Monat: März 2022

  • RVO-Buslinie 9614 stündlich zwischen Bernried und Tutzing

    RVO-Buslinie 9614 stündlich zwischen Bernried und Tutzing

    Wie die Bürgermeisterin bereits am 08.03.2022 und 29.03.2022 mitgeteilt hatte, wird an Wochenenden und Feiertagen die RVO-Buslinie 9614 stündlich zwischen Bernried und Tutzing pendeln. Dies war ein Vorschlag von Ralf Kreutzer, Verkehrsplaner bei DB Regio Bus, in einer Sitzung mit der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister von Bernried, Dr. Georg Malterer, unter meiner Teilnahme als Referent für Tourismus.

    Der Bus fährt vom Bahnhof Bernried über die Haltestellen Rathaus, Klinik Höhenried, Maibaum Unterzeismering, Krankenhaus Tutzing zum Bahnhof Tutzing. Damit wird der Ortsteil Unterzeismering an diesen Tagen an den öffentlichen Personennahverkehr in Tutzing angeschlossen. Die Bernrieder bekommen ebenso Anschluss an den MVV und erreichen so auch die südlichen Supermärkte in Tutzing. Um 9.06 Uhr startet der erste Bus in Tutzing, um über Unterzeismering und das Buchheim Museum nach Bernried zu fahren.Um 18.51 Uhr kommt der letzte Bus aus Bernried wieder in Tutzing an. Derzeit werden weitere Haltestellen überprüft, die die Attraktivität der Linie erhöhen könnten: Gröschlstraße, Querungshilfe am Johannishügel und Realschule Tutzing. Der vorläufige Fahrplan wird noch ergänzt. Initiator der Buslinie ist die Gemeinde Bernried, die das aus ihrer Ortstaxe finanziert, die sie als Gemeinde mit dem Prädikat „Erholungort“ erhebt. Die Wochenendlinie ist für Einheimische beider Orte sowie Touristen ein Gewinn. Bei Touren zwischen Tutzing und Bernried können Bus und – im Sommer – Schiff kombiniert werden. Jeweils eine Strecke könnte auch zu Fuß zurückgelegt werden. Da gibt es zahlreiche Kombinationen.

    Zusätzlich wird seitens der Regionalverkehr Oberbayern GmbH daran gedacht, die Ilkahöhe, Monatshausen, Diemendorf und Kampberg anzuschließen. Dies wäre ein weiteres Angebot, für das die Gemeinde Tutzing Zahlungen leisten müsste. Es ist vorgesehen, dass diese Ortsteile mittels eines Bedarfsverkehrs („on demand“) stündlich anzubinden. Hier würde die „Wohin-Du-Willst“ App zum Zuge kommen und eine neue Art des bedarfsorientierten ÖPNV in Tutzing zur Anwendung bringen. Es werden Busse wie hier im Bild zum Einsatz kommen, etwas kürzer als die großen Fahrzeuge.

    Die Initiative der RVO war schon eine positive Überraschung! Es ist das politische Ziel in Tutzing, den Ortsbusverkehr auszubauen und die Ortsteile alle anzuschließen. Bevor hier aber weitergeplant wird, will die Verwaltung die Laufzeiten der bestehenden Verträge mit der RVO prüfen, auch unter dem Aspekt des Wettbewerbs seitens des Münchner Verkehrsverbunds (MVV).

    Hinweis:
    Ü
    ber die Ostertage wird es Gratisfahrten geben.

    Fahrplan

     

  • UEVA: Naturnahe Grünflächengestaltung des Kreisverkehrs

    UEVA: Naturnahe Grünflächengestaltung des Kreisverkehrs

    Der Kreisverkehr an der Lindemannstraße wird nach ökologischen Gesichtspunkten nachhalting neu gestaltet. Der Kreisel und die umgebenden Grünflächen erhalten eine Staudenmischbepflanzung umgeben von Blumenwiese in Anlehnung an die heimische Voralpenlandschaft. Vor den Fahnenmasten wird ein kleines Alpinum angelegt, das mit mehrjährigen, trockenresistenten (Polster-)Stauden bepflanzt wird. Die Naturgartenplanerin Ingrid Völker stellte sich in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 29.03.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald vor. Sie erläuterte die Vorteile der naturnahmen Gestaltung: Blühaspekt von Frühling bis Herbst, hoher ökologischer Wert, auch für nützliche Insekten, pflegeextensiv, Spiegelung der regional typischen Artenvielfalt. Wichtig sei die richtige Auswahl des Saatgutes, die Bodenvorbereitung ggf. mit Bodenaustausch und eine ökologische und klimaangepasste Pflege. Wenn auch mit einer Anlaufphase verbunden, die Geduld erfordere, würden die Nachteile einer aufwändigen Wechselflorbepflanzung mit notwendiger Bewässerung vermieden. Das Konzept wurde einstimmig befürwortet, es passe auch zu den knappen Kapazitäten von Gärtnerei und Bauhof der Gemeinde. Übrigens: Am 31.07.2019 hat der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. einen Antrag gestellt: „Einrichtung von Blühflächen auf gemeindeeigenen Grundstücken“.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die seit Anfang Dezember betriebsbereiten Ladesäulen in der Kirchen- bzw. Schloßstraße werden nach Aussage der Verwaltung gut angenommen. Umweltreferent Bernd Pfitzner hatte angeregt, weitere Lademöglichkeiten zu prüfen. Dazu gab es einen Online-Vortrag eines Mitarbeiters von ubitricity, eines Unternehmens aus dem Shell-Konzern. Dabei ging es um die Ladelösung „Laternenparker“. Mit ubitricity soll es möglich sein, E-Autos in Deutschland auch an Straßenlaternen zu laden. Der am Laternenmast befestigte Ladepunkt „Heinz“ ist speziell für den deutschen Markt entwickelt und erlaubt Stadtbewohner*innen unkompliziertes Laden mit einem Standardkabel des Typs 2 in unmittelbarer Nähe ihres Wohnorts.Das innovative Ladekonzept sei vollständig starndardkonform, nutze bestehende Infrastruktur und halte Gehwege frei, sei netzverträglich, kurzfristig planbar, besonders  skalierbar & schnell zu installieren, auch einfach nutzbar für alle Fahrer*innen. Zudem zeichne es sich durch niedrige Investitions- und Betriebskosten aus.Technisch reiche eine Leistung von 3,7 kW, wie das Unternehmen durch Untersuchungen herausgefunden haben will. Zwei Investitionsmodelle werden angeboten: entweder (1) erwirbt die Kommune die Ladehardware und ubitricity betreibt die Ladesäulen oder (2) das Unternehmen übernimmt neben dem Betrieb auch die Investition. Kommunale Förderung sei möglich, ein Projekt müsste wohl ausgeschrieben werden. In Deutschland habe das Unternehmen noch keine Ausschreibungen gewonnen, aber einige Städte im Test mit jeweils 15-20 Ladepunkten. Ein Pilotprojekt mit der Gemeinde Tutzing müsste diskutiert werden.
    • Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 08.03.2022 mitgeteilt, wird an Wochenenden und Feiertagen die RVO-Buslinie 9614 stündlich zwischen Bernried und Tutzing pendeln. Der Bus fährt vom Bahnhof Bernried über die Haltestellen Rathaus, Klinik Höhenried, Maibaum Unterzeismering, Krankenhaus Tutzing zum Bahnhof Tutzing. Damit wird der Ortsteil Unterzeismering an diesen Tagen an den öffentlichen Personennahverkehr in Tutzing angeschlossen. Derzeit werden weitere Haltestellen überprüft: Gröschlstraße, Querungshilfe am Johannishügel und Realschule Tutzing. Initiator der Buslinie ist die Gemeinde Bernried, die das aus ihrer Ortstaxe finanziert, die sie als Erholungort erhebt. Zusätzlich wird daran gedacht, Monatshausen, Diemendorf und Kampberg anzuschließen. Dies wäre ein weiteres Angebot, für das die Gemeinde Tutzing Zahlungen leisten müsste. Es ist vorgesehen, dass diese Ortsteile auf Nachfrage („on demand“) angefahren werden. Bevor hier weitergeplant wird, will die Verwaltung die Laufzeiten der bestehenden Verträge prüfen, auch unter dem Aspekt des Wettbewerbs seitens des Münchner Verkehrsverbunds (MVV).
    • Das Ortsschild an der Staatsstraße 2063 „Bernrieder Straße“ im Süden des Ortes sollte auf 300m nach Süden versetzt werden, wie von der Verwaltung bereits im Jahr 2020 beantragt. Ein neuer Antrag der Fraktion der Freien Wähler hatte sich nun erledigt, das Ortsschld wurde bereits versetzt. Das Würmseestadion und die Abzweigung in die Seestraße liegen nun innerorts. Ganz erfüllt wurde der Antrag nicht, denn die Abzweigung in die Gröschlstraße liegt noch davor. Erinnern Sie sich: Mit dem Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. waren für die Versetzung Ortschild Tutzing in der Lindemannstraße drei Anträge vom 13.04.2015, 28.10.2015 und 21.07.2019 nötig, bis die Versetzung im Frühjahr 2020 realisiert wurde. Damit lag die Abzweigung zum Kallerbach innerorts und die zulässige Geschwindigkeit wurde bereits vor der neuen Wohnanlage reduziert.
    • Die Fraktion der Freien Wähler hatte die Aufstellung eines Begrüßungsschilds „Willkommen in Tutzing“ zur Aufstellung an der Bernrieder Straße beantragt. Das Schild solle an Stelle der bisherigen Ortstafel am Johannishügel aufgestellt werden. Die Verwaltung ergänzte, das weitere Schilder in Garatshausen und Fischerbuchet platziert werden sollten. Einstimmig beauftragte der Ausschuss den Arbeitskreis Mobilität, die Verwaltung bei der Erarbeitung von möglichen Begrüßungsschildern zu unterstützen, die dann dem Ausschuss vorgestellt werden.
    • Eine einheitliche Platzwirkung auf der Bräuhausstraße im Bereich des Hubert-Hupfauf-Platzes und der Einmündung eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf dem Grundstück des Unternehmens Lobster soll geschaffen werden. So sieht es der Bebauungsplan vor. Es handelt sich hier um einen öffentlich gewidmeten Eigentümerweg, auch zwischen Rossmann und der Eisdiele. Die Verwaltung stellt nun eine Lösung vor, die das Nivau der Bräuhausstraße in diesem Bereich anhebt. Die erhöhte Fläche wird beidseitig von sogenannten Z-Steinen eingefasst. Ein Vorschlag aus dem Ausschuss, die Fläche zu pflastern, wurde abgelehnt. Stattdessen sollte, so mehrheitlich beschlossen, die Fläche geteert werden, was einfacher und kostengünstiger sei. Ggf. könnte der Teer in diesem Bereich eingefärbt werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Aktuelles, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin die Möglichkeit bekannt, sich am Freitag, 08.04.2022, unternehmensunabhängig über Glasfaser zu informieren. Dazu sei vom Gigabitbüro des Bundes ein Informationsmobil gebucht worden. Dieses wird auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums an der Lindemannstraße 13 stehen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.

     

     

     

  • Gigabitbüro on Tour – Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau in Tutzing

    Gigabitbüro on Tour – Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau in Tutzing

    Zur Zeit nimmt in Tutzing der Glasfaserausbau durch die Werbekampagne der Marke helloFiber (dahinter steht die Firma Liberty Networks Germany) und den zukünftig geplanten Ausbau durch die Deutsche Telekom an Fahrt auf. Wie bereits berichtet, haben beide Anbieter ihre Konzepte zum Glasfaserausbau bis in Haus (FTTH = Fibre To The Home) im Gemeinderat vorgestellt.

    Um den Bürgerinnen und Bürgern, den Gewerbetreibenden sowie den Verwaltungen eine unternehmensunabhängige Beratungsmöglichkeit zu bieten, hat die Gemeinde Tutzing für Freitag, 08.04.2022, das Infomobil des Gigabitbüros des Bundes gebucht. So die Pressemitteilung der Verwaltung. Es wird Interessantes rund um den Gigabitausbau in Tutzing geboten.

    Dazu gibt es folgende Möglichkeiten der Information:

    Für die Öffentlichkeit
    Das Infomobil wird am Freitag, 08.04.2022, von 8 bis 19 Uhr auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums an der Lindemannstraße 13 in Tutzing stehen. Das Infomobil ist für jedermann zugänglich und bietet für die Bürgerinnen und Bürger eine unabhängige individuelle Beratung und Erfahrungsaustausch an.

    Für Gewerbetreibende
    Informationsveranstaltung und offener Austausch für Gewerbetreibende und Vertreter der Wirtschaftsverbände am Freitag, 08.04.2022, von 19 bis ca. 21 Uhr im Buttlerhof in Traubing, Buttlerweg 6. Die Gemeinde Tutzing bittet um Rückmeldung bis zum 05.04.2022 an bautechnik@tutzing.de.

    Die Verwaltung hofft, dass die Informationsmöglichkeiten intensiv genutzt werden und dass gerade die unternehmensunabhängige Beratung nützliche Erkenntnisse für die weiteren Entscheidungen bringt.

    Weitere Details kann man auf der Internetseite des Gigabitbüros erfahren.

  • BOA: Abstandsflächen passen nicht

    Befreiungen wegen unzureichender Abstandsflächen werden nicht erteilt! So der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Das Bauvorhaben in der Starnberger Straße 6 in Traubing (neben dem „Alten Wirt“) hatte den Ausschuss bereits in der Sitzung am 11.01.2022 beschäftigt. Dabei geht ging es um einen Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und zur Errichtung eines Ersatzbaus sowie zum Umbau des bestehenden Wohnteils in fünf Wohneinheiten. Die bauplanungsrechtlichen Fragen hatte der Auschuss mehrheitlich mit JA beantwortet, insbesondere der Umbau des Wohnteils auf fünf Wohneinheiten. Die Antworten zu den beiden Fragen zu den Abstandsflächen wurden vom Landratsamt Starnberg erwartet. Nach Ablehnung und Zurückverweisung an die Gemeinde wurden die Fragen einstimmig mit NEIN beantwortet. Das bedeutet, dass die Abweichungen bei den vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht anerkannt werden.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses und Teilabbruch der bestehenden Tenne in der Weilheimer Straße 12 in Traubing wurde einstimmig abgelehnt. Bereits in der Sitzung am 15.02.2022 hatte der Ausschuss allen drei eingereichten Varianten das gemeindliche Einvernehmen versagt mit dem Hinweis, die Verwaltung möge Gespräche führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Der in dem neu eingereichten Antrag enthaltene Zwischenbau wird als gute Aufnahme der Einwände der Gemeinde gesehen, für den langgestreckten Baukörpter von immerhin 31 Meter gebe es Bezugsfälle; die Höhenentwicklung füge sich jedoch nicht in die Umgebung ein (Aufschüttung im Süd-Westen, Abgrabung im Norden), der Firstversatz zum Bestand wurde als zu groß angesehen.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage und Carport im Oberanger 9 wurde mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mehrfach hatte sich der Ausschuss mit dem fast fertiggestellten Vorhaben befasst. Die Zustimmung zur Baugenehmigung wurde auch vor dem Hintergrund erteilt, dass die Häuser ja schon stehen und die Abgrabungen optisch deutlich zurückgenommen und durch eigentlich nicht sichtbare Lichtschächte ersetzt wurden. Allerdings formulierte der Ausschuss einen Zusatz, dass das Landratsamt im Rahmen der Bauüberwachung bzw. -prüfung die Höhen nach den Abgrabungen kontrolliert.
    • Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in der Hauptstraße 115 wurde mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach erteilt. Die beantragten Befreiungen zur Herstellung der Zufahrt und des Garagenvorplatzes wurde erteilt. Zur Erinnerung: an dieser Stelle, westlich der Hauptstraße, gibt es einen im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen von 10 Metern parallel zur Hauptstraße. Es gebe, so die Verwaltung zu den Befreiungen, bereits einen Bezugspunkt weiter nördlich.

    Da ich nicht selbst an der Sitzung des Ausschusses teilnehmen konnte, danke ich meinem Ratskollegen Dr. Joachim Weber-Guskar für seine Notizen, aus denen dieser Bericht entstanden ist.

  • GR: Weniger ist mehr!

    GR: Weniger ist mehr!

    Das derzeit vorhandene Baurecht auf einem Brachgelände südlich vom Sudhaus und den Supermärkten soll nach Absicht der Eigentümerin nicht voll ausgeschöpft werden. Dies war eine Überraschung in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 08.03.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Der von VerlaPharm beauftragte Planer Martin Büscher präsentierte die Absicht der Bauwerberin, auf dem erworbenen Gelände in drei Bauabschnitten Wohnraum für Mitarbeiter des Unternehmens zu errichten. Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße“ aus dem Jahr 2005 sieht neben Supermärkten und Sudhaus Wohnbebauung im Süden vor. Acht langgetreckte Baukörper mit jeweils 3-4 Geschossen böte Platz für ca. 100-120 Wohneinheiten. Der von der Bauwerberin beauftragte Planer meinte, nach 17 Jahren sei der Plan überholungsbedürftig und an heutige Gegebenheiten und bauliche Standards anzupassen. Auf dieser städtebaulichen Brache sind in lockerer Bebauung nun fünf Mehrfamilienhäuser und – später – sechs Doppelhäuser mit insgesamt ca. 70 Wohneinheiten vorgesehen. Fahrzeuge verschwinden in einer großen Tiefgarage unter den Gebäuden mit Zufahrt im Norden, dazu gibt es viel Grünfläche. Außenstellplätze sind im Westen in den Bahndamm eingeschoben, dazu auch Stellplätze im Süden, jeweils gruppiert.

    Die Höhenentwicklung zeigt vier Geschosse plus Terrassengeschoss im Norden, dann erringert sich die Zahl der Geschosse bis auf drei im Süden. Die Flachdächer sollen begrünt bzw. mit Fotovoltaik versehen werden. Der Schallschutz im Sportplatz soll durch Geländemodellierung und Abrücken hergestellt werden. In Zahlen deutet die neue Planung eine (1) Verringerung der Grundfläche um rd. 11% auf 2.530 m², (2) eine Verringerung der Geschossfläche um rd. 6% auf 8.765 m² und (3) dementsprechend eine verringerte Wohnfläche von 7.362 m² bei (4) gleichzeitig um rd. 37% auf 3.270 m² erhöhter Grünfläche. Weniger ist mehr!
    Der Gemeinderat signalisierte volle Unterstützung für die neue Planung und zeigte sich anerkennend, dass die Bauwerberin nicht mehr sondern ein leicht verringertes Baurecht anstrebe. Ich erinnerte daran, dass es für Unternehmen immer schwerer werde, geeignete Fachkräfte anzuwerben, wenn gleichzeig am Ort kein Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu finden sei. Wenn durch dieses Vorhaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei VerlaPharm in Tutzing Mitarbeiterwohnraum hinzukäme, dann sei dies ein Glücksfall für Unternehmen und Fachkräfte. Dazu werde das Einpendeln von Mitarbeitern reduziert. Die beiden ersten Bauabschnitte mit den Mehrfamilienhäusern sollen, so die grobe Zeitplanung, im Herbst 2024 bezugsfertig sein.
    Bauamtsleiter Wolfert erläuterte das bevorstehende Verfahren. Dazu werde empfohlen, die Zuschnitte der Bebauungspläne Nr. 62 und Nr. 39 „VerlaPharm“ in der Weise zu verändern, dass die Flächen zur Wohnbebauung dem Plan Nr. 62 entnommen und dem Plan Nr. 39 zugeschlagen werden, so dass die Flächen im Eigentum der Bauwerberin in einem Bebauungsplan enthalten sind. Dazu werde Teil 1 „Gewerbe“ und Teil 2 „Wohnen“ gebildet. Der Imissionsschutz spiele natürlich bei der Nähe zum Sportplatz und zum Gewerbebetrieb ein große Rolle. Hier werden Festsetzungen im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag erforderlich sein. Dazu müsse man mit der Baurechtsminderung umgehen, damit in späteren Jahren keine Schadenersatzproblematik entstehe. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschlüsse: (1) Zustimmung zum präsentierten Baukonzept, (2) Änderung des Bebaungsplans Nr. 39, dessen Erweiterung mit Erschließung von Norden; (3) Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 mit Zweiteilung Gewerbe/Wohnen, (4) Beauftragung des Planungsverbands mit der Ausarbeitung der Änderungen, (5) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Übernahme der Planungskosten und (6) Auftrag an die Verwaltung, das Verfahren unter Hinzuziehung der Anwaltskanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein, insbesondsere für die Themen Imissionsschutz und Baurechtsminderung, weiterzuführen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die 1. Bürgermeisterin hatte Martin Okrslar zu einem Vortrag über genossenschaftliche Wohnprojekte und Wohnkonzepte eingeladen. MARO stehe für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen – in jeder Lebensphase. Das Team von MARO schaffe die organisatorische Basis für die Verwirklichung von bedarfsgerechten und lebenswerten Wohnprojekten im ländlichen Raum. MARO sieht sich als Spezialist für nachbarschaftliches Miteinander im Mehrgenerationen-Wohnen. Die Projekte seien offen für alle, Singles, Paare, Senioren. Die Genossenhaft wurde 2012 gegründet und hat 1.500 Mitglieder. Zahlreiche Projekte, auch im Landkreis Starnberg, wurden bisher realisiert. Als Mindestgröße nannte der Gründer und Vorstand der MARO eine Zahl von 25 Wohnungen in dreigeschossigen Gebäuden, sonst sei die Wirtschaftlichkeit nicht zu erreichen. Auf meine Frage nach der rechtlichen Selbständigkeit erklärte Okrslar, ein Projekt in Tutzing würde wie alle anderen Projekte in der einen Genossenschaft verwirklicht, natürlich in einer Art Teilbuchhaltung mit eigener Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die Nutzung der MARO hat natürlich den Vorteil, dass hier Infrastruktur und Erfahrung für die Verwaltung vorhanden sind. Ratskollege Michael Ehgarter erkundigte sich nach der Bewertung von Gemeindegrundstücken bei Verkauf bzw. Erbpacht an die Genossenschaft. Hier gebe es Instrumente, so Okrslar, wie den Betrauungsvertrag, der einen Verkauf seitens der Gemeinde unter Verkehrswert ermögliche, allerdings mit laufender Renditeüberprüfung.
    • Nachdem Erschließungsbeiträge nach alter Satzung nicht mehr rechtssicher abgerechnet werden konnten, beschloss der Gemeinderat den Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Dem lag die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags zugrunde.
    • Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2022 war der gewichtige Titel, über den Bauamtsleiter Christian Wolfert berichtete. Das LEP sei die Grundlage der baulichen Entwicklung in Bayern. Der Bayerische Gemeindetag sehe in seiner Stellungnahme die LEP-Änderung teilweise kritisch, weil sie deutliche Einschnitte für die Gemeinden enthalte. So solle der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ in der Weise gelten, dass vor der Entwicklung von Flächen im Außenbereich ein umfänglicher Nachweis über die – erfolglose – Innenentwicklung geführt werden müsse. Der rechtliche Aufwand werde damit deutlich erhöht, der Nachweis sei schwer zu erbringen. Die gewünschte Verdichtung im Innenbereich schaffe Probleme mit Regenwasserbeseitigung oder Aufheizung. Tutzing habe gegengesteuert mit der Mindestgrundstücksgröße sowie der neuen Abstandsflächensatzung. Der Ausweis von Neubaugebieten sei nur bei vorhandener guter Infrastruktur möglich; dies sei häufig nicht gegeben. Die Ausführungen zur Nutzung von Trinkwasser gehörten nichts in das LEP. Tutzing nutze am Pfaffenberg Tiefengrundwasser, was nach dem LEP nicht erwünscht sei. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Tutzing die Neuausrichtung des Landesentwicklungsprogramms an die künftigen Herausforderungen hinsichtlich des Klimawandels und der Verkehre begrüßt. Weiterhin schließt sich die Gemeinde der kritischen Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags an, insbesondere zu den Punkten 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, 7.2.2 „Dezentrale Wasseraufbereitung bei bestehenden Nutzungen“ und 7.2.3 „Wasserversorgung“. An diesem Punkt merkte ich an, dass die Gemeinde bei allen Äußerungen im LEP, die auch nur entfernt auf die Privatisierung der Wasserversorgung hindeuteten, energisch protestieren solle. Trinkwasser ist Daseinsvorsorge und muss in kommualer Hand bleiben! Auf Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der Beschluss dahingehend erweitert, dass der LEP unterstützen sollte, „dass der Zuzugsdruck in den Ballungsräumen, wie z. B. in der Metropolregion München, nicht zusätzlich angeheizt wird. Durch ein Fördern gleicher Lebensbedingungen in ganz Bayern würde eine entsprechende Entlastung der Gemeinden in den Metropolregionen geschaffen werden.“
    • Mit der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie hatte sich bereits der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFWA) am 08.02.2022 befasst und einen positiven Empfehlungsbeschluss gefasst. Angesichts der Herausforderungen des digitalen Wandels sehen sich die Gemeinde Tutzing, die Stadt Starnberg und vier weitere Landkreisgemeinden nicht genügend gerüstet, um den Anforderungen zu begegnen, weil sie entweder keine eigenen IT-Abteilungen unterhalten oder keine ausreichend qualifierten Mitarbeiter haben und damit sehr auf externe Dienstleister angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund trug Geschäftsleiter Marcus Grätz die Idee vor, den IT-Betrieb der Stadt Starnberg und der teilnehmenden Gemeinden an einen externen kommunalen Dienstleister auszulagern. Einstimmig wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen mit der Stadt Starnberg und den Landkreisgemeinden ein Konzept zur Gründung eines entsprechenden Unternehmens zu erstellen. Dieses Unternehmen soll Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für kommunale Körperschaften erbringen, vornehmlich IT-Dienstleistungen und EDV-Betreuungen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die für die Konzepterstellung erforderlichen Beratungsleistungen zu vergeben. Zusätzlich wurde beschlossen, das Thema vorerst im HFWA zu behandeln. Insgesamt ein guter Vorschlag, weil es sonst nicht gelingen wird, qualifierte IT-Mitarbeiter zu rekrutieren.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes

    • warb die Bürgermeisterin für die Tutzinger Lichterkette für den Frieden am Mittwoch, 09.03.2022, vor dem Rathaus. Bei der Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine gehe es um die Bündelung der Kräfte, erste Familien seien bereits eingetroffen. In diesem Zusammenhang erklärte die Bürgermeisterin, dass die Wohnungen des Verbands Wohnen in der Sudetendeutschen Straße und der Niederebersdorfer Straße nicht mehr bewohnbar seien und daher als Unterbringung für Flüchtlinge nicht infrage kämen.
    • Geschäftsleiter Marcus Grätz erklärte, die kommende Sitzung des HFWA falle aus. Der eine Punkt betreffe die Aufhebung des Sperrvermerks für die Beschaffung von 11 Parkscheinautomaten, für die im Gemeindehaushalt 55.0000 Euro vorgesehen sind. Einstimmig wurde der Sperrvermerk aufgehoben.
    • Die Brücke in der Kirchenstraße werde weiter untersucht. Nach der Freilegung des Tonnengewölbes sei nun ein Statiker beauftragt. Ggf. werde anschließend direkt saniert, so dass die Kirchenstraße an dieser Stelle vorerst gesperrt bliebe.
    • Weiterhin gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) eine sogenannte „Freizeitlinie“ zwischen Tutzing und Bernried einrichte, die an Wochenenden stündlich verkehre. Haltestellen sind u.a. am Buchheim Museum und an der Klinik Höhenried vorgesehen. Zu Ostern werde es Freifahrten geben. Interessanter Teilaspekt: Bernried gibt Gästekarten zur Benutzung des Busses aus und finanziert dies aus der Ortstaxe, nachdem diese Gemeinde über das Prädikat „Erholungort“ bereits verfügt.
    • Auf meine Frage nach dem Stand der Bearbeitung des Thema „Leitziele Tutzing 2030 und ISEK“ erklärte die Bürgermeisterin, die Verwaltung habe sich in Pöcking über das Vorgehen erkundigt. Vor der eigentlichen Ausschreibung, um das Büro für den Prozess zu finden, müsse eine Ausschreibung für das Ausschreibungsbüro erfolgen, also eine Ausschreibung vor der Ausschreibung. Der dreigliedrige Einleitungsbeschluss zu den Leitzielen Tutzing 2030 und ISEK wurde am 09.11.2021 gefasst. Im dritten Teil des Beschlusses heißt es: „Die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung von Mitgliedern des Gemeinderats ein Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren hierzu einzuleiten.“ Fazit: in vier Monaten ist fast nichts passiert.

    Die Fotos sind freundlicherweise freigegeben von © Büscher-Architekten, München, sowie von der Bauwerberin.

  • Albers-Petition: Buchpräsentation am Sonntag 13. März 2022

    Albers-Petition: Buchpräsentation am Sonntag 13. März 2022

    Am Sonntag den 13. März findet am Hans-Albers-Weg 6 vor dem Einfahrtstor von 15:00-16:30 die zweite Infosprechstunde der Initiatorinnen der Petition Albers für alle statt. Die Damen Knittl/Vorlíčková berichten über den Stand der Petition und haben für die Besucher eine Überraschung dabei: Die Autorin Doris Fuchsberger präsentiert erstmals das Buch „Große Freiheit am Starnberger See? – Die Hans-Albers-Villa in historischer Parklandschaft“ und steht den Besuchern für Fragen zur Verfügung.

    Das Buch ist ein limitierter und sehr hochwertiger Sonderdruck aus Anlass der Petition. Details hierzu aus der beigefügten Pressemeldung der Petentinnen. Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung und sonstige Informationen zur Petition können Sie den vorOrt.news entnehmen:https://www.vorort.news/tutzing/kultur/2022/3/10/albers-petentinnen-machen-druck/

  • Ukraine: Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing

    Ukraine: Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing

    „Der Krieg ist zurück in Europa. Die Bilder aus der Ukraine bestürzen die Menschen in unserem Landkreis, machen sie fassungslos, traurig, wütend und ängstlich. Viele Menschen – auch in Tutzing – möchten etwas tun. Dabei reicht der Wunsch von der Möglichkeit, sich auszutauschen über gemeinsames Beten oder Solidarität zu bekunden bis zu aktiven Hilfsangeboten.“

    Die Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing vom 07.03.2022 enthält die Möglichkeiten der Unterstützung und die jeweiligen Ansprechpartner. Sie listet Adresen bzw. Bankverbindungen für Spenden auf und nennt Termine für gemeinsames Einstehen oder Beten, ganz konkret die

    Friedenskundgebung mit ökumenischem Gebet am Mittwoch, 09.03.2022, vor der Wiese am Rathaus

    Um anstehende Aufgaben koordinieren zu können, befinden sich die Vertreter*Innen der Gemeinde, der Kirchen, der Ambulanten Krankenpflege und des Unterstützerkreises im starken Austausch, schreibt die Gemeinde.