Die Tutzinger Feuerwehr leistet Hilfe bei Gefahr für Leib und Leben, sie ist aber kein Dienstleister z.B. bei Überschwemmungen, um Kellerfensterschächte leerzupumpen. So das gemeinsame Verständis im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFW) in der Sitzung am 21.09.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Feuerwehr hatte von zahlreichen Alarmierungen bei den Unwettern der letzten Monate berichtet, die eigentlich nicht in die Feuerwehrzuständigkeit fielen, sondern eher als „Hausmeisterdienste“ anzusehen waren. Diese Einsätze werden über den Notruf abgesetzt und über die Leitstelle weitergegeben. Unabhängig davon, ob der Notruf in derartigen Fällen aus Unkenntnis oder Erwartungshaltung resultiert, die Aufgaben der Feuerwehr sind Brandbekämpfung und Unfallrettung. Alles andere sind Dienstleistungen, die nicht selten als freiwillige Aufgabe erledigt werden. Diese Dienstleistungen, so der Ausschuss einstimmig, sollen nach der existierenden Gebührensatzung abgerechnet werden. Diese Satzung soll die Verwaltung noch einmal aktualisieren. Die Betroffenen könnten die Kostenrechnung zur Erstattung bei ihrer Elementarversicherung einreichen.
Im Beisein von fünf Jugendlichen wurde der Entwurf der Jugendbeiratssatzungvorberaten. Ein Vertreter des Jugendbeirats wird das Recht zur Stellungnahme zu einzelnen Punkte der Tagesordnung in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse erhalten. Dies ist vorher anzumelden; die Bürgermeisterin wird der/dem Vertreterin/in das Wort erteilen. Unterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Beim Wahlrecht haben sich die Jugendlichen wie folgt festgelegt: aktives Wahlrecht für Tutzinger von 12-23 Jahren, passives Wahlrecht von 14-23 Jahren. In der Versammlung werden alle Jungbürger eingeladen, also bis zu 27 Jahren gem. Definition im Sozialgesetz. Für die Gremeinarbeit werden wir im Zuge der Haushaltsberatungen ein kleines Budget festlegen. Einstimmig wurde beschlosssen, die Jugendbeiratssatzung mit Anpassungen rechtlich prüfen zu lassen und dem Gemeinderat für die Sitzung am 05.10.2021 den Erlass der angepassten Satzung zu empfehlen.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Bürgermeisterin, dass der Tutzinger Bahnhof jetzt zum Verkauf ausgeschrieben werde. Die Bahn erwarte Gebote bereits am 01.10.2021, das Höchstgebot solle den Zuschlag erhalten. Die Bürgermeisterin zeigte deutliche Verwunderung über das Vorgehen der Bahn, denn es gab keinerlei Information; Begehungen, Vermessungen und Gutachten erfolgten ohne Benachrichtigung oder Hinzzuziehung der Gemeindeverwaltung. Auch hinsichtlich der künftigen Nutzung bzw. baulichen Veränderung wurde seitens der Bahn kein Gespräch gesucht. So muss sich jeder Erwerber bei der Gemeinde erkundigen, was hier möglich ist. Im Ausschuss entstand schnell Einverständnins, dass die Gemeinde den Hut in den Ring werfen solle. Darüber hinaus soll rechtlich eine Vorkaufrechtsatzung geprüft werden.