Von Denkmalschutz bis Kälberstall reichte die umfangreiche Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 20. Oktober 2015.

Zunächst befasste sich der Ausschuss mit vier Bebauungsplänen. Im Änderungsverfahren waren Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wie Landratsamt, AWISTA u.a.) eingegangen, die abzuwägen waren. Unter Einbeziehung der Ergänzungen haben wir mit einer Ausnahme die verkürzte Auslegung beschlossen:

  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“
  • 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ – vertagt auf die nächste Sitzung
  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Schnupfenwiesen“
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Lindemannstraße/Pischetsriederstraße“

Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage in zwei Gebäuden mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage im Beringerweg wurde dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Antrag abzulehnen. Die massigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 12,50 Metern fügen sich nach Ansicht der Ausschusses nicht in die Umgebung ein.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Doppelhauses in der Pommernstraße wurde abgelehnt: das Gebäude erscheint zu hoch, zu groß, die Garagenzufahrt sehr ungünstig.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Kälberstalles in der Traubingerstraße wurde einstimmig befürwortet.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage in der Mozartstraße enthielt drei Fragen, die einstimmig verneint wurden; damit war der Antrag abgelehnt. Neben zwei Fragen der Erschließung (zu wenig Platz für die Feuerwehr) passte die Wandhöhe nicht zur Vorgabe von Erdgeschoss plus Dachgeschoss.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines westlichen Gebäudeteils mit einer Erhöhung in der Monsignore-Schmid-Straße wurde mit Verweis auf den Denkmalschutz  einstimmig abgelehnt. Hier soll kein neues Baurecht geschaffen werden.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Beiselestraße enthielt drei Fragen zur Zulässigkeit des Wohnhauses an sich, eines Satteldachs mit 22° Neigung und Ost-West-Ausrichtung des Firstes sowie einer Garage auf der der Grundstücksgrenze. Alle drei Fragen wurden mehrheitlich bejaht, der Antrag also positiv beschieden.

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert