr. Heiner Aldebert, Sophie Schmitz, Uli Dillmann, Dr. Barbara Hopf, Thorsten Kerbs, Susanne Firus, Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, Dr. Franz Schenk, Felicia Kollhuber, Michael Schubert, Gerd Bittl-Fröhlich, Katharina de la Fontaine

  • Tutzing verpasst nur knapp die Amtszeitverlängerung

    Tutzing verpasst nur knapp die Amtszeitverlängerung

    Am 26.11.2023 finden Bürgermeisterwahlen in Tutzing statt. Der Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. hat sich – wie nach einer Umfrage des Merkur inzwischen auch die Vorsitzenden von FDP, ÖDP und SPD sowie Gemeinderatsmitglied Bernd Pfitzner von den GRÜNEN – für die Harmonisierung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen ausgesprochen. Der Bürgerverein hat zuvor einen Appell der Vernunft an die verantwortlichen politischen Akteure gerichtet und vier gewichtige Gründe (siehe Infokasten) angeführt, warum Tutzing mit unterschiedlichen Wahlen schlecht beraten ist. Die Harmonisierung der Wahlen kann gesetzlich grundsätzlich durch die Amtszeitverlängerung (von 6 auf 8 Jahre) oder die Amtszeitverkürzung (hier auf ca. 2,5 Jahre – mit Wiederantritt zur Wahl im Frühjahr 2026) erzielt werden.

    Nur 3 Monate weniger und Tutzing hätte im November keine Bürgermeisterwahlen

    Der Bürgerverein hat die gesetzliche Amtszeitverlängerung auf 8 Jahre nochmals geprüft. Die in Art. 43 Abs. 2 GLKrWG verankerte Amtszeitverlängerung für Tutzing greift leider nicht, da zwischen dem Ende der Amtszeit der Ersten Bürgermeisterin, Marlene Greinwald (FW), bis 29.1.2024, und der des amtierenden Gemeinderats, bis 30.4.2026, nicht maximal 2 Jahre, sondern 2 Jahre und 3 Monate liegen. Knapp daneben ist aber leider auch vorbei. Denn keine separate Bürgermeisterwahl jetzt im November, sondern einheitliche Wahlen erst im Frühjahr 2026 hätten für Tutzing viele Vorteile gehabt. „Baustellen“, die der vollen Aufmerksamkeit der Gemeinde bedürfen, gibt es derzeit mehr als genug (insbesondere Hauptstraßensanierung, Schulsanierung, der geplante Teilverkauf des Kustermann-Areals, das  ISEK und eine  „echte“ Haushaltsdebatte). Der Ablenkung durch Wahlen, die im Ergebnis wohl dauerhaft ein ineffizientes Wahlsystem für Tutzing bringen, hätte es dieses Jahr nicht gebraucht. Nur wegen dieser 3 Monate also hängt Tutzings Wohl und Wehe eines effizienten Wahlsystems tatsächlich allein von der Entscheidung der Bürgermeisterkandidaten ab – der freiwilligen Amtszeitverkürzung.

    Amtszeitverkürzung wäre Bürger(meister)pflicht – für die amtierende Kandidatin

    Nach Meinung des Bürgervereins, wäre die freiwillige Amtszeitverkürzung (und erneute Kandidatur in 2026) gerade für die Kandidatin der FREIEN WÄHLER, die Erste Bürgermeisterin, Marlene Greinwald – Bürger(meister)pflicht. Greinwald wurde durch die Sonderwahl in 2018 ins Amt gewählt und würde im Falle ihrer Wiederwahl dann in 2026 bei den Kommunalwalen bereits über 8 Jahre im Amt sein (ihre Zeit als kommissarische BM in 2017 berücksichtigend sogar fast 9 Jahre). Greinwald steht nach eigenen Angaben aber für eine erneute Kandidatur in 2026 nicht zur Verfügung. Die drei Monate „retten“ sie. Aber was erlaubt ist, ist noch lange nicht auch richtig. Das Gemeinwohl sollte bei dieser gewichtigen Angelegenheit über dem Eigenwohl stehen. Schließlich erklärte auch Greinwald gegenüber der SZ, dass ein Wahlkampf für eine Gemeinde und eine Verwaltung “sehr einschneidend” sei. Die von Greinwald angeführten Gründe gegen die Amtszeitverkürzung überzeugen den Bürgerverein nicht. Er nimmt dazu detailliert Stellung: Kritik der Gestalter eckt bei Bürgermeisterin an. Daraufhin veröffentlichte Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) jetzt neue Argumente, die gegen die Amtszeitverkürzung sprechen sollen.

    „Warnung vor Verzögerung bei Ämterwechsel“: Verunsicherung und unvollständige Informationen – das geht gar nicht

    Die Vizebürgermeisterin führt gegenüber den vorOrt.news als Argument gegen die freiwillige Amtszeitverkürzung u.a. die “eventuelle(n) Verzögerung der Großprojekte” (gemeint sind damit die Sanierung der Hauptstraße und der Mittelschule) an – dies wohlwissend, dass die Fertigstellung der Sanierung der Ortsdurchfahrt für die Sommerferien 2024 avisiert ist (Verkehrsplaner Benjamin Neudert) – also lange vor den Wahlen in 2026. Und auch die Sanierung und Finanzierung der Schule vor 2026 erledigt sein muss: „Das Projekt kann man nicht stoppen. Wir müssen 2025 wieder aus der Kaserne raus.“ – (Zitat Greinwald aus der SZ). Dörrenberg unterstützt Greinwald, scheut dabei jedoch nicht, uns Bürger verunsichern zu wollen und – besonders schwerwiegend – wichtige Informationen zu verschweigen: https://www.vorort.news/tutzing/kommunalpolitik/2023/3/6/warnung-vor-verzoegerungen-bei-aemterwechsel. Das ist schlichtweg unseriös.

    Auch der Merkur zitiert die Vizebürgermeisterin unkritisch: Die Mehrkosten aufgrund getrennter Wahlkosten könne man nicht beziffern, da deren Ermittlung einen zu hohen Verwaltungsaufwand darstellen würde. Da Tutzing bereits eine separate Bürgermeisterwahl in 2018 hatte, ist diese Aussage offenkundig nicht glaubwürdig. Man müsste nur einen Blick in den Gemeindehaushalt 2018 werfen oder, noch einfacher, in die jüngst verabschiedete Haushaltsplanung 2023: 37.000 Euro soll die separate Bürgermeisterwahl in 2023 kosten.

    Das Prinzip der Gegenseitigkeit: Geben und Nehmen

    Die Erste Bürgermeisterin appelliert aktuell an uns Bürger zu helfen, die demnächst in Tutzing ankommenden Flüchtlinge zu integrieren (TN 3/2023) und fordert uns mittels eines Grundsatzbeschlusses auf, die Energiewende zu unterstützen: https://www.vorort.news/tutzing/natur-umwelt/2023/3/15/klimabeschluss-in-tutzing. Das Verhalten der Tutzinger Gemeindebürger in 2015/16 sowie die bislang gezeigte Unterstützung der Bürgerinitiative „Klimaneutral 2035“ lassen darauf schließen, dass sich die Amtsbürgermeisterin auch weiterhin auf die Tutzinger Gemeindebürger aber auch deren Institutionen (jüngst die Missions-Benediktinerinnen, die auf „Vermittlung“ der Ersten Bürgermeisterin hin nicht nur der Gemeinde, sondern auch der Landes- und Bundesregierung geholfen haben) verlassen können wird. Bald wird sich zeigen, ob sich auch umgekehrt die Gemeindebürger mit ihrem Appell zur Harmonisierung der Wahlen, also einer Angelegenheit von „einschneidender“ Wichtigkeit zum Wohle der Gesamtgemeinde, auf die Unterstützung der Amtsbürgermeisterin verlassen können. Die Bereitschaft zur Amtszeitverkürzung (und Antritt zur Wiederwahl in 2026) würde jedenfalls dem Prinzip der Gegenseitigkeit entsprechen.

    ___________________

    Infokasten:

    Die vier gewichtigen Gründe für die Harmonisierung der Wahlen in 2026

    1. Aufwertung der Bürgermeisterwahlen und damit Entgegenwirken der sinkenden Wahlbeteiligung.
    2. Vermeidung der Diskontinuität in der Zusammenarbeit zwischen Amtsbürgermeister und Gemeinderat – alle ca. 3 Jahre würden sich personelle Änderungen ergeben.
    3. Ablenkung des Amtsbürgermeister von seinen Hauptaufgaben durch unnötig viele Wahlkampfzeiten.
    4. Und nicht zuletzt spricht gegen ein uneinheitliches Wahlsystem die knappe Gemeindekasse sowie die (Über)belastung der ehrenamtlichen Wahlhelfer.
      (An die Adresse der Zweiten Bürgermeisterin:

      Natürlich dürfen für den demokratischen Akt schlechthin, keine Haushaltserwägungen gelten – dennoch ist auch ein Wahlsystem immer auch kritisch zu beleuchten (s. z.B. aktuellen Gesetzesentwurf zur Verkleinerung der Abgeordnetenzahl im Bundestag). Nach Meinung des Bürgervereins, sind die Erwägungen des bayerischen Gesetzgebers (Bewerber zu finden und  versorgungsrechtliche Mindestwartezeiten), aufgrund derer dauerhaft getrennte Wahlen möglich sind, jedenfalls kritisch zu betrachten. Andere Bundesländer haben andere Regelungen. 

     

    Presse:
    Merkur:  Wahlen: Kommunalaufsicht kontaktiert

     

  • Praxisbeispiel Leitziele Tutzing 2030: Boule-Bahn an der Brahms

    Praxisbeispiel Leitziele Tutzing 2030: Boule-Bahn an der Brahms

    „Überrascht schauen Spaziergänger auf eine neu angelegte Fläche mitten auf der Brahmspromenade“, so berichtet heute die vorOrt.news. Den Kommentaren entnimmt man nicht nur Zustimmung für diese Anlage.

    Lassen Sie uns dieses kleine aber feine Beispiel daher dazu nutzen, Sinn und Notwendigkeit der kommenden Arbeit an den Leitzielen Tutzing 2030 zu erklären.

    Unabhängig davon, ob die Bahn an der Brahms eine gute Idee ist, ist sie mal wieder eine aus dem Gesamtzusammenhang losgelöste Einzelfallentscheidung. Es fehlen die  vorab unter Bürgerbeteiligung festgelegten konkreten Handlungsziele, die als Richtschnur für solche Entscheidungen gelten müssen.

    Zur Veranschaulichung:
    Im Handlungsfeld „Gemeinschaft, Kultur & Sport“, wären z.B. folgende Fragen vorab zu beantworten: Wir fördern wir die Jugend im Ort?, Welche Flächen sollen den Bürgern für Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen? Wie soll die Altersstruktur der Bürgerschaft  dabei Berücksichtigung finden (z.B. 1/3 Alt, 2/3 Jung?), Wie sollen die  Freizeiteinrichtungen finanziert werden? etc. Und im kommunalen Handlungsfeld „Natur & Umwelt“ stellt man sich u.a. natürlich die Fragen: Welche Grünflächen wollen wir wo schaffen, Welche erhalten?, etc.  So sind dann künftig einzelne Entscheidungen (Boule-Bahn ja/nein und wenn ja wo) zwangsläufig  aus einem größeren Blickwinkel und anhand konkreter Zielvorgaben zu fällen. Damit dürften künftige Entscheidungen innerhalb der Bürgerschaft einen größeren Konsens finden, denn über deren Richtschnur wurde demokratisch im Gemeinderat entschieden und die Bürger konnten vorher ihre Ideen dazu geben. Mit anderen Worten: Mit diesem „Korsett“ sollten Rathausentscheidungen grundsätzlich strategischer und zielorientierter ausfallen und dabei für die Bürger verständlicher und vorhersehbarer werden.

    Neben den zwei vorgenannten kommunalen Handlungsfeldern „Gemeinschaft, Kultur & Sport“ und „Natur & Umwelt“ sollte es jedenfalls z.B. noch geben:

    • „Gewerbe, Tourismus & Landwirtschaft“ (z.B. Wie schließen wir unsere Einnahmelücke im Gemeindehaushalt?, Wollen wir ein Gewerbegebiet?, Wollen wir mehr/weniger Tourismus? etc.)
    • Ortsbild & Ortsentwicklung (Wo soll unser Ortskern sein?, Wie können wir den Ortskern vitalisieren? Wie sichern wir genügend Kindergarten- und Schulplätze? etc.)
    • Wohnen & Bauen (z.B. Wie soll es mit der Verdichtung weitergehen? Schaffen wir weiteren bezahlbaren Wohnraum? Wo und Wie? etc.)
    • Verkehr & Infrastruktur (z.B. Wie schaffen wir es Tutzing sicherer für alle Verkehrsteilnehmer zu machen?, Welche Nahversorgung benötigt eine Verstärkung? etc. )

    Dies alles nur wenige Beispiele zur Veranschaulichung von „Leitzielen“ gedacht.

    Fotos: Mit freundlicher Genehmigung Herr Dr. Goslich – vorOrt.news

  • Ein grosses Stück wertvoller Arbeit für Tutzing!

    Ein grosses Stück wertvoller Arbeit für Tutzing!

    Es ist geschafft! Nach anderthalb Jahren ringen um die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK ist der Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat gefasst. Dieser war nur Dank der gemeinsamen Anstrengung im Gemeinderat möglich! Ein Paradebeispiel parteiübergreifender Zusammenarbeit: Zum Wohle Tutzings und seiner Bürger.

    Bürgermeisterin und Gemeinderat gebühren Anerkennung und Dank, dass sie diese in ihrer Bedeutung für Tutzing nicht zu überschätzende politische Aufgabe eines strategischen Handlungskonzepts für die Gesamtgemeinde Tutzing (Gemeindeentwicklungskonzept Leitziele Tutzing 2030) und das ISEK (gebietsgebundenes städtebauliches Konzept mit Fördergeldern) jetzt gemeinsam anpacken. Unseren Beitrag über die für Tutzing denkwürdige Sitzung des Gemeinderats vom 9.11.2021 lesen Sie exklusiv in den vorOrt.news: ein-grosses-stueck-wertvoller-arbeit-fuer-tutzing. Den spannenden Weg und unsere Arbeit für Tutzing von der Antragstellung im Mai 2020 bis zur Beschlussfassung im November 2021 lesen Sie in chronologischer Reihenfolge hier (über uns/was wir tun).

    Auch die Bürgerbeteiligung in diesem Prozess wurde in der Sitzung des Gemeinderats diskutiert – mit unterschiedlichen Auffassungen. Wir melden uns daher bald mit einem informativem Sonderbeitrag dazu.

    Heute: So unklar wie das Ortsschild ist auch, wo wir mit Tutzing hin wollen.

    Morgen: Klare Ziele für Tutzing 2030 haben. Jetzt wird gemeinsam daran gearbeitet!


    Und noch: Der Merkur berichtet zu diesem wichtigen Thema der Sitzung nur zum ISEK und nicht den Leitzielen und hebt im Schaukasten ein Zitat der Bürgermeisterin zur Dauer des ISEK hervor: „Das wird uns die nächsten 20 – 30 Jahre beschäftigen“. Die Aussage selbst als auch deren besondere Aufmachung ist Käse. Wenn Sie einen Hund haben, dann sind sie hoffentlich 15 Jahre oder mehr mit ihm beschäftigt; wenn Sie Kinder haben, dann beschäftigen die sie Ihr Leben lang. Und nicht anders, also dauerhaft, ist das, wenn Sie eine Gemeinde „haben“! Aber: Dieses konkrete ISEK kann bis Mitte 2024 fertig sein! Die Leitziele Tutzing 2030 könnten es bei konzentrierter Arbeit sogar bis Ende 2022 sein. Und schließlich berichtet die Süddeutsche Zeitung „Mit Vollgas in die Städtebauförderung“ – hier werden Beispiele für die  Leitziele Tutzing 2030 genannt, die aber keine sind, sondern Einzelmaßnahmen aus dem ISEK aufzählen.


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  • Neuer Fahrradständer sorgt für Kopfschütteln

    Neuer Fahrradständer sorgt für Kopfschütteln

    Zu dem jetzt aufgestellten Fahrradständer am „Marienplatz“ sind die ersten Beschwerden aus der Öffentlichkeit bei uns eingegangen. Auch die Vorsitzende des Tourismusvereins, Frau Kristina Danschacher, bat unseren Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg, hier aktiv zu werden.

    Dieser Radständer ist eine lobenswerte Initiative der ATG. So möchte man die Bürgerschaft anregen, Fahrten mit dem PKW in den Ortskern zu reduzieren. Die Umsetzung sorgt jedoch für erregte Gemüter. Über Geschmack läßt sich trefflich streiten. In diesem Fall scheint sich die Bürgerschaft jedoch einig: Die praktische Umsetzung ist der Verwaltung nicht geglückt. Der Ständer sollte zuerst auf einer Fläche neben der Eisdiele aufgestellt werden. Dieser Platz wurde verworfen. Nun wurde er am „Marienplatz“ aufgestellt. Unabhängig davon, ob der Ständer technisch geeignet ist, Fahrräder aller Art aufzunehmen, ist das erhöhte Werbeschild sehr störend und einfach zu viel des Guten.

    Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg hat das Thema aufgegriffen und sogleich die Verwaltung gebeten, spätestens in der sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 27.10.2021 Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren (alternative Standorte, die Reduzierung der Höhe des Ständers bzw. des Werbeschildes etc.).

    Ja, wo sind sie denn?! Werbetafel versperrt Aussicht auf den „Marienplatz“ (hier) und auf das Vetterlhaus und den Brunnen (Titelbild).

  • TL Vereinstreffen: Ausgelassene Stimmung und Ideen für 2022

    TL Vereinstreffen: Ausgelassene Stimmung und Ideen für 2022

    Voller Freude über das Endlich-wieder-beisammen-Sein waren die Mitglieder des Bürgervereins TUTZINGER LISTE e.V., als sie sich jetzt erstmals seit Sommer 2020 wieder zu einem Vereinstreffen trafen. Ausgelassene Stimmung und kreative Ideen entstehen, wenn sich Menschen an einem Tisch versammeln. Auch wenn dieser ein Küchentisch ist. So wurde viel gelacht und die Mitglieder ließen es nicht an Vorschlägen zu weiteren Initiativen für Tutzing und seine Bürger mangeln. So planen die Mitglieder für 2022 folgende Arbeiten anzupacken:

    1. Die TL initiiert einen parteiübergeifenden Antrag, eine mehrtägige moderierte Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema Leitziele/ISEK und Gemeindehaushalt im Januar 2022 abzuhalten. Denn seit dem Beschluss vom Oktober 2020 für diesen wichtigen Prozess einen Moderator zu suchen, hat sich nichts bewegt. Das Ratsmitglied der TL, Dr. Behrens-Ramberg hat dazu inzwischen Kontakt mit anderen an diesem Thema interessierten Ratsmitgliedern aufgenommen und am 06.10.2020 einen gemeinsamen Antrag (S.1 und S. 2) gestellt, der hoffentlich auf der Sitzung des Gemeinderats im November behandelt werden wird. (vorOrt.news: Mehrere Tage für die Zukunft der Gemeinde)
    2. Wie stellen sich junge Familien für sich und ihre Kinder Tutzing in 2030 vor? Hierzu wird die TL Familien befragen und für diese Veranstaltungen durchführen. Die erste Veranstaltung soll im Februar/März 2022 stattfinden.
    3. Der Klimaschutz liegt zwar nicht nur jungen Menschen am Herzen, er betrifft sie besonders. Die TL möchte daher gerade jungen Menschen eine Stimme geben und Studenten mit dem Schwerpunkt Klima- und Umweltschutz zu Podiumsdiskussionen nach Tutzing einladen. Die erste Diskussion soll im ersten Quartal 2022 stattfinden.
    4. Die TL prüft die ihr vorliegenden Anfragen für weitere Zonen mit Tempolimit 30. Bei Erfüllung aller Anforderungen, wird ein entsprechenden Antrag für den Gemeinderat von der TL unterstützt.

    Das nächste Vereinstreffen wird am Montag, 22. November ab 19:00 Uhr im Restaurant LA MAREMMA in der Hauptstraße stattfinden. Am Vereinstreffen ist jeder willkommen! Eine gesonderte Einladung mit den dann geltenden Hygienevorschriften zur Teilnahme wird zeitnah versendet.

    Die Letzten hat es erwischt: Die Küche aufräumen! Von links nach rechts: Gerd Bittl-Fröhlich (Beirat), Uli Dillmann (2. Vorsitzender), Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (1. Vorsitzender), Lucie Vorlíčková (Vorstand und Schatzmeisterin) und die Mitglieder Gisela Dillmann, Marion Fröhlich und Andrea Behrens-Ramberg.

     

     

  • Wirbel um das „Pissoir/WC“ am Fischergassl

    Wirbel um das „Pissoir/WC“ am Fischergassl

    Im Beitrag zur Wiedereröffnung beleuchtet die TL die Schwachstellen der Sanierung: die neu entstandene Entsorgungsstation, der Wegfall einer öffentlichen Toilette sowie die (nicht kontaktlose) elektronische Ausstattung der Sanitäranlagen sind, um es wohlwollend auszudrücken, problematisch. Wir haben im Rathaus nachgefragt:

    1. Warum wurde eine Entsorgungsstation für chemische Toiletten vor der Brahmspromenade eingerichtet (anstelle von zwei Toiletten)?
    2. Wer soll die Entsorgungsstation nutzen (lt. Symbol Wohnwagenfahrer)?
    3. Wie möchte die Verwaltung die verkehrsmäßige Frequentierung der engen Mariengasse durch Wohnmobile regeln?
    4. Wieviel kostete die Sanierung (Plan: 160.000 Euro)?

    Diese schriftlichen Fragen vom 4. Juni blieben unbeantwortet. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hat sich die Bürgermeisterin nun geäußert: die tatsächlichen Kosten sollen sich auf ca. 120.000 Euro belaufen und die Entsorgungsstation „sei eigentlich für Segler gedacht, die in Ufernähe ihre Bordtoiletten entleeren wollten“. Die Entsorgungsstation ist unnötig: Segelboote der gegenüberliegenden Segelschule haben keine Bordtoiletten, sonstige Segler nutzen eine Entsorgungsstation kaum (die Entleerung geht problemlos in jede „normale“ Toilette) und vor allem: sollten die Mieter der in der Nähe befindlichen Bootsliegeplätze tatsächlich eine Entsorgungsstation wollen, müsste diese der Liegeplatzvermieter auf seine Kosten zur Verfügung stellen! Fazit Eins: Aus Sicht der Bürger und ihrer knappen Gemeindekasse ist die Entsorgungsstation an dieser Stelle eine Fehlinvestition.

    In dem Artikel heißt es weiter: „Das zweite WC neben dem Pissoir für Männer konnte nicht erhalten werden, da für einen Neubau des Klohäuschens sonst ein Bauantrag notwendig geworden wäre, der die Sanierung weiter verzögert hätte“. Fazit Zwei: An dieser touristisch exponierten Stelle für ca. 120.000 Euro aus zwei bereits vorhandenen Toiletten nur eine zu machen, ist eine planerische Fehlentscheidung, für die es keine sachliche Rechtfertigung geben kann.

    Wir empfehlen den Artikel aus der online-SZ (08.07.2021): „Großer Wirbel um Unisex-WC“ mit weiteren Informationen.

     

  • Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner

    Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner

    Wir ziehen Bilanz: Vor einem Jahr nahm der neu gewählte Gemeinderat seine Arbeit auf. Die Tutzinger Liste regt eine bessere Zielorientierung an planvoller Ortsentwicklung und bürgernaher, digitaler Administration an. Lesen Sie die Bilanz und drei konkrete Optimierungsbefunde zur Rathauspolitik in unserem Artikel „Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner“ für die neue Serie „Tutzinger Standpunkte“ bei vorOrt.news.

    Zum Titelbild:

    So blickte das Karikaturisten-Duo Achim Greser und Heribert Lenz bereits 2001 auf die Bestrebungen, Verwaltungsvorgänge für Bürger durch digitale Prozesse zu erleichtern. Noch 20 Jahre später ist ihre Karikatur erschreckend aktuell.

    Die Tutzinger Liste dankt den mit dem Deutschen Karikaturenpreis 2018 ausgezeichneten Greser & Lenz und der F.A.Z. für ihre freundliche Genehmigung dieser Nachveröffentlichung und empfiehlt den F.A.Z. Artikel vom 04.05.2021 im Politikteil: „Urkunden wie aus einer anderen Zeit“.

    Und nicht zuletzt eine Bilanz in eigener Sache: Auch der Antrag der Tutzinger Liste auf Erstellung des Handlungskonzepts Leitziele Tutzing 2030 und ISEK-Fördergelder jährte sich vorgestern (Antrag vom 6.5.2020) – Leider hat es dieser für eine solide finanzpolitische Haushaltsplanung und generationsgerechte Entwicklung Tutzings gewichtige Antrag bislang nur eher beiläufig auf die Agenda des Gemeinderats geschafft – ohne fundierte Vor- und Nachbereitung.

  • „Damit wir die Zukunftsplanung anstoßen können

      deshalb ist mir das ISEK ja so wichtig“, so die Aussage der Ersten Bürgermeisterin, Frau Greinwald, im Neujahres-Interview mit dem Starnberger Merkur, warum ihr das Integriertes Städtebauliche Entwicklungskonzept wichtig ist. Die Botschaft ist angekommen. Allein die Handlungsgrundlage fehlt. Denn ein so wichtiger Prozess bedarf eines klaren Beschlusses im Gemeinderat. Diesen gibt es so klar aber nicht. Auch ist unsere Zukunftsplanung nicht auf das ISEK und ortsbauliche Maßnahmen zu beschränken. Das wäre falsch. Es bedarf viel mehr.

    Zukunftsplanung: Nicht ohne strategisches Handlungskonzept und klarer Beschlussfassung im Gemeinderat!

    Eine erfolgreiche Planung bedarf des wichtigen strategischen ersten Schrittes vor dem zweiten. Nämlich das Festlegen des Ziels und dann den des Weges zum Ziel. Sonst misslingen auch wichtige Einzelmaßnahmen, wie uns die bisherigen zwei ISEK-Anläufe zeigen. Was Tutzing fehlt, ist ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept („Leitziele Tutzing 2030“) und erst auf dessen Grundlage ableitend im zweiten Schritt die Erstellung des ISEK und die Beantragung von städtebaulichen Fördergeldern.

    Wir brauchen also zuerst ein von allen politischen Gruppierungen getragenes Ziel und dann das Handlungskonzept, welches strategische Entwicklungsschwerpunkte und konkrete Handlungsziele festlegt und dabei auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der einzelnen Ortsteile und kommunalen Handlungsfelder eingeht. Mit unserem konkreten Antrag vom 6. Mai 2020 fordern wir daher als ersten Schritt diesen Zielrahmen und das daraus folgende Handlungskonzept, um auch erstmals den Gesamtzusammenhang unter den kommunalen Handlungsfeldern (Bauen, Verkehr, Landschaft nutzen und gestalten, Wirtschaft und Tourismus sowie Miteinander leben im Dorf) herzustellen. Damit wollen wir über die bisherige Einzelfallbetrachtung (auch eines ISEK) hinausgehen. Unser Startschuss für die politische Arbeit an der Zukunftsplanung für Tutzing unter Beteiligung seiner Bürger, ist also nicht beschränkt auf die Erlangung von Fördergeldern (ISEK) und die notwendige Beseitigung ortsgestalterischer Defizite. Für Interessierte siehe auch unseren Leitartikel und den Artikel in der Januarausgabe der Tutzinger Nachrichten auf Seite 15 „Leitplanken schaffen – Zukunftskonzepte und Ziele für Tutzing“.

    Zwischenfazit: Laut Bericht der SZ (SZ online vom 14.10.2020) hatte das erste ISEK-Verfahren, welches erfolglos eingestellt wurde, die Gemeinde 60.000 Euro gekostet. Auch darum bedarf es zusammen mit dem Gemeinderat einer moderierten Diskussion des Für und Wider unseres Antrags und der darin genannten konkreten Handlungsschritte mit nachhaltiger Beschlusslage. Die Erste Bürgermeisterin hat die Zukunftsplanung im Gemeinderat bislang nur zweimal auf dessen Tagesordnung gesetzt.

    Wir sind uns dessen bewusst, dass die Erste Bürgermeisterin eine volle Agenda hat. Das wichtige Thema der Zukunftsplanung anhand der Leitziele und des ISEK sollte dennoch (oder gerade deswegen) bei ihrer Planung der Tagesordnung für den Gemeinderat im einundzwanzigsten Jahr des 21. Jahrhunderts den richtigen Stellenwert bekommen. Viele Bürger Tutzings und auch wir als Bürgerverein stehen bereit, ihren Beitrag für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde zu leisten.

     Fördergelder sind für Tutzing wichtig und auch machbar!

    Im Interview mit den Tutzinger Nachrichten (siehe Novemberausgabe der Tutzinger Nachrichten ) und jetzt mit dem Starnberger Merkur weist die Bürgermeisterin darauf hin: „Es wird ja oft gejammert, dass keine Fördermittel abgerufen werden…was immer vergessen wird: Wenn man Fördergelder daraus abrufen will, muss man den Rest (d.h. Eigenmittel) auch haben. Also ist es für reiche Gemeinden wesentlich leichter als für arme“. Hierzu möchten wir einen wichtigen sachlichen Hinweis geben.

    Die zitierte Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, aber unsere Gemeindekasse hat Rücklagen für Investitionen gebildet. Das heißt, dass Tutzing über die erforderlichen Eigenmittel verfügt! Ein aktuelles Beispiel: Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße, welche das Staatliche Bauamt Weilheim finanziert, muss und wird die Gemeinde die Gehsteige, Parkplätze, Aufenthaltsräume und später die Einmündungen der Seitenstraßen aus eigener Kasse finanzieren. Hinzukommt die Erneuerung der Trinkwasserleitung; die anderen Leitungen (Abwasser, Regenwasser, Gas, Strom etc.) sind Angelegenheit der jeweiligen Spartenträger. Diese Ausgaben würden im Rahmen eines Antrags auf städtebauliche Fördermittel (ISEK) als erforderliche Eigenbeteiligung („den verbleibenden Rest“) Anerkennung finden, z.B. zur Vitalisierung unseres Ortskerns oder unserer Gehwege. Mit anderen Worten: Wir sollten unsere Finanzkraft stärken und künftige Investitionen mit der größtmöglichen Ausnutzung der dafür zur Verfügung stehenden Fördergelder realisieren. Darum fordern wir in unserem Antrag (im zweiten Schritt) auch das ISEK. Wie sonst wollen wir das strukturelle Einnahmedefizit unserer Gemeindekasse stopfen? Kreditaufnahmen können es jedenfalls nicht sein. Was sagt die gemeindliche Haushaltsplanung 2021 über unsere Zukunftsplanung 2030 aus? Wir warten gespannt auf die Veröffentlichung dieser Haushaltsplanung, die derzeit noch beraten wird.

    Zusammengefasst: Ohne Leitziele 2030 besteht die seit Jahren bekannte Gefahr der erneuten Verzettelung; wir sind der jungen Generation gegenüber für eine stabile Zukunft verantwortlich. Wer sonst als der Gemeinderat mit Rathausführung ist für das Gespräch mit der Bürgerschaft gefordert? Die Initiative liegt bei den gewählten Repräsentanten! Rathaus und gesamter Gemeinderat.

     

  • Leitziele im Herbst: TN-Interview mit Bürgermeisterin

    Leitziele im Herbst: TN-Interview mit Bürgermeisterin

    Wir beglückwünschen das Team der Tutzinger Nachrichten. Rechtzeitig zur Färbung des Herbstlaubs präsentiert sich das informative und viel beachtete Magazin für Tutzing und seine Bürger nach der Sommerpause mit kleinen, frischen Veränderungen. In der nun vorliegenden Novemberausgabe verweist die Rubrik „Rathaus Kompakt“ (S. 10) auf den Vorstoß der Tutzinger Liste „Leitziele Tutzing 2030“, also unserer Forderung nach einem Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde und die Behebung ortsbaulicher Defizite mit Hilfe von ISEK-Fördergeldern. In ihrem umfassenden Interview (Seiten 6/7) stellen Elisabeth Kolossa und Heinz Klaus Mertes der 1. Bürgermeisterin sehr interessante und wichtige Fragen: Prädikat besonders lesenswert!

    Zum Thema Leitziele Tutzing 2030 hält sich die Bürgermeisterin mit ihren Antworten in diesem Interview bedeckt und lässt unseren bereits vorliegenden und im Gemeinderat behandelten Antrag vom Mai 2020 den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber unerwähnt. Bei der Frage, ob sie ein Leitbild für die Ortsentwicklung habe, verweist sie auf „…viele Vorüberlegungen der letzten Jahre“ und schließt „…Diesen Prozess müssen wir anstoßen, die Finanzierung ist allerdings schwierig.“ Dies entgegen ihrer Aussage in der TN vor den Kommunalwahlen im März, wo sie zitiert wird, dass sie „gerne zeitnah und in Zusammenarbeit mit den Bürgern an einem Zukunftskonzept für Tutzing arbeiten“ würde und unser diesbezüglicher Antrag seit Mai vorliegt. Jetzt ist der Herbst fast vorbei.

    Die Frage: „Warum verzichtet Tutzing bei der Enge der Gemeindefinanzen auf diese Zuwendungen?“ (gemeint sind hier die ISEK-Fördergelder), beantwortet sie mit: „…Selbst bei 50 prozentiger Förderung, muss man die verbleibende Hälfte der Investitionssumme selber aufbringen. Wenn eine Gemeinde dazu nicht in der Lage ist, nutzt das ganze Förderprogramm nichts.“

    Wer von Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser, die Ergebnisse der zwei Gemeinderatsitzungen und unsere Berichterstattung zu diesem für die Gesamtgemeinde Tutzing so wichtigen Thema verfolgt hat, wird, so wie auch wir, durch die Antworten wohl verunsichert sein. Zur Klarstellung: Der Prozess ist bereits angestoßen, nämlich durch unseren konkreten Antrag im Mai. Eine Entscheidung steht aus. Ferner war in den diesbezüglichen Gemeinderatsitzungen nicht die Rede davon, dass die Gemeinde überhaupt nicht in der Lage sein könnte, ein Förderprogramm zu nutzen. Dies hat die 1. Bürgermeisterin auch nicht in der Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020, welche nur wenige Tage nach Aufnahme dieses Interviews stattfand, problematisiert; dort wurde vielmehr beschlossen, einen Moderator für den Prozess zu suchen.

    Wir haben bei der 1. Bürgermeisterin und dem Gemeinderat jetzt schriftlich nachgehakt. Uns ist wichtig, dass nicht, wie schon in der Vergangenheit mehrfach geschehen (siehe „…viele Vorüberlegungen der letzten Jahre…“), wieder ein Prozess gestartet wird, der am Ende zu keinem Ergebnis führt und es dann nur heißt „außer Spesen nichts gewesen“. Die 1. Bürgermeisterin und der Gemeinderat müssen das Für und Wider, in diesen Prozess einzutreten oder eben nicht, fundiert diskutieren und entscheiden. Ohne dafür, wie von uns im Mai gefordert, in eine zweitägige Klausur (oder nennen wir es „Workshop“) unter externer Moderation z.B. nach Thierhaupten in die Schule für Dorf- und Landentwicklung zu gehen, wird es nicht gehen! Dieses komplexe Thema kann nicht im Rahmen einer bloßen Gemeinderatsitzung bearbeitet werden.

    Es bleibt bei diesem für die Gemeindeentwicklung so wichtigem Thema der Jahreszeit entsprechend etwas stürmisch. Einen wohltuenden Lichtblick verschafft uns da wenigstens, wenn auch nur noch kurz, das leuchtende Tutzinger Herbstlaub!