Dem Antrag auf Baugenehmigung für den An- und Umbau an ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße 29, das ehemalige Café Hofmair, wurde zugestimmt. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 13.04.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bekanntlich plant die nächste Generation der Eigentümerfamilie eine Neugestaltung zu einem Bistro. Der Ausschuss hatte sich am 12.01.2021 mit einer entsprechenden Bauvoranfrage befasst. Dabei wurde zum einen beschlossen, dass das Grundstück von der Hauptstraße zu erschließen ist; zum anderen wurde dem Einbau einer Tiefgarage zugestimmt, die Zuwegung zum westlichen Grundstücksteil sollte aber nicht verbaut werden. Im nun veränderten Antrag wird auf die Tiefgarage und ein weiteres Gebäude verzichtet, vielmehr sollen die sieben erforderlichen Stellplätze im westlichen Teil des Grundstücks situiert werden. Die Versiegelung durch Zufahrt und Zuwegung ist hoch. Um eine bestehende große Kastanie und einen Kirschbaum zu retten, hatte nun im weiteren die gemeindliche Landschaftsplanerin Monika Treiber eine veränderte Parkierung vorgeschlagen. Zudem werden die Bauwerber auf Anregung des gemeindlichen Planers Prof. Florian Burgstaller einen Freiflächengestaltungsplan einreichen. Entsprechend wurde die Bürgermeisterin beauftragt, dem Plan mit der veränderten Parkierung zuzustimmen. So ist kein weiterer Beschluss im Ausschuss erforderlich.
Weitere Punkte waren:
- Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“ für insgesamt fünf Flurstücke hatte es eine Auslegung gegeben, Letztlich hatte sich nur das Wasserwirtschaftsamt geäußert. Nur das Grundstück an der Traubinger Straße sei aus ihrer Sicht erschlossen, für die übrigen, höher gelegenen Flurstücke müsste die Erschließung im Bauantragsverfahren nachgewiesern werden. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Nimbach unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 2. Änderung den Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 13.04.2021 als Satzung.
- Mit dem Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch der bestehenden Gewerbehalle und Neubau eines Wohn- und Gewerbehofes mit Teilrückbau vom Bestand in Diemendorf 3b hatte sich der Ausschuss bereits mehrfach befasst. Das Vorhaben auf einem Grundstück von 1.106 m² war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zwei Varianten waren positiv votiert, die Erschließung sollte nachgewiesen werden. Letzere ist inzwischen gesichert, entsprechende Verträge wurden abgeschlossen. Das Landratsamt lehnte den Antrag wegen nicht eingehaltener Abstandsflächen ab. Der nun eingereichte Antrag auf Baugenehmigung zeigt eine verkleinerte Kubatur sowie leicht reduzierte Wand- und Firtshöhen. Damit solen die Abstandsflächen eingehalten werden. Gegen die Stimme von Frau Nimbach wurde mehrheitlich dem Gemeinderat empfohlen, den Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses in Traubing, Im Ried 29, war bereits am 15.10.2019 genehmigt worden. Der nun eingereichte Tekturantrag sieht den Anbau von zwei Balkonen im Süden, eine gringfügige Änderung der Kubatur und geänderte Höhenkoten vor. Das Haus soll ca. 10-20cm höher herauskommen. Die Ausschussmitglieder sahen keinen ersichtlichen Grund. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt, weil Wand- und Firsthöhen nicht der umgebenden Bebauung entsprechen.
- Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung einer Wohnung im Dachgeschoss in der Heinrich-Vogl-Straße 5 wurde gegen die Stimme von Frau Nimbach mehrheitlich zugestimmt. Der Aufbau ist so geplant, dass sich die Wandhöhe nicht vergrößert. Letztlich wird hier eine Dachterrasse überbaut. Es gebe keine Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich. Die Feinheiten solle das Landratsamt entscheiden, so die Verwaltung.
- Zwei Anträge zum Gebäude bzw. der Einfriedung im Sprungleitenweg 4 wurden einstimmig auf die Ausschusssitzung am 04.05.2021 vertagt. Aktuell müssten beide Anträge formal abgelehnt werden, weil die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, noch nicht vorliegt, so der Rat des gemeindlichen Anwalts.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung als nachträgliche Genehmigung einer Einfriedungsmauer samt Mülltonnenhaus in der Weilheimer Straße 38, Traubing, wurde erneut behandelt. Es konnte inzwischen nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei der errichteten Mauer um einen Ersatzbau handelt. Der Bauwerber schlägt nun vor, einen Teilrückbau zu veranlassen, die Mauer um das Mülltonnenhaus und die Verbindung der Mauer zum Haus jedoch zu erhalten, im übrigen verfahrensfrei einen Zaun zu errichten. Damit war der Ausschuss einverstanden; höchstvorsorglich wurde einstimmig für das verkürzte Stück eine isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung ausgesprochen, die eine Einfriedung in geschlossener Bauweise nicht vorsieht.