Innenbereich oder Außenbereich, das war die Ausgangsfrage bei einem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses im Weidenweg 10 in Traubing. Die Verwaltung sah in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 20.06.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald eine Beurteilung nach § 34 BauGB, also Innenbereich. Die Grundstücksgröße passe, die Bebauung könnte an sich stattfinden. Dazu gab es ein doppeltes „aber“: Erstens gibt es in der unmittelbaren Umgebung kein Referenzgebäude mit gleicher Grundfläche (180 m² und 120 m²) und gleicher Höhe (E + 1 + D). Die Gebäude an der Schulstraße sind nach Ansicht der Verwaltung hier nicht heranzuziehen. Zweitens ist die Erschließung nicht gesichert. Das Grundstück befinde sich mehr als 50 Meter entfernt von der befahrbaren Schulstraße. Der Weidenweg sei zu Beginn weniger als 3 Meter breit, die Brücke müsste generalsaniert, die Straße verbreitert werden, was mit einem wasserrechtlichen Verfahren verbunden ist. Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt und die Fragen verneint mit der Begründung, das Vorhaben füge sich nicht in die umgebende Bebauung ein und die Erschließung sei nicht gesichert. Es bestehe auch keine Verpflichtung der Gemeinde gegenüber den Anliegern, die Erschließung herzustellen, wie der Bauwerber vorgetragen hatte. Die Verwaltung wurde gebeten, den Amtsleiter Liegenschaften den Sachstand zur Erschließung in der kommenden Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vortragen zu lassen. Angesichts niedriger Priorität und knapper Kasse wird sich hier wohl nichts ändern.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Wiederholt befasste sich der Ausschuss mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“. Bauamtsleiter Christian Wolfert berichtete von den eingegangen Stellungnahmen, im Wesentlichen redaktionelle Hinweise und Korrekturen. So waren die Planzeichen in der Legende für zu erhaltende und pflanzende Bäume vertauscht oder die Zahl der Wohnungen war im Bestand höher als in den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans. Einstimmig billigte der Ausschuss unter Einbeziehung der Beschlüsse den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für sechs Flurstücke und drei Teilflächen mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen durchzuführen.
- Beim Antrag auf Baugenehmigung zur Nutrzungsänderung der bestehenden psychotherapeutischen Praxis im Wohngebäude zu Wohnen und eines Teils des Nebengebäudes zur psychotherapeutischen Einzelpraxis in der Haydnstraße 10 wurde intensiv diskutiert. Dabei ging es eigentlich um nicht viel. Die Praxis sollte aus dem Wohnhaus heraus in das Nebengebäude verlegt werden. Die beantragte Nutzung von Wohnen und einer Praxis sei zulässig, die Stellplatzsituation in Ordnung, die Garage auch. Die Überprüfung durch den Planungsverband hatte allerdings ergeben, dass der Antrag von mindestens drei Grundzügen des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ (7. Änderung) abweicht: Die (1) tatsächliche Grundfläche überschreite die festgesetzte Grundfläche von 180 m², (2) die beantragte Praxis liege deutlich außerhalb der Baugrenze um das Wohnhaus und (3) sind innerhalb der Fläche für das Nebengebäude keine Hauptnutzungen wie eine psychotherapeutische Praxis zulässig. Im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren wären diese Themen zu lösen, allerdings habe dieser Bebauungsplan nur eine geringe Priorität, die nicht einfach erhöht werden könne. Der Ausschuss wollte hier unterstützen und gewährte das gemeindliche Einvernehmung. Gleichzeitig wurden die drei Befreiungen mit auszuarbeitender Begründung ausgesprochen, so dass nun das Landratsamt am Zuge ist.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass der Landesentwicklungsplan beschlossen wurde.