Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde zum zweiten Mal nach dem 04.05.2021 einstimmig abgelehnt, weil sich das geplante Gebäude in Größe und Kubatur nicht in die umgebende Bebauung einfügt (§ 34 BauGB). So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 28.07.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Das Landratsamt sieht es anders und möchte das Votum des Ausschusses ersetzen, der aber bei seiner ablehnenden Haltung blieb. Unabhängig davon läuft die Hauptwasserleitung von Tutzing durch das Grundstück, die nicht überbaut werden darf, was privatrechtlich abgesichert ist.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Abbruch und Neubau einer Doppelgarage im Höhenrieder Weg 8 wurde zugestimmt. Dem Grundstück von 705 m² schließt sich ein weiteres von 4.687 m² im Landschaftsschutzgebiet an, in das das Gebäude leicht hineinragt. Zusätzlich liegt das Gebäude auch außerhalb der im Flächennutzungsplan markierten Wohnbaufläche. Bauamtsleiter Christian Wolfert zeigte, das dies auch für drei, vier andere Häuser gilt. Höchst vorsorglich wurde daher eine Zustimmung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgesprochen. Dies habe es in 2016 für ein Gebäude an der Bernrieder Straße 37 ebenfalls gegeben. Da die Garage mit Flachdach ausgeführt werden soll, wurde auch eine Befreiung von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung ausgesprochen, nach der analog zum Hauptgebäude ein Satteldach zu errichten wäre.
- Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in Traubing, Im Fraula 1, erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Der Hof wurde vor kurzem vom Vater auf den Sohn übergeben, der jetzt den Betrieb modernisieren und nachhaltig ausrichten möchte. Die Haltungsbedingungen erforderten mehr Fläche pro Tier. Die Vorgaben des Brandschutzes werden eingehalten, über eine geringfügige Überlappung der Abstandsflächen mit dem bestehenden Stall wird das Landratsamt entscheiden. Nachbarschaftliche Belange sind nicht berührt. Ob eine landwirtschaftliche Privilegierung für den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller erteilt wird, entscheiden das Landratsamt Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim. Ratskollegin Barbara Doll lobte das Engagement der Eigentümer, hier in eine leistungsfähige und nachhaltige Bewirtschaftung zu investieren.
- Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses am Weidenweg 10 in Traubing wurde zurückgezogen.
- Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Verbindungsbau zum Bestand, Am Höhenberg 8, wurde im Hinblick auf die Baustellenerschließung einstimmig abgelehnt. Das Grundstück ist zwar mit 1.300 m² groß genug, das geplante Gebäude fügt sich auch in die umgebende Babauung ein (§ 34 BauGB), denn es gibt ein Referenzgebäude. Die Abstandsflächen im Norden fallen knapp zur Mitte in den Martelsgraben, was unbedenklich ist. Als ausgesprochen schwierig wurde jedoch die Erschließung der Baustelle gesehen, die sehr nah am Martelsgraben verlaufen soll. Neben dem Schutz bestehender Bäume wurden hier statische Schwierigkeiten gesehen, die das Ufer des Martelsagrabens beschädigen könnten. So wird dem Bauwerber vorgeschlagen werden, die Baustelle entlang der südlichen Grundstücksgrenze zu erschließen. Interessantes Detail: die Erschließung des alten wie des geplanten Hauses verlaufen über ein gemeindliches Grundstück, das öffentlich gewidmet ist.
- Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau für ein Homeoffice in Traubing, Im Ried 23, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der einschlägige Bebauungsplan Nr. 31 stamme aus 1960, erklärte die Verwaltung. Bei zahlreichen Häusern seien die vorgesehenen Bauräume und Baulinien überschritten. Das Landratsamt habe jedoch auf erste Anfrage erklärt, dass der Bebauungsplan vollständig anwendbar sei; die Antwort auf eine Nachfrage stehe noch aus. Die Fragen des Vorbescheids zur Zulässigkeit des Bauvorhabens wurden allesamt mit JA beantwortet, Befreiungen von Baugrenzen, Baulinien und Geschossigkeit wurden erteilt. Zusätzlich wurde der Bauwerber von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung befreit, nach der analog zum Hauptgebäude ein Satteldach zu errichten wäre.
- Zum Antrag auf isolierte Befreiung für die Schaffung einer neuen Zufahrt zum Anwesen Freyhof (ehem. Popphof) in Oberzeismering 7 lag die naturfachliche Stellungnnahme der Unteren Naturschautzbehörde immer noch nicht vor. Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Sanierung und den Umbau des Gutes Ilkahöhe beschlossen habe, schlug die Verwaltung vor, die Zuwegung und verkehrliche Erschließung zum benachbarten Freyhof im Bebauungsplanverfahren zu regeln, um hier nicht vorzugreifen.
- Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Monatshauser Straße wurde in der Beuteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach befürwortet. Das Grundstück von 816 m² ist groß genug und liegt an einer privaten Abzweigung von der Monatshauser Straße; die notwendigen Dienstbarkeiten liegen vor. Der Bauwerber erhält zusätzlich den Hinweis, dass die Regenwasserbeseitigung im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss.
- Erwartungsgemäß schwierig war die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung Wohngrundstück – Erweiterung nach § 11 TierSchG um Hundepension/Hundezucht in Traubing, Deutenbergstraße 4, zu beurteilen. Vorgesehen sind lt. Antrag (1) der Umbau des Dachgeschosses und der Anbau der Zwingeranlage, (2) der Neubau eines Theorieraumes und (3) die Anlage eines Hundetrainingsplatzes. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet und eine planungsrechtliche Splittersiedlung wird daher nach § 35 BauGB behandelt. Im Grunde handele es sich um zwei getrennte Maßnahmen: zum einen die familiengerechte Erweiterung des Wohnhauses, die an sich möglich erscheine, zum anderen um ein Nebengebäude und eine Zwingeranlage für Hundezucht und Hundeschule, für die ein Privilegierung erforderlich sei. so die Verwaltung. Problematisch sei hier, dasss die Belange der Nachbarn tangiert würden. Im Ausschuss wurden auch verkehrliche Probleme durch die parkenden Fahrzeuge der Kunden bzw. Besucher gesehen. Dazu handele es sich hier um einen schutzwürdigen Außenbereich. Andere Ratskollegen sahen die Anfrage relativ entspannt, man könne sich das vorstellen. Mehrheitlich herrschte jedoch Skepsis vor, wie einstimmig festgestellt wurde. Dazu wird dem Bauwerber empfohlen, Im Ramen eines Antrags auf Vorbescheid klären zu lassen, ob (1) die bauliche Erweiterung und (2) eine Hundepension/Hundezucht möglich seien.
- Die Bauvoranfrage zum Bau einer Dachterrasse im Zuge einer Flachdachsanierung, Am Höhenberg 8a, war zunächst in der Sitzung des Ausschusses am 29.06.2021 abgelehnt worden. Die Dachterrasse hatte die Wandhöhe verändert und dazu gab es kein Referenzobjekt. Das vom Bauwerber herangezogene Vergleichsobjekt hatte keine Baugenehmigung. Der Bauwerber hatte nun die Begründung der Ablehnung aufgriffen und die geplante Dachterrasse durch ein Zurücknehmen von der Dachkante deutlich verkleinert. Der Ausschuss stimmte gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach dem Vorhaben zu. Für die Wendeltreppe zur Dachterrasse sei ein Bauantrag erforderlich, erklärte die Verwaltung.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte die Bürgermeisterin mit, dass die Dialyse im Tutzinger Krankenhaus zum Jahresende aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wird. Dies wurde durch den betreibenden gemeinnützigen Verein mitgeteilt. Ofenbar gibt es im Landkreis ein starkes Angebot an nephrologischen Anbietern, so dass die Tutzinger Einrichtung nach knapp 40 Jahren vor Ort schließt. Die 24 betroffenen Patienten werden sich nach Alternativen in der Umgebung umsehen müssen. Die Bürgermeisterin erinnerte dran, wie Verwaltung, Ausschuss und Gemeinderat den Bebauungpslan nach Kräften vorangetrieben haben, um den in 2017 geplanten und erst vor kurzem bezogenen Neubau am Krankenhaus zu ermöglichen.