Es ist nur ein kleiner Umgriff von sechs Parzellen, aber die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ könnte Mustercharakter haben. So die Vorstellung des Entwurfs von Christian Schander vom Planungsverband in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 22.11.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Grundflächenzahl GRZ soll 0,19 betragen und damit die maximale Versiegelung kennzeichnen, wobei zwei Parzellen Ausreißer mit 0,23 und 0,24 darstellen, die im Bebauungsplan von 1992 auch so enthalten sind. Neu ist die Festsetzung, dass die Summe der berg- und talseitigen Wandhöhen 15 Meter nicht unterschreiten darf. Diese Lösung für abfallendes Gelände wurde in mehreren Sitzungen mit den Planern erarbeitet. Dabei wurden die unterschiedlichen Fälle simuliert. Die Durchgrünung mit wertvollem Baumbestand, teilweise schon nicht mehr vorhanden, soll erhalten werden, die Bäume werden entsprechend festgesetzt. Die vorliegenden Anträge sind insgesamt alle möglich. Der Fokus liege auf dem Umbau im Bestand, entsprechend wurden die Bauräume relativ eng gezogen; damit zielt die Ausdehung in die Höhe, nicht in die Fläche. Die allgemeine Festsetzung für die Wandhöhen wurde in absolute Wandhöhen überführt. Herr Schwander betonte, dass bei einfacherer Topografie auch die Höhenfestsetzung vereinfacht werden könne. Mehrheitlich gegen die Strimme der Ratskollegin Christine Nimbach billigte der Ausschuss den Entwurf samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2022 und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplan könnte zum Muster für die Bebauungspläne 45/45 (östlich und westlich der Traubinger Straße) werden mit insgesamt 12 Teilbebauungsplänen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Zu dem Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 1.1. (ehem. Kohlenmüller/Edeka) hatte es in der letzten Auslegung zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gegeben, keine von der Öffentlichkeit. In gewohnt strukturierter Weise führte Planerin Lydia Knözinger-Ehrl durch die Stellungnahmen der Polizei, der Unteren Naturschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Naturschutzbehörde, des Kreisbauamts, der Bauverwaltung der Gemeinde Tutzing und der Unteren Immissionsschutzbehörde, die eine Überarbeitung des schalltechnischen Gutachtens verlangt. Die Planerin erläuterte die Abwägungsvorschläge. Der kleine öffentliche Platz, der durch das Zurücksetzen des Vordergebäudes an der Hauptstraße entsteht, soll zu mindestens 15 m² mit Anpflanzungen gärtnerisch gestaltet werden. Begrünt werden sollen auch die Fassaden, soweit sie mehr als 0,80 Meter breit sind. Der Auschuss billigte mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach die 1. Änderung des Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen, dem die schalltechnische Untersuchung nicht beigefügt wird. Nach Vorlage des überarbeiteten schalltechnischen Gutachtens wird eine erneute Auslegung durchgeführt.
- Der Antrag auf Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen in der Greinwaldstraße 13 erhielt das einstimmige Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die Beleuchtung ab 22:00 Uhr abzuschalten ist. In dem Wohn- und Geschäftshaus gibt es bereits mehrere Werbeanlagen.
- Der Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des Nebengebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplatz in der Gröschelstraße 18 erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die Kubatur des geplanten Gebäudes sei in Ordnung (Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss), es passe in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB). Die zwei Doppelgaragen bewirkten keine Riegelwirkung, dass sie in den Hang hineingebaut werden. Dazu ist eine der beiden Doppelgargen für den Hinterlieger vorgesehen. Hier werden zwei Stellplätze im Carport zunächst entfernt und dann in Form der Doppelgarage zurückgegeben.
- Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde am 28.07.2021 zum zweiten Mal nach dem 04.05.2021 einstimmig abgelehnt, weil sich das geplante Gebäude in Größe und Kubatur nicht in die umgebende Bebauung einfügt (§ 34 BauGB). Das Landratsamt hatte die Ablehnung seitens der Gemeinde nachträglich ersetzt. Zur besseren Einfügung wurde nun ein neuer Antrag mit abgeänderter Planung eingereicht. Die Planung ist durch den Vorbescheid gedeckt. Der Antrag erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
- Dem Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Tutzinger Straße 21 in Traubing erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die gestellten Fragen zu Dachgauben, Dachgeschoss, Außentreppen, Traufhöhe und Dachneigung wurden bejaht, eine drittes Vollgeschoss jedoch nicht zugelassen. Es sollen drei Wohneinheiten entstehen und ein Mehrgenerationenhaus realisiert werden. Die Kombination aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss weise in die richtige Richtung und sei inzwischen Standard, so ein Ratskollege.
- Der Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses in der Cäsar-von-Hofacker-Straße 1 wurde damit begründet, dass zwei große private Heimarbeitszimmer (und ein Bad) benötigt werden. Zwar gibt es höhere Gebäude in der Umgebung, doch der Ausschuss wollte mit Verweis auf die Ortsbausatzung die Varinate mit großen Schleppgauben nicht zulassen, weil dadurch berg- und talseitige Wandhöhen entstehen die in Summe größer sind als 15 Meter, die gerade entwickelte Lösung für künftige Festsetzungen somit verletzt wäre. Diese mögliche Inkonsistenz wurde allgemein abgelehnt. Die übrigen Fragen wurden bejaht und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Lange Straße 26 enthielt einen umfangreichen Katalog von Fragen. Das geplante Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Fischerbuchet II – Lange Straße“ aus dem Jahr 1982. Der Ausschuss lehnte die Überschreitung von Wandhöhe, Grundfläche und Geschossfläche bei energiesparender Bauweise ab. Diese Überschreitungen werden nur bei nachträglichen Dämmungsmaßnahmen genehmigt, nicht bei Neubauten. Weiterhin kann weder eine Pergola noch die Garage (Verschiebung nach Osten) außerhalb des vorgesehenen Bauraums situiert werden. Die übrigen Fragen wurden bejaht und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Nachträglich in die Tagesordnung wurde eine Information zum Mobilfunk aufgenommen. So hatte die Verwaltung erfahren, dass ein Mobilfunkmast mit einer Höhe von 60 Metern in der freien Landschaft südöstlich von Monatshausen errichtet werden soll. Im Frühjahr 2021 wurde der Gemeinde Tutzing über das Unternehmen Conskom eine Suchkreisanfrage des Mobilfunkanbieters Vodafone vorgelegt, die in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 24.02.2021 beraten wurde. Der Standort wurde aus landschaftsplanerischen Gründen als problematisch angesehen, da der Mast das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würde. Der Ausschuss fasste damals den Beschluss, Vodafone auf das bestehende Tutzinger Mobilfunkkonzept mit den darin enthaltenen Standorten „Mast oberhalb von Monatshausen“ und „Bahnfunkmast bei Diemendorf“ hinzuweisen. Dies wurde Vodafone über Conskom mitgeteilt. Seither hatte die Verwaltung nichts mehr von dem Projekt gehört.
Ein Bauantrag liege der Gemeinde nicht vor, der wegen der Höhe gestellt werden müsse. Andererseits seien Mobilfunkmasten privilegiert. Eine Ablehnung seitens der Gemeinde im regulären Baugenehmigungsverfahren könne ersetzt werden. Die Rückdendeckung für diese Maßnahmen zur Erreichung eines flächendeckenden Mobilfunknetzes sei sehr hoch. Eine mögliche Veränderungssperre sei problemtisch: sie sei nur zwei Jahre gültig und müsse mit einem überarbeiteten Mobilfunkkonzept eine sogenannte Positivplanung sein und keine Verhinderungsplanung.