Wiederholt ging es im Bau- und Ortsplanungsausschuss um eine Bauvoranfrage zur Bebauung an der Lindemannstraße 33. Dieses Mal in der Sitzung des Ausschusses am 19.06.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Mit der Hilfe des gemeindlichen Planers, Prof. Florian Burgstaller, konnte nun eine Situierung für zwei Häuser sowie acht oberirdische Stellplätze gefunden werden. Eine Tiefgarage ist hier nicht möglich, obwohl nach der Ortsbausatzung vorgesehen. Die Situierung der Parkplätze an der Straße, mit sickerungsfähigem Untergrund und evtl. mit Carport und Bepflanzung, wurde allgemein für richtig gehalten, ebenso die Platzierung der Häuser im Süden, wobei die Gebäude im rechten Winkel zueinander stehen sollen. Abschließend erklärte die Bürgermeisterin, diese Richtung mit in die Gespräche mit dem Kreisbaumeister zu nehmen.

Weiter Punkte der Sitzung:

  • Der Bebauungsplan Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße /Traubinger Straße“, Teil A, wurde unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung erneut ausgelegt. So gegen eine Stimme beschlossen. Bauamtsleiter Klaus Menzinger führte durch die Stellungnahmen. Mir war aufgefallen, dass insbesondere das Kreisbauamt und die Untere Verkehrsbehörde auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen hatten. Einmal fehlte eine städtebauliche Rechtfertigung, ein anderes Mal fehlte die Rechtsgrundlage für grünordnerische Regelungen. Das Wasserwirtschaftsamt fordert eine Erschließungskonzeption und die Untere Verkehrsbehörde stellte fest, dass die verkehrliche Erschließung nicht explizit thematisiert worden sei. Dies seien nicht mehr Anmerkungen als sonst auch, es sei keine, so meine Frage, Verschärfung der Anforderungen seitens der Behörden, so der Bauamtsleiter.
  • Einstimmig billigte der Ausschuss die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ samt Begründung in der Fassung vom 19. Juni 2018. Der Bebauungsplan betrifft das Gebiet an der Cäsar-von-Hofacker-Straße. Sämtliche bereits bewilligten Bauvorhaben sind nun eingearbeitet worden.
  • Einstimmig fasst der Bau- und Ortsplanungsausschuss den Empfehlungsbeschluss für die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan Nr. 9. Er betrifft das Gelände der Evangelischen Akademie und der Violaburg. Mit diesem Schritt soll die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich abgesichert werden. Mit der Ausarbeitung soll die ARGE Büscher/Prof. Burgstaller beauftragt werden. Entsprechende städtebauliche Verträge wären abzuschließen. Schließlich möge der Gemeinderat das Verfahren an den Ausschuss übertragen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und fünf PKW-Stellplätzen in Diemendorf wurde mehrheitlich vom Ausschuss genehmigt. Das betreffende Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Für das Flurstück besteht eine Baugenehmigung mit gleichem Umfang aus dem Jahr 2004. Der Bauwerber möchte nun weiter westlich beauen und hat eine entsprechende Tektur eingereicht. Die zentrale Frage im Ausschuss war, ob durch die Verschiebung des Gebäudes nun der planungsrechtliche Außenbereich tangiert wird oder eine Baulücke besteht. Für letzteres sprechen Gebäude im Westen und Osten. Damit wurde die „Bebauungsgrenze“ Diemendorfs weiter in Richtung Westen verlagert. Nun wird das Kreisbauamt weiter entscheiden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in der Hallberger Allee 14 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von zwei Läden (Apotheke) in eine Enoteca in der Hauptstraße 36 erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ebenso einstimmig wurde der Bauwerber von der Stellplatzregelung  befreit. Stellplätze im Ortskern sind meist nicht gegeben, fehlende Parkplätze sollen dem Vorhaben aber nicht entgegenstehen. Das soll also die Zukunft der Brahms-Apotheke werden: Weinverkauf, Weinverkostung und Kleinigkeiten zum Essen. Geplante Öffnungszeiten: 10 – 24 Uhr. Freuen wir uns darauf!
  • Gegen eine Stimme wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung eines Grundstücks in der Kustermannstraße 35 zugestimmt. Nachdem das moderne Haus teilweise mit eloxiertem Aluminium verkleidet werden soll, beabsichtigt der Bauwerber die Einfriedung mit Metall-Stelen, damit sich der Zaun der Gestaltung des Hauses anpasst. Metall-Stelen sind aber nach der Tutzinger Ortsbausatzung nicht zugelassen. Die übrigen Vorgaben wie Sockelhöhe und Gesamthöhe werden eingehalten. Die Bürgermeisterin bezeichnete den Zaun als das kleinere Übel, nachdem die Gemeinde bei der Lochblechverkleidung des Hauses nicht gefragt wurde.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wurde einstimmig der Billigungsbeschluss zu den externen Parkplätzen am FourSite in der Bräuhausstraße gefasst. Dies betrifft den Bebauungsplan Nr. 74.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert