Nicht in Traubing wie in der Presse berichtet, sondern in der Traubinger Straße wird – wie bekannt – eine neue Kindertagesstätte entstehen. In der Sitzung des Bauauschusses am 17. März 2015 wurden die z.T. umfangreichen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Zwei Auslegungen haben bereits stattgefunden. Da es sich um eine Ersatzmaßnahme für den bestehenden Kindergarten an der Rotkreuzalm handelt, konnte die Verwaltung zahlreiche Bedenken ausräumen. Mehrheuitlich wurde dann auch beschlossen, das weitere Verfahren durchzuführen. Wenn es gut läuft, kann die Baugenehmigung bald ausgereicht werden.
In den Bebauungsplan Nr. 82 „zwischen Lindemannstraße und Pischetsriederstraße“ wird nach einstimmigem Beschluss aufgenommen, dass nur geneigte Dächer in Form von Sattel- und Walmdächern mit Firstlinie mittig über dem Baukörper zulässig und Dacheinschnitte als Dachterrassen nicht zulässig sind. Dies gilt bereits bei den Bebauaungsplänen Nr. 45 und 46 für Tutzing Nordwest.
Ein Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses in der Neustätterstraße wurde einstimmig genehmigt, nachdem der Bauwerber die vom Ausschuss angeregten Änderungen der ursprünglichen Planung berücksichtigt hatte. Gleiches galt für einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch des Altbestandes in Unterzeismering. Durch Verlegung der Garage wurde das ohnehin langgestreckte Gebäude um 6 Meter verkürzt.
Mit Aussicht auf Genehmigung in der zweiten Runde wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Traubing das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
In der Waldschmidtstraße darf ein Büro in eine Wohnung umgewandelt sowie ein kleiner, einem Wintergarten ähnlicher Anbau realisiert werden.
In Kampberg wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Materiallagers in Büro einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dabei wird das bestehende Gebäude ertüchtigt und im Innenbereich ausgebaut. Das Vorhaben entspricht dem Gebietscharakter Mischgebiet, die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert.
Ein Antrag auf Vorbescheid zum Umbau, zur engetischen Sanierung bes bestehenden Gebäudes und zur Aufstockung des westlichen Gebäudeteils in der Monsignore-Schmid-Straße wurde nach Besichtigung und Erörterung noch in der Sitzung vom Architekten zurückgezogen. Hier handelt es sich um ein komplexes Projekt, mit dem sich nicht nur der Bauausschuss sondern auch das Landratsamt sowie das Denkmalamt befassen werden.
Unter Verschiedenes berichtet der Bürgermeister, dass das Baulager in der Oskar-Schüler-Straße noch nicht geräumt wird. Der Eigentümer hat gegen die Beseitungsanordnung geklagt!
Damit wir in der Sitzung neben den projizierten Plänen auch eine Anschaung davon haben, worüber wir reden, hat vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung von drei Objekten stattgefunden.