Moderator gesucht! So das Ergebnis der neuerlichen Diskussion zu den Leitzielen Tutzing 2030 in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 06.10.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Der gemeindliche Stadtplaner Martin Büscher hatte in der Sitzung auftragsgemäß die Vorarbeiten vorgestellt. Er erläuterte zum einen das Verfahren, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge zu stellen; zum anderen präsentierte er ein Kompendium aus ortsplanerischen Vorstellungen, die im Laufe der Zeit, insbesondere bei Bürgerforen zur Hauptstraße, gesammelt wurden. Die Leitziele zu entwickeln und ein ISEK zu erstellen, kommentierte die Bürgermeisterin einleitend: „Wir befinden uns auf einem Weg, wie es weitergehen kann“. Die anschließende Diskussion war teilweise unstrukturiert. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande empfahl ein sportliches Ziel, die Leitziele Tutzing 2030 bis zum Frühjahr 2021 fertigzustellen. Schnell zeigte sich Einigkeit, dass ein externer Moderator gefunden werden muss, um den Prozess einschl. der Bürgerbeteiligung zu steuern – wie es auch im Antrag des Bürgervereins TUTZINGER LISTE vom 06.05.2020 empfohlen wird.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, gab der gemeindliche Anwalt Dr. Volker Gronefeld einen kurzen Zwischenbericht. Es seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die noch nicht ausgewertet seien. Zwei Grundstückseigentümer hätten um ein persönliches Gespräch gebeten, um Stellungnahmen und Einwendungen vorzutragen.
- Zum Antrag auf Erlass einer Stellplatzsatzung für den Bereich an der Marienstraße 16 („Hotel am See“) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst mit Prüfungsauftrag an die Verwaltung, ob eine Stellplatzsatzung möglich ist. Diese gestattet eine Reduktion der ansonsten geforderten Parkplätze und eine Ablösung der nicht nachgewiesenen Stellplätze; der Ablösebetrag soll Zwecken des ÖPNV zugutekommen. Ganz wird sich das Problem mit einer Satzung nicht lösen lassen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, Der einstimmige Beschluss hilft aber, die drohende Nutzungsuntersagung der Tarrasse aufzuschieben. Grundsätzlich, so die Bürgermeisterin, sollte es östlich der Hauptstraße nur wenig Stellplätze geben und die Parklatzsuchenden über ein Parkleitsystem geleitet werden.
- Einstimmig beschlosssen wurde in Vollzug der Stellplatzsatzung die öffentliche Widmung von 16 Stellplätzen vor dem Midgardhaus und Aufnahme der Fläche in das Straßenverzeichnis mit der Bezeichnung Ortsstraße „Am Midgardhaus“. Weitere 15 Parkplätze sollen abgelöst werden, wie es in der Stellplatzsatzung bereits angelegt wurde. Hintergrund ist die noch nicht erteilte Baugenehmigung für die Ertüchtigung des Garagengebäudes im Westen des Midgardhauses zu einem Salettl.
- Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 war der vorgesehene Satzungsbeschluss noch nicht möglich. Dieser Bebauungsplan ist zu meinem Hobby geworden, weil das Verfahren schon viele Jahre läuft. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hatte ergeben, dass der Bauraum für die Zufahrt zu einer privaten Tiefgarage von der Marienstraße aus erweitert wird, da es keine konkreten Pläne gibt, und weiter die Festsetzung einer konkreten Dachneigung herausgenommen werden soll, da diese bereits durch die zulässigen Wand- und Firsthöhen definiert ist. Beide Punkte berühren die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute verkürzte Auslegung erforderlich ist. Das Begehren eines Grundstückseigentümers, doch höher bauen zu wollen, wurde mit Verweis auf die Planungsziele abgelehnt. Einstimmig beschlossen wurde, dass unter Einbeziehung der genannten Beschlüsse die Verwaltung beauftragt wird, eine erneute verkürzte Auslegung durchzuführen. Für die nicht betroffenen Grundstücke wurde Planreife erklärt, so dass hier Bauanträge eingereicht werden können.
- Beim Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohngebäudes mit zehn Wohneinheiten und Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bauauschusses vom 29.09.2020. Der Ausschuss hatte festgestellt, dass sich der Vorschlag nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB) und versagte das gemeindliche Einvernehmen. Dabei wurde eindeutig erklärt, dass die Sozialwohnungen des Verbands Wohnen im Landkreis Starnberg in der Sudetendeutschen Straße und der Niederebersdorfer Straße keine zulässigen Bezugspunkte sind.
- Gegen eine Stimme wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen einen neuen Rüstwagen für die Feuerwehr Tutzing zu beschaffen. Der aktuelle Rüstwagen, eine „fahrende Werkzeugkiste“, wie Ratskollege Dr. Franz Mattheis erläuterte, ist 28 Jahre alt, hat einige Defekte und ist nicht nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die Investition ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Ebenso ist sie als notwendige Anschaffung im Feuerwehrbedarfsplan ausgewiesen. Die Ausschreibung erfolgt in diesem Jahr, das Fahrgestell ist für 2021, die Aufbauten sind für 2022 vorgesehen. Insgesamt beläuft sich die Anschaffung auf rd. 600.000 Euro vor Abzug von Zuschüssen.
- Die Richtlinie über die Datennutzung durch die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing wurde einstimmig beschlossen. Hier geht es darum, dass die Versendung von Gratulationen und Kondolenzbriefen, Einladungen und Weihnachtsgrüßen durch den Datenschutz gedeckt ist. Der Widerspruch gegen die Verwendung der Daten für diese Zwecke ist natürlich möglich.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies die Verwaltung auf die Bürgersammlung am 12.10.2020, 19:00 Uhr, im Buttlerhof in Traubing hin.Die Besucherzahl ist auf 65 Personen beschränkt. Ist der Andrang größer, bietet die Bürgermeisterin eine weitere Bürgerversammlung am 14.10.2020 an. Die Ortsteilversammlung für Traubing selbst findet am 23.11.2020 statt.