Vor der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 18.10.2022 unter der Leitung des 3. Bürgermeistrers Dr. Franz Matheis gab es eine Ortsbesichtigung in der Neustätterstraße 12. Die vorliegende Bauvoranfrage sieht des Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Doppelhauses mit vier Wohneinheiten (zwei Hauptwohungen und zwei Einliegerwohnungen) sowie die Erstellung zweier Garagen vor. Das Gebäude wird etwas größer und höher als der Bestand. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 „Waldschmidtstraße/Neustätterstraße“, für den am 14.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Das Vorhaben war demnach gemäß § 34 BauGB zu behandeln, jedoch mit Blick auf die Ziele des Bebauungsplans. Daher hatte die Verwaltung vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München eine bauplanungsrechtliche und eine bauordnungsrechtliche Beurteilung sowie den Abgleich mit den städtebaulichen Zielen und dem Ortsbild eingeholt. Dies war für die Ratsmitglieder eine sehr gute Entscheidungsvorbereitung! Die Verfasserin, Lydia Knözinger-Ehrl, kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Bebauung gegenüber dem Bestand eine moderate Nachverdichtung darstellt. Die Baudichte auf dem großen Grundstück sei verhältnismäßig gering, die vier Wohneinheiten in Bezug zur Grundstücksgröße und aufgrund der direkten Anbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche noch als vertretbar anzusehen. Durch die Errichtung an der Stelle des Bestands können Bestandsbäume weitgehend erhalten bleiben. Die zusätzliche Flächenversiegelung soll durch die Errichtung eines unterirdischen Regenrückhalts kompensiert werden. Gegen die Stimme von Ratsmitglied Stefanie Knittl, die sich für den Erhalt des Gebäudes einsetzte, wurde die Bauvoranfrage mehrheitlich positiv votiert; die bauplanungsrechtlichen Fragen zur Wandhöhe, Grundfläche und Zahl der Wohneinheiten wurden bejaht.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Dem Antrag auf Änderungs des Bebauungsplans Nr. 88 „Unterzeismering – Ortsmitte“ liegt die Absicht der Bauwerber zugrunde, den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten am Unteranger zu errichten, die Maßnahme aber nicht dem Bebauungsplan entspricht. Der Bebauungsplan ist seit etlichen Jahren in der Aufstellung, nun hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, ihn zu teilen, auch um die Erschließung des direkt angrenzenden, rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans Nr. 63 zu sichern. Die beantragten Änderungen würden sich nur auf den Teilbebauungsplan 1 beziehen. Auf der Fläche einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle soll ein Dreifamilienhaus, ein Dreispänner, mit 392 m² Grundfläche entstehen. Vorgesehen sind Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss. Der Ausschuss gab einstimmig dem zuständigen Gemeinderat die Empfehlung, (1) den Bebauungsplan in die Teilbebauungspläne 1 und 2 zu teilen, (2) das Architektenbüro Büscher mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs für den Teilbereich 1 zu beauftragen und (3) mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Dachgeschossumbau und energetischen Sanierung des bestehenden Wohnhauses in der Deutenbergstraße 4  wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich liegt, entscheidet das Landratsamt nach den strengen Vorgaben. Die sehen u.a. vor, dass das Wohnhaus seit sieben Jahren bewohnt ist, die Erweiterung maßvoll und gut begründet wird und schließlich verhältnismäßig ist. Die Firsthöhe wird niedriger, die Wandhöhe höher sein als vorher. Die benachbarten Gebäude sind in diesem Fall nicht relevant, es würden auch keine Präzedenzfälle geschaffen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, die sich mit dem Landratsamt beraten hatte. Gemeinderat Thomas Parstorfer forderte auf, das Potential im Außenbereich zu nutzen, um Wohnraum zu schaffen. Dem würde ich mich in dieser Allgemeinheit nicht anschließen.
  • Die Bauvoranfrage zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses in der Mozartstraße 1 beschäftigt den Ausschuss nicht das erste Mal. Bereits in der Sitzung vom 18.12.2018 wurde eine entsprechende Anfrage bearbeitet. Der Ausschuss hatte eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert mit dem klaren Hinweis, hier bessere Lösungen für die Umbauten zu suchen, nachdem die architektonische Lösung nicht überzeugt hatte. Die Ortsbesichtigung hatte gezeigt, dass hier eine extreme Hanglage gegeben ist, die talseitig (Boeckelerstraße) zu Sockel+EG-U+EG+OG+Speicher, bergseitig (Mozartstraße) zu EG+OG+Speicher führt. Dis Summe beider Wandhöhen liegt mit 13,89 unter dem Summenmaß von 15 m, das für angrenzende Bebauungspläne gelten soll. Dem Antrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aus diesem Anlass könnte das Landratsamt eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Summenformel abgeben.

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