Monat: August 2021

  • BOA: Es geht weiter mit dem Seehof!

    Der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) behandelte in einer Feriensitzung am 24.08.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“. Die Stadplanerin Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte die nach der Auslegung eingegangenen Stellungnnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit und stellte die sorgfältig erarbeiteten Abwägungsvorschläge dazu vor.

    Die Untere Naturschutzbehörde anerkannte die artenschutzrechtliche Beurteilung durch einen Diplom-Biologen. Sie gab Anregungen, durch die Verwendung von speziellen Fenstergläsern den Vogelschlag zu reduzieren und Insekten und Fledermäuse durch die Eindämmung von Lichtemissionen zu schützen. Für den Immissionsschutz muss noch der Zusammenhang zwischen Hotel und Evangelischer Akademie (EAT) untersucht werden. Wegen des Lieferverkehrs und des Parkplatzes der EAT könnte es zu Überschreitungen der Richtwerte für das Hotel kommen. Im Hinblick auf die jahrzehntelange Koexistenz der beiden Nachbarn müsste das zu lösen sein. Das Untersuchungsergebnis dazu wird in der nächsten SItzung vorgestellt. Das Kreisbauamt hatte sich dann noch zur Abstandsflächenverkürzung zwischen Haus A und B geäußert; diese war erforderlich, um die Baumassen bei unveränderten Baurecht unterbringen zu können. Die Abstandsflächen zu den nördlichen Nachbarn sind eingehalten.

    Ein ganze Reihe von Stellungnahmen der Öffentlichkeit waren eingegangen und mussten geprüft und abgewogen werden. Zu einem nicht geringen Teil handelte es sich um Wiederholungen von Stellungnahmen, die bereits in der Sitzung des Ausschusses am  29.06.2021 behandelt worden waren: zu massive Bebbauung, das Bauwerk füge sich in die umgebende Bebauung nicht ein, Sorge vor erhöhtem Verkehrsaufkommen, Sorge wegen zu geringer Zahl an Parkplätzen, Vorwurf der falschen Gebietseinstufung, Befürchtung von Geruchsemissionen aus Abfällen, Sorgen wegen möglicher Überschwenmmungen, Ablehnung der Bodenversiegelung, Sorge vor Entwertung der Nachbargrundsstücke, Kritik an der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, Gefährung der Bestandsbäume, Zweifel an der Wirtschaftlichkeit eines Hotelbetriebs. Alle Punkte wurden einzeln kommentiert. Schließlich gab es noch Anregungen zur Ausführung, die natürlich Sache des Eigentümers ist. Im Detail sind diese Punkte und deren Abwägung nachzulesen unter vorort.news.

    Ausgangspunkt war der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 35, der bei unverändertem Baurecht zum Bebauungsplan Nr. 78/7 „modernisiert“ wurde. Die Baumasse wurde umgegliedert, die Zahl der Geschosse reduziert. Der Flächennutzungsplan mit der Festsetzung „Sondergebiet Hotel“ bleibt bestehen, der neue Bebauungsplan setzt ein „Sondergebiet Fremdenverkehr“ fest. Auf nachbarschaftliche Belange ist vielfach Rücksicht genommen. So sind u.a. die Abstandsflächen zu den nördlichen Nachbarn teilweise größer als das Minimum, die geplante Bepflanzung mit Bäumen ist zurückgenommen, auf eine östliche Hotelterrasse ist – zu meinem Bedauern – verzichtet worden. Ich habe noch einmal betont, dass der Vergleich hier nicht zu einer Brachfläche vorgenommen werden kann, sondern der frühere Hotelbetrieb als Vergleichsbasis dienen muss. Was wir benötigen dort unten am See, ist Leben, Menschen, die auch die Läden und die Gastronomie besuchen und dort konsumieren. Christoph Winkelkötter, Geschäftsführer der gwt Starenberg, betonte noch einmal die Bedeutung für den Tourismus. Es gäbe starke Nachfrage von Investoren und Betreibern für hochwertige Hotels, gerade in dieser Pandemiezeit. Der Landkreis verfüge bei rd. 130.000 Einwohnern nur über rd. 5.000 Gästebetten, diese dazu zum großen Teil in Ferienwohnungen. Ratskollege Stefan Feldhütter erinnerte daran, dass die Ablauffrist der Veränderungssperre nicht vergessen werden dürfe.

    Im weiteren Vorgehen werden die geannten Punkte redaktionell angepasst. Geklärt werden die noch offenen Punkte (1) Schallschutzuntersuchung bei der EAT, (2) Aufmaß der Bestandsbäume und (3) weitere Begehung durch den Diplom-Biologen. Die Ergebnisse dazu sollen in der Sitzung des Ausschusses am 28.09.2021 vorgestellt werden. Die Abwägung werde, so auch der gemeindliche Anwalt Dr. Volker Gronefeld, zweigeteilt. Einstimmig wurden die vorgetragenen Abwägungen des Bebbaungsplans gebilligt. Der Rest der Belange werde am 28.09.2021 abgewogen, dann könne der Satzungsbeschluss gefasst werden.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ für die Errichtung einer Werbeanlage wurde nicht erteilt. Es ging um die Werbunganlage für die P3-Klinik, die nicht den vorgebenen Maßen entspricht. Hier besteht der Ausschuss auf der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans.
    • Der Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Verbindungsbau zum Bestand, Am Höhenberg 8, erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Der ablehnende Bescheid vom 28.07.2021 wurde aufgehoben. Der Bauwerber hatte der Kritk des Ausschusses entsprochen und die Baustellenzufahrt auf den südlichen Teil des Grundstücks verlegt. Damit soll der Uferbereich des Martelsgrabens und der Baumbestand geschützt werden. Neu eingereicht wurde die Planung der Zufahrt zu den nördlichen Stellplätzen. Diese führt über gemeindlichen Grund, der aber als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Der Beschluss enthält den Hinweis an das Landratsamt, in der Baugenehmigung die Zufahrten festzulegen und die für die beiden Häuser notwendigen gegenseitigen Dienstbarkeiten zu begründen. Ferner soll mit dem Bauwerber ein Vertrag zur Nutzung des öffentlichen Raums abgeschlossen werden.
    • Der Antrag zum Umbau und zur Umnutzung des bestehenden Gebäudes, Oberzeismering 1, erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Das Gebäude, der ehemalige Popphof, soll vollständig, auch im bisher landwirtschaftlichen Teil, bewohnt werden. Zwar handelt sich um eine Wohneinheit, die prozentuale Erweiterung im Außenbereich wird jedoch übertroffen. Für das Gebiet wird ein Bebauungsplan erarbeitet, der Bauantrag greife hier voraus, erklärte die Bürgermeisterin. Angesichts der unveränderten Kubatur des Gebäudes, sah der Ausschuss den Antrag als zustimmungsfähig an; leglich Fenster werden versetzt und das Obergeschoss soll durch einen Dachreiter belichtet werden. Über die Genehmigungsfähigkeit der Erweiterung der Wohn- und Arbeitsfläche im Rahmen des § 35 BauGB wird das Landratsamt entscheiden.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstellung von zwei Bauwagen für den „Kinderhort im Wald“ auf dem Gelände des Beringerheims wird zugestimmt. Der entsprechende Flächennutzungsplan wird derzeit geändert und weist die Fläche zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kinderhort aus. Der Bebauungsplan wird derzeit ausgearbeitet. Auf meine Frage erklärte Bauamtsleiter Christian Wolfert, dass für Bauwagen, die länger als drei Monat am Standort verbleiben, eine Baugenehmigung erforderlich sei. Die Bauwagen werden im rechten Winkel zu einander aufgestellt, verbunden und dienen als Aufenthaltsort für die betreuten Kinder bei Regen.
    • Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften für die oberirdische Wand einer Tiefgaragenabfahrt in der Hauptstraße 19 wurde gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach zugestimmt. Die Länge des an der Grundstücksgrenze zulässigen Bauwerks wird um einen Meter überschritten. Bauamtsleiter Christian Wolfert demonstrierte mit einem Meterstab, was von der Rampenabfahrt oberirdisch sichtbar ist: ein Stück von einem Meter Länge und einer Höhe von 36 cm, die auf 20 cm abfällt. Die Ausschussmitglieder sahen darin keine Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Belange, so dass die Ausnahme von der Abstandsflächensatzung und der Bayerischen Bauordnung erklärt wurde.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Bürgermeisterin, dass die letzte Beurkundung zum Midgardhaus erfolgt sei und hob die große Bedeutung des Objekts für den Ort hervor.

  • Hauptstraße NORD: Anlieger aufgepasst – Glasfaser bis ins Haus!

    Die Bauarbeiten für den dritten Bauabschnitt der Hauptstraße (ca. ab Ringsweisweg bis Hans-Albers-Straße) stehen bald an und die Gemeinde möchte die Anlieger noch einmal (mit verlängerter Frist) genauer über die Möglichkeiten eines Breitbandanschlusses informieren:

    Im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Tutzinger Hauptstraße bietet sich bei genügend Interessenten die Gelegenheit, kostengünstig einen Glasfaseranschluss ins Haus legen zu lassen („Fibre to the home“, kurz FTTH).
    Wie die Lockdowns der Corona-Pandemie gezeigt haben, wird ein schneller und zuverlässiger Internetanschluss immer wichtiger und notwendiger. Durch die Kanalbauarbeiten finden bereits Tiefbauarbeiten statt, die die Eigenkosten für einen Glasfaseranschluss stark reduzieren können.

    Bei genügend Rückmeldungen kann die Gemeinde an die Anbieter weitergeben, dass hier ein großes Interesse besteht. Aufgrund der großen Nachfrage und der Tatsache, dass ohnehin Grabungsarbeiten stattfinden, könnten diese Anbieter kostengünstige Angebote erstellen. Das funktioniert aber nur bei einer hohen Rückmeldequote!

    Damit der Bedarf an potenzielle Anbieter und Planer gemeldet werden kann, bitten wir Sie, sich bei Interesse bis zum 10.08.2021 als Eigentümer direkt bei der Gemeinde zu melden oder Ihren Vermieter diesbezüglich anzusprechen. Es reicht eine Email an bautechnik@tutzing.de mit der Adresse des Grundstücks.

    Die vollständige Information der Gemeinde einschl. der Hintergründe und Erläuterungen können Sie im Original nachlesen.

    Hintergründe und Erläuterungen:

    Die aktuell verwendeten und unabgeschirmten Telefonkupferleitungen können aus physikalischen Gründen keine viel höheren Anschlussgeschwindigkeiten mehr ermöglichen, weshalb sie für die zukünftige Digitalisierung nicht mehr geeignet sind und ausgetauscht werden müssen.

    Nur Glasfaseranschlüsse können den weiter steigenden Breitbandbedarf der nächsten Jahrzehnten für viele, auch private, Anwendungen ermöglichen und stellen bereits heute einen wichtigen Standortfaktor für Gewerbe, Arztpraxen und das Homeoffice dar (Stichwort: Gigabit-Gesellschaft).

    Der äußerst schleppende Breitbandausbau der letzten Jahrzehnte hat jedoch gezeigt, dass hier sowohl Eigeninitiative als auch Investitionsbereitschaft von jedem Einzelnen gefordert ist, damit wir auf dem Land gegenüber den „Städtern“ nicht abgehängt werden. Unser Staat und die Telekommunikationsanbieter werden den Aufwand nicht allein stemmen, und sich hierfür ansonsten noch geraume Zeit auf Städte, Neubau- oder Gewerbegebiete konzentrieren.

    Aktuell kostet ein Glasfaseranschluss (wenn überhaupt möglich) wegen der kostenintensiven Tiefbauarbeiten mehrere zehntausend Euro. Da aber einerseits ein Großteil der Tiefbaukosten im Rahmen der Neugestaltung der Hauptstraße jetzt wegfallen, und sich andererseits der Einzelaufwand bei mehreren Interessenten weiter reduzieren lässt, bietet sich hier ein einmaliges Kosteneinsparungs- und Fortschrittspotential.

    Die aktuelle durchschnittliche Upload/Download-Rate an einem 50/10 MBit/s VDSL-Anschluss stellt für Homeschooling, Homeoffice und Videokonferenzen das Minimum dar und sollte insbesondere bei mehreren gleichzeitig aktiven Nutzern erhöht werden. Gleichzeitig werden die Updates immer umfangreicher, so bei Windows mit ca. 4 Gigabyte.

    Die oft beworbenen Mobilfunk- / LTE-Anbindungen stellen trotz 5G-Ausbau keine wirklich akzeptable Alternative dar, da bei intensiver Nutzung mehrerer Nutzer der Funkzelle die Übertragungsrate zu Spitzenlastzeiten oft auf 10 MBit/s oder sogar darunterfällt.

    Um abschließend in einigen Jahren zu dann vermutlich höheren Kosten nicht erneut mit Bauarbeiten vor und im eigenen Grundstück konfrontiert zu werden, stellt dies jetzt eine sinnvolle Zukunftsinvestition dar.

  • GR: Lüftungsgeräte für Tutzinger Schulen!

    Die Grundschulen Tutzing und Traubing sowie die Mittelschule Tutzing werden mit Lüftungsgeräten zur Reinigung der Raumluft ausgestattet. So mehrheitlich beschlossen in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 27.07.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Dieser Tagesordnungspunkt aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde öffentlich behandelt. Die Bürgermeisterin stellte eingangs fest, dass das Vorgehen seitens des Freistaats nicht in Ordnung sei. Es würden nur 50% der Anschaffungskosten gefördert und es gebe keine Aussage, bzw. Garantie für einen Präsenzunterricht bei eingebauten Lüftungsgeräten. Letztlich ist die Anschaffung „alternativlos“, schon nach dem Druck der Elternschaft, von dem die Schuleiterinnen der Ratskollegin Verena von Jordan-Marstrander berichteten. So werden nun die Auschreibungen vorbereitet und die Förderung beantragt. Angebote für Geräte, Einbau und Wartung liegen der Verwaltung bereits vor.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Nach einer entsprechende Frage aus den Haushaltsberatungen stellte die Leitung der Musikschule Weilheim, Herr Josef Dichtl und Frau Andrea Lüdtke als Zweigstellenleiterin Bernried und Tutzing, die Arbeit der Musikschule allgemein und in Tutzing vor. Grundlage der Arbeit sind die Verfassung des Freistaats Bayern, die Gemeindeordnung, das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie die abgeschlossene Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Weilheim und der Gemeinde Tutzing aus dem Jahr 1984. Dazu sind die Musikschulen in Bayern verankert im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Ergänzend gibt es Leitlinien des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Weitere Vorgaben sind in der Sing- und Musikschulverordnung enthalten. Derart rechtlich eingebettet gibt es in Tutzing musikalische Angebote für Kinder ab 4 Jahren. Neben musikalischer Früherziehung wird natürlich Instrumentalunterricht angeboten. DIe Anschaffung und Finanzierung der Instrumente übernimmt ein Freundeskreis. Die Gebühren der Musikschule sind sozial gestaffelt, er gibt verschiede Ermäßigungen. Rd. 45% der Kosten tragen die Eltern, 45% die Gemeinde und 10% der Freistaat. Es wäre wünschenwert, so der Leiter der Musikschule, die Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten  auf das Gymnasium Tutzing, den Kath. Kindergarten St. Joseph und den BRK-Kindergarten zu erweitern. Er wurden im letzten Schuljahr insgesamt 167 Kinder bei 194 Belegungen unterrichtet, manche Kinder also mehrfach. In der Coroa-Zeit gab es Online-Unterricht für mehr als 600 Kindern; die Eltern hätten hier sehr gut mitgezogen. 40 Mini-Konzerte haben 178 Kinder erreicht. Ratskollegin Verena von Jordan-Marstrander befürwortete die gemeindliche Unterstützung der Musikschule, die es seit 37 Jahren gebe; Tutzing habe daher keine eigenen Musikschule aufziehen müssen. Darüber hinaus beteiligê sich die Musikschule an der Kulturnacht und unterstütze kleine Ensembles. Sorge bereite die Raumsituation wegen der anstehenden Sanierung der Mittelschule. Hier ergänzte die Bürgermeisterin, die Verwaltung sei auf der Suche nach geeigneten Räumen, was nicht ganz einfach sei. Anmerkung. Im Haushalt 2021 sind knapp 100.000 Euro für die Unterstützung der Musikschule ausgewiesen.
    • Der Antrag der Fraktion Die GRÜNEN, eine Freiflächengestaltungssatzung für Tutzing zu erarbeiten, wurde einstimmig auf die Gemeinderatsklausur im Oktober verschoben. Bauamtsleiter Christian Wolfert berichtete, dass die gemeindliche Landschaftsplanerin Monika Treiber bereits an einem Entwurf einer Satzung arbeite. Dazu gab es Anmerkungen, eine Satzung nur zu erarbeiten, wenn sie benötigt wurde. Andere Mitglieder des Gemeinderats plädierten dafür, das Thema frei zu diskutieren und nicht unbedingt gleich an eine Satzung zu denken, eine Baufibel mit den Inhalten könne ausreichen.
    • Einstimmig wurde die Satzung zur Regelung der Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing beschlossen, die am 06.07.2021 vorberaten worden war.
    • Ebenso einstimmig wurde die dazugehörige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing beschlossen. In beiden Fällen waren die Änderungsvorschläge aus dem Gemeinderat eingearbeitet worden.
    • Soll der Tutzinger Stephaniritt 2021 doch stattfinden? Diese Frage stellte die Kulturreferentin Elisabeth Dörrenberg in den Raum und verwies gleichzeitig darauf, dass die Veranstaltung bereits abgesagt war und im Haushalt 2021 keine Mittel dafür vorgesehen sind. Darüber hinaus habe die Feuerwehr große Bedenken und möchte nicht mitmachen, weil sie pandemiebedingt nicht die Gelegenheit hätten, Getränke und Würstl zugunsten ihrer Vereinskasse zu verkaufen. Nach Diskussion wurde die Entscheidung auf Oktober vertagt, weil dann eine bessere Prognose möglich sei.

    Unter Miteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass ein neuer Sicherheitsdienst für die Beaufsichtigung der Brahmspromende gefunden worden sei. Dabei beklagte sie sich noch einmal, dass eine volle Stelle im Bauhof erforderlich sei, um den Müll der Bürgerschaft zu entsorgen.