Schwarzbau am See? Nein, das war es wohl nicht, denn in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 16.09.2015 wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Modernisierung einer bestehenden gewerblichen Terrasse in der Marienstraße einstimig erteilt. Gegenüber einen Luftbild aus früherer Zeit war die gegenwärtige Terrasse des Restaurants Santorini schon erweitert worden, damals offenbar ohne Baugenehmigung.

Wie bekannt, bilden Dr. Hellmut Kirchner und ich eine Ausschussgemeinschaft und vertreten und informieren uns über die Arbeit in den Ausschüssen bzw. im Gemeinderat. Wegen der Materie bin ich bei den Sitzungen des Bau- und Ortsplanungssauschusses meistens präsent, ohne Mitglied des Ausschusses zu sein. Dabei habe ich nicht nur Anwesenheits- sondern auch Rederecht, nehme jedoch nicht an den Abstimmungen teil. Ich bin also regelmäßig dabei, weil ich sonst überhaupt nicht vertreten könnte, wenn das – wie schon geschehen – der Fall sein sollte. So hat mich mein Ausschusskollege über die Sitzung des Ausschusses am 16.09.2015 informiert, an der ich wegen anderweitiger Verpflichtungen nicht teilnehmen konnte.

Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“, wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hier geht es um das sog. „Quinthaus„, in dem eine Tagespflege entstehen soll. Der von der Gemeinde beautragtte Planer, Herr Martin Büscher, gab entsprechende Erläuterungen. Eine an sich erhaltenswerte Hängebuche darf beseitigt werden mit der Auflage, dass hier eine größere Ersatzpflanzung vorgenommen wird.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Midgardstraße wurde genehmigt.

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in der Gröschelstraße lag nunmehr die dritte Planung zugrunde. Zuletzt hatten wir uns an der hohen Differenz der tal- und bergseitigen Wandhöhe von 2,80 Metern gestört. Das sieht das Landratsamt auch so verweist, jedoch ansonsten auf die Umgebungsbebauung als Maßstab (§ 34 BauGB). Diese Höhendifferenz, talseitig war es optisch viergeschossig, war planerisch auf 1,50 Meter verringert worden, die Höhe der Firstpunkte blieb jedoch unverändert. Im Hinblick auf weitere Grundstücke in der Baulinie wurde mehrheitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf einem Grundstück in der Oskar-Schüler-Straße, das derzeit als Baustofflager genutzt wird, wurde trotz Überarbeitung der ursprünglichen Planung einstimmig abgelehnt – allerdings ist hier die Ersetzung durch das Landsratsamt zu erwarten.

Genehmigt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Jungviehseite und zwei Güllegruben in Diemendorf.

Den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von vier Wohnhäusern mit 13 Wohneinhieten und einer Tiefgarage in der Waldschmidtstraße hatte der Gemeinderat am Vortrag dem Bau- und Ortsplanungsausschuss zur abschließenden Beratung zugewiesen. Der Ausschuss hatte sich bereits mehrmals damit befasst. Der Antrag wurde von Prof. Burgstallter und der Verwaltung auf Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan überprüft mit dem Ergebnis, dass es bis auf Kleinigkeiten passt. So wurde der Antrag mit verschiedenen Befreiungen genehmigt (Geringe Überschreitung des Bauraums, Fläche der Tiefgarage, Gefälle der Einfahrt zur Tiefgarage, Ersatzpflanzungen).

Nicht genemigt wurde dagegen der Antrag auf isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung zur Errichtung eines Gartentores mit integriertem Briefkasten im Von-Hillern-Weg.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert