Für die Nutzung von zwei Räumen des Gymnasiums für öffentliche Kurse der Volkshochschule (VHS) werden keine Gebühren erhoben. So entschied der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss einstimmig in seiner Sitzung am 10.07.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Der Entscheidung ging eine kurze Beratung voraus. Die Volkshochschule zahlt auch für die Überlassung von Räumen in anderen Gemeinden oder Städten im Landkreis keine Gebühren. Der Vollständigkeit halber wird es, wie in derartigen Fällen üblich, im Haushalt einen Bruttoausweis geben: die Berechnungn der Gebühren an die VHS als Einnahme und der Erlass als Ausgabe in derselben Höhe.

Weiteres gab es aus dem öffentlichen Teil der Sitzung nicht zu berichten.

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