Nur noch Formsache war der einstimmige Vergabebeschluss für das ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) an das Büro STADT RAUM PLANUNG von Martina Schneider aus München: In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 02.05.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald freute sie sich, „dass wir so weit gekommen sind und ein gutes Büro gefunden haben“.

Bauamtsleiter Christian Wolfert sprach dann auch von „einem der wichtigsten Themen“ und berichtete vom Auswahlverfahren. Bestehende Konzepte und auch „Ideenpapiere politischer Gruppierungen“ seien den Ausschreibungsunterlagen beigefügt worden.

Mit Letzterem meinte er das Ideenpapier „Wie wollen wir in Zukunft in Tutzing leben – Wofür soll Tutzing stehen – Visionen und Ideenfindung für die kommenden Generationen“  der Tutzinger Liste e.V.

Das Ingenieurbüro Kellerer & Kellerer hatte zusammen mit einem Arbeitskreis aus dem Gemeinderat und der Verwaltung die Ausschreibung formal und inhaltlich vorbereitet und durchgeführt. Von den drei angeschriebenen Planungsbüros, hat am Ende nur das Büro von Martina Schneider ein Angebot abgegeben.

Das Untersuchungsgebiet wurde auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt. Die Ortsteile werden in den Voruntersuchungen betrachtet. Das Sanierungsgebiet für die Städtebauförderung reicht vom Bahnhof bis zum See, von der Klenzestraße bis zum Südbad. Dazu gibt es die Potentialflächenanalyse, zu der die Gemeinden verpflichtet wurden und deren Ergebnisse in das ISEK einfließen.

Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 12.04.2023 wurde der Gemeinde die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn erteilt. In einem weiteren einstimmigen Beschlusss wurde die Verwaltung beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Büro STADT RAUM PLANUNG und dem Gemeinderat das Projekt zu starten, die weiteren Schritte auszuarbeiten.

Der Zusatz „und dem Gemeinderat“ wurde auf meine Bitte eingefügt, nachdem ich die Ratsmitlieder noch einmal daran erinnert habe, dass das ISEK wesentlich durch das Gremium (und die Verwaltung) mit Bürgerbeteiligung erarbeitet werden müsse.

Die Kosten werden sich auf ca. 200.000 Euro belaufen, die zu 60% gefördert werden. Die Mittel sind im Haushalt 2023 und und der mittelfristigen Planung für 2024 vorgesehen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Dem Punkt 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Verla-Pharm – Johannispark“, Vorstellung des aktuellen Planungsstandes der Wohnbebauung und des Laborgebäudes ging ein Beschluss des Gemeinderats am 08.03.2022 voraus. Darin stimmte der Gemeinderat der Überplanung der Wohnbebauung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße“ zu.Zur besseren Handhabung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 um die Flächen der zukünftigen Wohnbebauung erweitert und geteilt: Teilbereich 1 „Gewerbeflächen“ und Teilbereich 2 „Wohnbebauung“.Bekanntlich möchte die Verla-Pharm dort im mehreren Bauabschniten Wohnraum für Mitarbeiter schaffen.In der Zwischenzeit, so berichtete Bauamtsleiter Christian Wolfert, hätten eine ganze Reihe von Ortsbesichtigungen und Besprechungen mit Behörden stattgefunden; Gutachten seien erstellt, insgesamt sei beachtliche Vorarbeit geleistet worden. Das gelte besonders für die immissionsschutzrechlichen Themen, denn das zukünftige Wohngebiet liege zwischen den Bahngleisen und dem Gewerbebetrieb der Verla-Pharm.Der von der Grundstückseigentümerin beauftragte Planer Martin Büscher stellte den akutellen Stand der Planung vor: zum einen das Laborgebäude an der Bernrieder Straße, zum anderen der erste Abschnitt der Wohnbebauung „Johannispark“ mit drei Mehrfamilienhäusern.
    • Neu ist die Zufahrt zur Wohngebiet von Norden, parallel zu den Bahngleisen. Eine weitere Erschließung gebe es südlich, also nördlich der Würmseehalle, und natürlich die innere Erschließung des Geländes.
    • Die öffentliche Durchwegung sei sichergestellt, in der Tiefgarage mit Einfahrt von Westen seien 62 Stellplätze vorgesehen, dazu einige oberirdische. Die insgesamt 48 Wohnungen werden in drei Gebäuden mit 5, 4 und 3 Geschossen, abfallend nach Süden geplant.
    • Das präsentierte Fassadenkonzept zeigte helle Farben mit Klinkerverkleidung im Erdgeschoss, dazu Stoffmarkisen. Das Laborgebäude werde eine Geschossfläche von 2.165 m² haben, verteilt auf Erdgeschoss und drei Obergeschosse; dazu kommen 560 m² im Untergeschoss für Technik, Umkleiden und Lager.
    • Die Dachaufbauten für Technik mit ca. 1,8 Metern Höhe werden verkleidet, die Dachflächen begrünt.
    • Das Laborgebäude wurde umgeplant und wegen Erschütterungen im Hochregallager nicht direkt an dieses angebaut.
    • Die Themen Ökologie und Nachhaltigkeit werden eine wichtige Rolle spielen, so der Planer.

Zum Zeitplan gab es die Auskunft, das Laborgebäude und der erste Bauabschnitt der Wohnbebauung möglichst schnell realisiert werden sollen; danach trete eine Pause von ca. 5-7 Jahren ein, bevor die Wohnbebauung weiter realisiert werden würde.

Die Verwaltung wies auf den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag hin, der zahlreiche Punkte wie die Erschließung bis zum Hartplatz oberhalb des Würmseestadions oder die Festschreibung der Mitarbeiterwohnungen enthalten werde, dies werde gegenwärtig verhandelt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgestellten Planung zu. Gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach, welche insbesondere die Höhe von 5 Geschossen nicht befürworten konnte, wurden Verwaltung und Planungsverband beauftragt, die Planung zu übernehmen und die Bauleitplanung weiterzuführen.

Wiederum einstimmig wurde das Verfahren samt Satzungsbeschluss auf den Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) übertragen.

  • Beim Amtsgericht Starnberg sind für das dortige Schöffengericht und die Strafkammern beim Landgericht München 2 für die Periode 2024 – 2028 Schöffen zu wählen. Nach öffentlicher Bekanntmachung und zahlreichen Aufforderungen in der Presse haben sich für die von der Gemeinde zu stellenden fünf Schöffen insgesamt 25 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Die Bürgermeisterin zeigt sich dankbar für die zahlreichen Meldungen und der Gemeinderat beschloss, alle 25 Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
  • Einstimmig wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing beschlossen. Geschäftsleiter Marcus Grätz erläuterte den Inhalt: Nachdem die Reinigung der Sporthallen besser gesteuert werden kann, könnten alle Sporteinrichtungen auch während der Ferien genutzt werden. Das war bisher nur für die Würmseehalle und das Würmseestadion möglich. Die beabsichtigte Nutzung ist vorher bei der Gemeinde zu beantragen.
  • Die Gründung eines Seniorenbeirats in Tutzing war der Antrag der Ratskollegin Caroline Krug vom 09.02.2023, den sie persönlich erläuterte. Sie hob insbesondere auf die Altersstruktur und die spezifischen Bedürfnisse der älteren Bevölkerung ab. Seniorenbeiräte gebe es bereits in sieben Landkreisgemeinden. Die Bürgermeisterin erinnerte, dass der Seniorenbeirat von rd. 20 Jahren schon einmal auf dem Programm gestanden hätte, das Interesse wäre nicht vorhanden gewesen. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass derzeit keine Kapazität vorhanden sei, denn zuerst sei das Thema „Quartiersmanager/in“ zu bearbeiten. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit eines Seniorenbeirats von mehreren Ratsmitgliedern angezweifelt. Das gipfelte in der Aussage, der Gemeinderat sei schon der Seniorenbeirat und ohnehin für die Älteren da. (Da musste ich doch für mich entgegenhalten, dass ich mich als Gemeinderat aller Tutzinger Bürgerinnen und Bürger verstünde und mich auch mit Kindertagesstätten befassen würde.). Aufgrund der vorgetragenen Gegenargumente und offenen Fragen kam es zu keiner Beschlussfassung. Einstimmig begrüßte der Gemeinderat jedoch grundsätzlich die Einführung eines Seniorenbeirats in Tutzing; es müsse jedoch noch die entsprechende Vorarbeit geleistet werden und eine konkrete Satzung vorliegen, über die dann beraten werden könne. Die Umsetzung werde erst geprüft, wenn Arbeitskapazität in der Verwaltung vorhanden sei.
  • Auf Einladung der Bürgermeisterin präsentierte Dr. Marco Lorenz, Mitgründer der Initiative „Tutzing Klimaneutral 2025“, die Planung für ein Bürgersolarkraftwerk. Ausgehend von einem angenommenen Stromverbrauch in Tutzing von 28 Gigawattstunden im Jahr gebe es derzeit 280 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 5,2 Megawatt/peak bzw. 5 Gigawattstunden im Jahr. Das geplante Bürgersolarkraftwerk solle eine Freiflächenanlage auf 20 ha werden; 20 ha sind z.B. eine Fläche von 500 x 400 Metern. Der Jahresertrag werde mit 20 Gigawattstunden angenommen, was bilanziell 2/3 des Tutzinger Stromverbrauchs abdecken solle. Das geschätzte Investitionsvolumen liege bei 20 Mio. Euro. Neben der Suche der Gemeinde über die eigene Homepage habe auch die Initiative nach Flächen gesucht und sei an der B2 zwischen Kerschlach und Monatshausen fündig geworden. Der Grundeigentümer Franz von l’Estoque wurde über die Bürgermeisterin angesprochen. Er wünsche eine genossenschaftlich errichtete Anlage im Eigentum der Tutzinger Bürgerinnen und Bürger.Dr. Marco Lorenz möchte den Plan mit der Energie Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF) umsetzen. Dazu werde eine Projektgesellschaft „PV-Park Tutzing“ gegründet. Die Tutzinger Bürgerinnen und Bürger finanzierten das Projekt mit ihren Einlagen, Bankdarlehen kämen hinzu. Die zukünftigen Genossinnen und Genossen profitieren in Form von Ausschüttungen bzw. dem Bezug von regional erzeugtem Strom zu „vergünstigten“ Preisen.Nach einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zur gegenseitigen Absicherung bedürfe es eines Beschlusses der Gemeinde zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Nur dann sei das Bayernwerk bereit, eine verbindliche Auskunft zum Netzeinspeisepunkt zu geben. Dessen Entfernung zur der geplanten Anlage und damit die Länge der Leitung, sei ein wichtiger Kostenfaktor.Bauamtsleiter Chrsitian Wolfert ergänzte, dass von Seiten der Gemeinde auch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten sowie anschließend ein Durchführungsvertrag erforderlich seien. Weiterhin bedeute dieser neue Bebauungsplan eine Änderung in den Prioritäten der Bearbeitung, eine andere Planung müsse zurückstehen.Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für das Vorhaben eines Bürgersolarkraftwerks aus und beauftragte die Verwaltung, einen Aufstellungs-beschluss vorzubereiten. „Des is genau das, was wir brauchen“, meinte Ratskollege Thomas Parstorfer. Die Anlage, so Dr. Marco Lorenz, könne unter Umständen in zwei Jahren betriebsbereit sein. Es könne auch weiter über ein EnergySharing mit der Windkraftanlage in Berg nachgedacht werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab Ratsmitglied Bernd Pfitzner bekannt, dass bei dern GRÜNEN der Fraktionsvorsitz jetzt nach der Hälfte der Amtsperiode des Gemeinderats auf sein Kollegin Flora Weichmann übergehe.

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