Tutzing wird sich um das Prädikat „Erholungsort“ bemühen. So einstimmig entschieden in der Sitzung des Gemeinderats am 31.07.2018. Auf Initiative der Vorsitzenden des Tutzinger Fördervereins für Tourismus e.V., Kristina Danschacher, haben Ratskollege Dr. Toni Aigner und ich den Antrag auf den Weg gebracht, „dass die Gemeinde Tutzing bei der Regierung von Oberbayern den Antrag stellt, das Prädikat „Erholungsort zu erlangen“. Dies ist auch Voraussetzung für die Erhebung von zweckgebundenen Ortstaxen, mit denen zahlreiche Gemeinden ihre Aufwendungen für touristische Einrichtungen und Infrastruktur zum Teil finanzieren können.
Dazu haben wir drei mit den Geschäftsführern der Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (gwt), Christoph Winkelkötter und Klaus Götzl, ein Gespräch geführt. Außer dem eingangs bereits genannten Aspekt der Erhebung einer Kurabgabe ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die betrifft die Übernachtungsbetriebe den Einzelhandel, die Gastronomie, die Anbieter von Freizeitaktivitäten u.a.m. Zugleich ist eine ausgebaute touristische Infrastruktur auch ein Standortfaktor, der von Unternehmen und deren Mitarbeitern ins Kalkül gezogen wird. Es bestehen somit Interdependenzen zwischen Tourismus und Wirtschaft. Die Attraktivität Tutzings würde sich mit dem Prädikat Erholungsort erhöhen. Herrsching, Feldafing und Bernried besitzen dieses Prädikat.
Mit Bürgermeister Josef Steigenberger aus Bernried haben wir ebenfalls ein vorbereitendes Gespräch geführt. Zunächst sind die Übernachtungszahlen zu überprüfen. In der Gemeinde Bernried, die den Anerkennungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, werden durch die Verwaltung die Adressen erfasst und ein Meldesystem ist etabliert. Dies funktioniere, so Bürgermeister Josef Steigenberger, in Bernried sehr gut. Den Vermietern müsse dabei Datenschutz zugesichert werden, dass nämlich die Daten nur anonym in Summe, jedoch nicht namentlich einzeln weitergegeben werden. Obwohl an sich Meldepflicht besteht, werden lt. Frau Danschacher nicht alle Anbieter erfasst. In der Tutzinger Verwaltung muss sich eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter darum kümmern.
Die Voraussetzungen sind in einer Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (Bayerische Anerkennungsverordnung – BayAnerkV) geregelt. Wesentlich ist die Erreichung einer durchschnittlichen Verweildauer der Gäste von 3 Tagen und rd. 70.000 Übernachtungen insgesamt. Die Statistik weist aktuell geringere Zahlen aus; mit der zusätzlichen Erfassung der Ferienwohnungen werden die Voraussetzungen sehr wahrscheinlich erfüllt werden.
Nach dem positivem Votum des Gemeinderats beginnt der Prozess, der im Erfolgsfall mit der Anerkennung von Tutzing als Erholungsort endet. Wenn die zahlenmäßigen Voraussetzungen nach § 11 bei weiter steigenden Übernachtungszahlen und verbesserter Erfassung erfüllt werden, können das Gutachten des Landratsamts sowie die weiteren Unterlagen und der Antrag formuliert werden. Die Anerkennung ist Voraussetzung für den Erlass einer Kurbeitragssatzung, auf deren Basis Kurbeiträge oder Ortstaxen erhoben werden können. Auch hier können wir uns an Bernried orientieren: deren Kurbeitragssatzung vom 12.03.2004 habe ich bereits.
Den Antrag vom 14. Mai 2018 können Sie hier einsehen: