Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt sich die Initiative einer globalen Organisation mit dem Ziel, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. So vorgestellt in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 14.05.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Mit einer PEFC-Zertifizierung, so Sonja Mayer (Dipl-Ing. für Landschaftspflege) vom Amt Liegenschaften, weisen Waldbesitzende transparent und glaubwürdig nach, dass ihr Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. In Deutschland vertrauen bereits über 300.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf das PEFC-Zertifikat: Staatsforstbetriebe, Försterinnen und Förster im Kommunalwald und auch private Klein- und Kleinstwaldbesitzende. Die 12,5 Hektar Wald der Gemeinde werden bereits nach diesen Grundsätzen bewirtschaftet, es fehlt noch die Zertifizierung. Das wird mit einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung sichergestellt. Die Teilnahme an der Zertifizierung bedeutet für die Gemeinde die Einhaltung von sechs Kriterien, die 1993 auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossen wurden:

  1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen;
  2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen;
  3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz);
  4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen;
  5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der
    Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser);
  6. Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.

Mehr Informationen unter https://www.pefc.de/.

Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 0,23 Euro/ha und damit auf insgesamt 2,88 Euro pro Jahr. Zur Kenntnis genommen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Sprungleitenweg wurde im vergangenen Jahr unter finanzieller Beteiligung der meisten Anlieger saniert. Der gesamtes Weg bis hinunter zum Ebersweg war bislang als „Ortsstraße“ gewidmet. Das wurde nun geändert, um den jetzigen guten Zustand mit neuem Asphalt und Entwässerungsrinnen möglichst lange zu erhalten. Von der Hauptstraße bis Haus Nr. 4 wird die Tonnage auf 20 Tonnen beschränkt. Bei schwereren Fahrzeugen wird der Zustand vor und nach der Befahrung kontrolliert, um bei Beschädigungen Ersatzmaßnahmen verlangen zu können. Der hintere Teil bis hinunter zum Ebersweg wird mit einer Teileinziehung als Fußweg gewidmet. Einstimig so beschlossen.
  • Ähnliches galt für eine private Fläche Im Ried 23, ohne deren Widmung als öffentlicher Gehweg der Gehweg zu schmal wäre, um ihn nutzen zu können. Einstimmig beschlossen.
  • Die Anschaffung von vier Geschwindigkeitsmessanzeigen (Smileys) wurden in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen. Sie verfügen über eine größere Anzeige, können Fahzreuge zählen, verzeichnen die Uhrzeit und es können verschiedene Grenzgeschwindigkeiten eingegeben werden. Für die Auswertung gibt es eine kostenfreie Software (App). Es sei bemerkenswert, so die Verwaltung, dass eins von zwei Angeboten unter dem Haushaltsansatz liege. Zur Kenntnis.
  • Der Ausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 29.03.2022 für die derzeitge Bepflanzung mit dicht blühenden Flächen und einem geringen Pflegeaufwand (Magerwiesen) entschieden. Insbesondere muss nicht von der gemeindlichen Gärtnerei bewässert werden. Nach zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung schlug der Bürgermeister vor, am südlichen Ortseingang am Kreisverkehr auf der Seite des Kustermannparks eine Ergänzung mit Zierpflanzen vorzunehmen. Dazu kam die Idee, ein ausrangiertes Fischerboot zu verwenden und zu bepflanzen. Nach ausführlicher Diskussion fand der Vorschlag mit 3 zu 7 Stimmen keine Mehrheit mit der Begründung, dass die Ressourcen des Bauhofs eher in die Pflege der Parks und der Wege einfließen sollten.
  • Die Verwaltung berichtete über die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (amtliche Abkürzung FGÜ). Immer wieder kämen Anfragen von Bürgern, so dass das Thema vertieft werden solle. Wie Sophia Schmaus vom Verkehrswesen ausführte, müsse auf beiden Seiten ein Gehweg vorhanden sein, der FGÜ müsse einen Gewinn an Sicherheit bringen, in Tempo 30-Zonen sei ein FGÜ entbehrlich, der FGÜ müsse für Fahrzeugführer frühzeitig erkennbar sein, er muss beleuchtet sein. Besonders wichtig sei die Beurteilung der Erforderlichkeit durch Verkehrszahlen: so werden mindestens 50 Personen und 200 Fahrzeuge in der Spitzenstunde vorausgesetzt. Für die verkehrliche Anordnung müssen alle Vorgaben geprüft und erfüllt werden. Anschließend müssen Polizei und Landratsamt gehört werden. Ratskollegin Elisabeth Dörrenberg merkte entrüstet an, „wir ersticken in Bürokratie.“ Die Dinge würden so kompliziert gemacht, wie es nur irgendwie ginge. Übrigens: Bei dem Projekt „Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung in der Heinrich-Vogl-Straße“, im Haushalt 2024 leider nicht budgetiert, wurden die Anträge zu zwei Fußgängerüberwegen nicht anerkannt, weil es an der frühzeitigen Erkennbarkeit mangelte. Die Verwaltung wurde gebeten, die Einrichtung von FGÜ an der Hauptstraße zu prüfen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes warb der Bürgermeister um Schulweghelfer in Traubing. Um die Schulwege zu sichern, sei dies wichtig, der Aufruf solle auch noch öffentlich bekräftigt werden. In Tutzing funktioniere das System gut. Den Zuschlag für die die Sanierung der Hauptstraße im mittleren Teil habe das Bauunternehmen Kutter aus Memmingen erhalten, die auch den südlichen Teil realisiert hätten. Er werden schwierige Verkehrssituationen entstehen, über den Ablauf werde jeder Haushalt per Postwurfsendung informiert. Auch werde die Belastung auf den Umleitungsstrecken hoch sein. Dazu gebe es am 08.06.2024 ein Blitzermarathon, die Messpunkte würden vorher bekanntgegeben. Mit Bannern und aufgestellten Geschwindigkeitsmessanzeigen (Smileys) werde dies begleitet.

 

 

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