Wieder einmal will das Landratsamt ein Votum des Bauauschusses durch gegenteilige Ausfasssung ersetzen. So geschehen in der Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Bau- und Ortsplanungsauschuss (BOA) hatte am 19.03.2024 den umfangreichen Antrag auf Vorscheid für ein Gebäude in der Dreibuschstraße 8 abgelehnt. Dabei ging es um folgende Vorhaben: Dachanhebung zum Umbau eines Mehrfamilienhauses, Wohnraumerweiterung durch Vergrößerung des Dachraums und Auflösung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zugunsten von zwei bestehenden Familienwohnungen. Einstimmig war das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt worden mit der Begründung, das Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es konnte im Geviert von Dreibusch-, Fischerbuchet- und Langestraße kein Bezugsfall gefunden werden, der in Höhe und Fläche als Referenzobjekt hätte dienen können. Das Landratsamt ist der Auffassung, das prägende Quartier sei viel größer und stellte im Unterschied zum BOA fest, das Vorhaben füge sich in die umgebende Bebauung ein, die Anhebung des Dachstuhls sei in Ordnung. Lediglich bei den Abstandsflächen sah es sich einig mit dem BOA: diese dürften nicht überschritten werden, auch wenn es sich um Maßnahmen zur Wärmedämmung handele. Der Punkt wurde kurzfristig in der Sitzung des Gemeindrats behandelt, um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme einzuhalten.
Ratskollege Dr. Joachim Weber-Guskar reagierte genervt: „Es sei extrem schwieirg mit dem Landratsamt, die unterschiedliche Beurteilung der Bezugsfälle sei unerträglich.“ Er schlug vor, hier einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Bebauung im Geviert zu steuern. Einstimmig bestätigte der Gemeinderat die ablehnende Haltung des Bau- und Ortsplanungsausschusses mit der Ankündigung, hier einen Bebauungsplan aufzustellen, um das Geviert zu begrenzen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung das neue Gesetz „Wind-an-Land“ eingebracht, dass 2023 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung in Landesrecht wurde der Regionale Planungsverband München beauftragt, im Landesantwicklungsplan und den Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie zur Teilfortschreibung des Regionalplans München.  Stellungnahmen der Gemeinden werden bis 31.05.2024 erwartet. DIe Eregebnisse der Beteiligung werden im Beirat erörtert, eine formelle Abwägung, wie in gesetzlich geregelten Verfahren, sei nicht vorgesehen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Die 13 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Starnberg haben im Jahr 2012 geeignete Standorte für Windenergieanlagen, sog. Konzentrationsflächen, ausgewiesen, innerhalb derer Windenergieanlagen zulässig sind. In der Gemeinde Tutzing sind gegenwärtig keine Vorrangflächen jedoch Suchflächen vorgesehen. Im erweiterten Suchraum gebe es Flächen in Traubing und bei Monatshausen. Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Flora Weichmann nahm der Gemeinderat den Entwurf des Regionalen Planungsverbands zur Kenntnis.
  • Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 lag ein positiver Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 23.04.2024 vor. Der Vorentwurf als viergeschossiges Gebäude war am 07.12.2023 vom Gemeinderat abgelehnt worden. Nun war das vierte (Laternen-)Geschoss durch zwei Dachaustritte als Zugang zu Dachterrassen ersetzt worden. Dafür gibt es gegenüber dem Edekamarkt in der Lindemannstraße ein Referenzobjekt. Damit war der Antrag zustimmungsfähig und erhielt mehrheitlich gegen die Stimme des Ratskollegen Claus Piesch (FW) das gemeindliche Einvernehmen.
  • Gemeinsam mit Dr. Peter Frey vom Ökumenischen Unterstützerkreis Tutzing erläuterte der Initiator Dr. Georg Strasser des Konzept der jungen Initiative „raumgeben.net“. Dabei geht es um die Wohnungsvermittlung an geflüchtete Menschen. Eigentümer melden ihre Erwartungen und Wünsche als Vermieter. Oft sind es revovierungs- und sanierungsbedürftige Flächen, die gegen eine geringere Miete abgegeben werden, nicht selten helfen die künftigen Mieter z.B. aus der Ukaine, bei den Sanierungen. Oft sind es Erben von Häusern, die Flächen bereitstellen, aber auch alleinlebende Menschen, die ungenutzten Platz haben. Die Mieten sind abhängig von Wohnungsgröße und Personenzahl (Bedarfsgemeinschaft) und werden vom Jobcenter im Landratsamt festgelegt; erfahrungsgemäß liegt die Miete bei 8-10 Euro/m².
  • Einstimmig wurde auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, dass mögliche Gewinne der „Betriebe gewerblicher Art“ (BgA), nämlich Wasserwerk und PV-Anlagen sowie Südbad, für das Jahr 2023 der Rücklage zugeführt werden.
  • Einstimmig wurde der von der Gemeinde Pöcking ausverhandelte Fundtiervertrag in der Fassung vom 17.04.2024 nebens Anlagen angenommen. Darin vorgesehen ist die Erhöhung des pauschalen Aufwendungsersatzanspruchs um 0,20 Euro/Einwohner auf 1,50 Euro/Einwohner. Neben dieser Grundfinanzierung wurden die Gebühren für konkrete Fälle erhöht. Die Laufzeit des Vertrags wurde auf fünf Jahre ausgedehnt (2025-2029). Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung durch Erhöhung der Hundesteuer oder temporärer Steuererlass für Hunde aus dem Tierheim oder bei Besitz des Hundeführerscheins wurden mit 13 zu 3 Stimmen abgelehnt.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Jungviehstalles in Diemendorf 38 wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. An sich ist der landwirtschaftliche Betrieb privilegiert. Ob das beantragte Gebäude, 31 Meter lang und 23 Meter breit, mit einer Firsthöhe von 10 Metern privilegiert ist, entscheidet das Landratsamt Starnberg mit den Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim.

 

 

 

 

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