Das war der Tenor der Wortmeldung zu einem Bauvorhaben. Dem Bau- und Ortsplanungsauschuss am 19.03.2024 unter Leitung des 3. Bürgermeisters Dr. Franz Matheis lag vor ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Boeckelerstraße 16a. Die Doppelgarage von 6 X 9 Metern soll im nördlichen, der Boeckelerstraße abgewandten Bereich erstellt werden, was ein lange Zuwegung erfordert. Durch die umfangreiche Zuwegung zur Garage und auch zum Haus wird die hier relevante Neben-GR (Grundfläche für Garagen, Wege etc.) um mehr als 50% überschritten. Überschreitungen bis zu 50% sind zulässig, darüber (bis 80%) nur, soweit die Erfüllung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht dies erfordert. Diese Voraussetzung sahen die Mitglieder des Ausschusses als nicht erfüllt an, die Garage könne auch anders platziert werden. Zudem liege die an sich zulässige Garage mit der Längsseite von 9 Metern genau vor der Südterrasse des nördlichen Nachbarn. Damit sei der Nachbarschaftsstreit schon vorprogrammiert. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen mit der Begründung , eine Überschreitung der Neben-GR von über 50% sei nicht erforderlich; zudem sei Rücksicht auf die Belange des Nachbarn zu nehmen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Wie bekannt, soll in Traubing ein Postverteilungszentrum im kleinen Gewerbegebiet am Brombeerweg errichtet werden. Nach zahlreichen Gesprächen mit den Fachbehörden, Grundstückeigentümern und der Post sowie der Empfehlung des Ausschusses hatte der Gemeinderat die Beschlüsse gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern und für die Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Dem Beschluss folgend wurde ein erster städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen. Nun präsentierte Bauamtsleiter Christian Wolfert zunächst den Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Immissionsgutachten seit bereits erstellt worden, als Puffer zum Gewerbegebiet werde ein Mischgebiet festgesetzt. Einstimmig wurde der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“  in der Fassung vom 19.03.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  • Dazu gehörte der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 76, Teilbereich 3 „Brombeerweg“. Dieser umfasst das bestehende Gebäude. Das Gewerbe wurde offen gefassst, um auch andere Gewerbe als das Portverteilungszentrum zuzulassen. Baugrenzen, Grundfläche (GR), Neben-GR  wurden festgesetzt; letztere für die Stellplätze, das sind die Postfahrzeuge sowie die Fahrzeuge der Zusteller. Es gibt eine umfangreiche Grünordnung, für die im Bauantragsverfahren auch ein Freiflächengestaltungsplan notwendig sein wird. Einstimmig billigte der Ausschuss den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2024 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der „Alten Schmiede“ in eine Ferienwohnung sowie Ausbau des Speichers der bestehenden Wohneinheit in Oberzeismering 5 und 7 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Gebäude auf der Ilkahöhe steht unter Denkmalschutz, die Kubatur wird für den Umbau nicht verändert. Ob die deutliche Erweiterung der Flächen (innerhalb der bestehenden Kubatur) nach den Vorgaben des § 35 BauGB (Außenbereich!) genehmigt wird, entscheidet das Landratsamt Starnberg mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst in Weilheim.
  • Ein umfangreicher Antrag auf Vorbescheid lag für das Gebäude in der Dreibuschstraße 8 vor: Dachanhebung zum Umbau eines Mehrfamilienhauses, Wohnraumerweiterung durch Vergrößerung des Dachraums und Auflösung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zugunsten von zwei bestehenden Familienwohnungen. Die Beurtelung richtete sich nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung). Dazu konnte im Geviert von Dreibusch-, Fischerbuchet- und Langestraße kein Bezugsfall gefunden werden. Rechtlich sah der Ausschuss hier keine Möglichkeit, obwohl einigen Ausschussmitgliedern der Ausbau erträglich schien. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, das Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es soll auch kein neuer Bezugsfall entstehen. Die Fragen des Antrags wurden verneint. Das Landratsamt könnte einen Bezugsfall außerhalb des Gevierts heranziehen.
  • Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelgarage in der Gröschlstraße 18 hatte es eine Ortsbesichtigung gegeben. Das Vorhaben erschien den Ausschussmitgliedern zu massiv. Es seien nicht nur deutliche Abgabungen vorgesehen, sondern mit den vorhanden zwei weiteren Doppelgaragen entstehe ein Riegel zur Straße von insgesamt 34 Metern. Dies war auch der Grund für die mehrheitliche Ablehnung des Bauantrags.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss mit zwei Wohnungen in der Greinwaldstraße 9 wurde vom Ausschuss kritisch gesehen. Zwar hielt die Verwaltung eine Einfügung in die umgebende Babauung für möglich, weil keine klassische Viergeschossigkeit entstehe. Problematisch sei die Überschreitung der Abstandsflächen, die jetzt schon nicht eingehalten würden. Hier wurde es rechtlich: Eine Befreiung von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sei möglich aber Sache des Landratsamts, denn es betreffe das Bauordnungsrecht. Sache der Gemeinde sei das Bauplanungsrecht. So auch der einstimmige Beschluss. Möglicherweise, so ein Ausschussmitglied, gebe es für den Dachausbau auch Zwischenlösungen, der Ausbau soll nicht verhindert werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte der Bürgermeister mit, dass das Landratsamt auch im zweiten Bauantrag zur Erichtung des Mobilfunkmastes in Monatshausen die Ablehnung der Gemeinde ersetzt und die Baugenehmigung erteilt habe. Derzeit gebe es Gespräche mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt Frank Sommer hinsichtlich der Erstreckung der Klage auch auf den zweiten Antrag.

 

 

 

 

 

 

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