Die Vergabe der Wohnungen des Verbands Wohnen im Landkreis Starnberg, die am Kallerbach errichtet werden, ist noch nicht abgeschlossen. So die 1. Bürgermeisterin in ihrem Sachstandsbericht in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 19.01.2020 im Buttlerhof. Insgesamt seien 204 Bewerbungen eingegangen, davon allein 155 für die stark nachgefragten Zwei-Zimmer-Wohnungen. Die Gemeinde darf 56 der insgesamt 70 Wohnungen belegen, hat also ein Vorschlagsrecht. Diesen Vorschlag wird der Verband prüfen und dann den Bewerbern entsprechende Zusagen erteilen. Die Wohnungen werden leer vergeben, ohne Küche, aber mit Kellerabteil und Tiefgaragenplatz. Die Bürgermeisterin zeigte sich zuversichtlich, dass bis zum 1. Juli 2021, wenn die Wohnungen bezugsfertig sein sollen, alle Wohnungen besetzt sein werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht zum Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde Tutzing. Wie hier und in der Presse schon berichtet, habe die Telekom eigenwirtschaftlich, also ohne organisatorische und finanzielle Beteiligung der Gemeinde, die Breitbandversorgung im Nahbereich ausgebaut, schnelles Internet sei hier verfügbar. Die Kunden müssten ihre Verträge selbstständig umstellen. Der Anschluss von Schulen und Rathaus an das Glasfasernetz wurde gemäß Förderrichtlinien ausgeschrieben, die Gemeinde erhielt jedoch kein Angebot, so dass die Ausschreibung wiederholt werden muss. Dabei wird auch das sog. Trenching-Verfahren aufgenommen, also die Verlegung der Kabel in Mindertiefe. Dieser innovativen Verlegemethode hatte der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 16.12.2020 zugestimmt und sich einer entsprechenden Vereinbarung des Bayerischen Gemeindetags mit der Telekom Deutschland GmbH angeschlossen.
  • Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dem Unternehmen Geothermie Ammersee GmbH eine bergrechtliche Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme erteilt hat. Die Erlaubnis wurde für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis 30.11.2022 befristet. Das Gebiet umfasst eine Fläche von rd 200 km². Tutzing liegt in der südöstlichen Ecke des Gebiets. Das Unternehmen muss sich mit dem jeweiligen Grundeigentümer in Verbindung setzen. Konkrete Bohrungen erfordern ein Genehmigungsverfahren. Die Verwaltung bezeichnete die Ankündigung als „unspektakulär“. Die Bohrungen in Bernried, Weilheim und Geretesried bis in 4.500 m Tiefe waren seinerzeit nicht erfolgreich.
  • Die in den Jahresabschlüssen 2019 für das Wasserwerk, die Photovoltaik-Anlagen und das Südbad verzeichneten Gewinne von insgesamt rd. 166.000 Euro werden der steuerlichen Rücklage zugeführt.
  • Einstimmig wurde beschlossen, die Baugenehmigung zum Einbau eines Aufzugs im Rathaus zu beantragen. Die Verwaltung stellte die entsprechenden Pläne noch einmal vor. Der Aufzug müsse an der Trennstelle zwischen Altbau und Neubau installiert werden, um alle Ebenen von der Bücherei bis zur Tenne zu erschließen. Dabei müsse in Kauf genommen werden, technisch sei das nicht anders möglich, dass der Aufzug die Fläche des kleinen Sitzungssaals reduziere. Ob der Aufzug in 2021 tatsächlich gebaut wird, ist eine finanzielle Frage, über die in den laufenden Haushaltsberatungen entschieden wird. Mit dem Programm „Bayern barrierefrei 2023“ kümmert sich der Freistaat um den barrierefreien Zugang zum Rathaus. So heißt es in Art 48 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO): „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein“.
  • Einstimmig wurde beschlossen, dass die Nutzung der Sporthallen durch Schulen und Vereine nicht pauschal sondern weiterhin nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet wird.
  • Für den umfangreichen Antrag der Freien Wähler zur Jugendarbeit in der Gemeinde Tutzing gab es grundsätzlich positive Signale. Der Antrag, der mit der gewünschten Besetzung einer Stelle der gemeindlichen Jugendpflege und eines Sachkostenbudgets kurz- und mittelfristige finanzielle Auswirkungen auslöst, wird in die laufenden Haushaltsberatungen aufgenommen. Die Stelle war von 2010-2012 besetzt und Geschäftsleiter Marcus Grätz erinnerte sich, wie die Stelleninhaberin litt, kein definiertes Betätigungfeld zu haben und sich wiederholt fragend an ihn wandte. Seit Beginn meiner Zeit als Gemeinderat in 2014 gibt es das Thema Jugendtreff und Jugendbetreuung. Dazu waren auch Mittel im Haushalt eingestellt, jedoch sollte vorher der Bedarf erhoben werden, z.B. im Rahmen einer Abschlussarbeit einer entsprechenden Hochschule. Dazu ist es bislang nicht gekommen; lediglich das Gymnasium wurde untersucht. Ein Ansprechpartner für die Jugend in der Verwaltung wurde allgemein begrüßt.

One Reply to “HFWA: Wohnungen am Kallerbach noch nicht zugeteilt”

  1. Wenn die damalige Jugendpflegerin wirklich darauf gewartet hat, ein klar umrissenes Betätigungsfeld präsentiert zu bekommen, war sie eine klare Fehlbesetzung. Die Stelle muss von einer Person ausgefüllt werden, die Aufgaben und Herausforderungen von sich aus zu erkennen vermag und sich gut zu organisieren und zu vernetzen weiß. Um den damaligen Fehler nicht zu wiederholen, ist zu prüfen, wie seinerzeit das Rekrutierungsverfahren ablief und wer für die Personalentscheidung verantwortlich zeichnete. – Die Gefahr einer Wiederholung dieses Dramas ist übrigens schon deshalb groß, weil sich von Stellen im Öffentlichen Dienst eine ganz spezielle Klientel angezogen fühlt.

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