Auch vor der Sitzung des Bauauschusses am 21. April 2015 haben wir wieder verschiedene Objekte besichtigt, um uns vor der jeweiligen Beratung und Entscheidung selbst ein Bild zu machen.
Einstimmige Satzungsbeschlüsse gab es zu den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 51 „Diemendorf“ und 46/Teil 10 „östlich der Traubinger Straße. Ebenso billigten wir den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“ Teilbereicht 1; das ist das Dreieck, das von Hauptstraße, Oskar-Schüler-Straße und Traubinger Straße eingefasst wird. Dazu werden demnächst die Ergebnisse des Bürgerformums bekannt gemacht.
Für die Bebauungspläne Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ haben wir über Grünzüge und Nebenanlagen beraten. Einstimmig wurden Festlegungen zu den Höhen von Hecken, Zäunen, Sockeln beschlossen. Weitere Festlegungen betreffen Farbe, Material, die Kantenlänge von Pfosten und die Größe eines Briefkastenelements. Für Garagenzufahrt und Hauseingang steht eine Breite von maximal 4 Metern zur Verfügung. In der Aufteilung sind 2,5 Meter für die Einfahrt und 1,5 Meter für den Hauszugang möglich. Eingearbeitet werden soll auf Anregung meines Ausschusskollegen noch, dass auch Nebengebäude wie Garagen und Geäteschuppen konventionell „bedacht“ werden.
Die beantragte Bauraumverschiebung auf einem Grundstück wurde abgelehnt, stattdessen sollen hier zwei Baufenster für etwas kleinere Häuser entstehen. Zusätzlich wird hier eine Aufforstung angeordnet werden, nachdem der Grundstücksbesitzer alle Bäume umgeschnitten hat.
Mit Vorlage der dritten Planung werden die Bauwerber nun eine Baugenehmigung für ihr Grundstück an der Traubinger Straße bekommen. Die Abstimmung mit 5:4 Stimmen zeigt die geteilte Meinung im Bauausschuss zu den vorglegten Plänen. Die Überschreitung der Außengrenzen des Bauraums wurde genehmigt, damit die Gebäude etwas in Richtung Süden gedreht werden können.
Die beiden Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung für ein Grundstück in der Oskar-Schüler-Straße wurden einstimmig abgelehnt.
Der Antrag auf Vorbescheid für ein zusätzliches Haus auf einem Seegrundstück wurde abgelehnt; das Grundstück ist zwar groß, der Ausschuss möchte jedoch hier erst grundsätzliches Festlegungen treffen, inwieweit die Grundstücke am See nachverdichtet werden können. Bei der Besichtigung staunten wir, dass in der Umgebung Thujenhecken doch bis zu 6 Meter hoch sein können.