Die Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 27.02.2018 konnte ich leider nicht besuchen. Aus den von verschiedenen Seiten erhaltenen Informationen gebe ich einen Bericht, der vielleicht etwas weniger Hintergrundinformationen enthält als sonst hier üblich. Im einzelnen gemäß der Reihenfolge des Tagesordnungspunkte:
- Für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „Hausensteinweg / Am Höhenberg“ erfolgte einstimmig der Billigungsbeschluss in der Fassung vom 27.02.2018. Der vorhergehende Aufstellungsbeschluss war dem Gemeinderat vom Bau- und Ortsplanungsausschuss am 21.02.2017 empfohlen worden. Die Verwaltung wurde mit dem Auslegungsverfahren beauftragt.
- 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „Hausensteinweg / Am Höhenberg“; hier wurde das weiter Verfahren für das Geländer um die Villa Thies besprochen. Dieses Villa soll erhalten und saniert werden; westlich davon sollen zwei weitere Häuser entstehen.
- Für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ erfolgte einstimmig der Billigungsbeschluss in der Fassung vom 27.02.2018; hier ging es noch zum Zufahrten für die Feuerwehr. Die Verwaltung wurde mit dem Auslegungsverfahren beauftragt.
- Hinsichtlich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Fotovoltaikanlage Ascheringer Straße“ (2. Bauabschnitt) wurde die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse nach den eingegangenen Stellungnahmen das Auslegungsverfahren durchzuführen. Der Technische Umweltschutz des Landratsamts verlangt von der Gemeinde, dem Verdacht auf Bodenbelastungen nachzugehen, nachdem das Grundstück im Altlastenkataster eingetragen ist. Erforderlich ist nun eine sog. orientierende Untersuchung der Altlastenverdachtsfläche im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sowie auf den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze (für Grundland). Weiterhin gab es Hinweise zur Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung sowie des Brandschutzes.
- Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen, die 2. Änderung Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ zu beschließen, die Planer mit der Ausarbeitung zu beauftragen, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen und das Bebauungsplanverfahren an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG als Antragsteller hatte vor kurzem Erweiterungsflächen erwerben können und beantragt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend zu erweitern.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Westlich der Bernrieder Straße“, Teilbereich 2, Option I, (Rampenerweiterung) wurde einstimmig in der Fassung vom 27.02.2018 gebilligt und die Verwaltung mit dem Auslegungsverfahren beauftragt. Hier ging es um Kleinigkeiten der geplanten Erweiterung bei Verlapharm, die bereits beschlossen war.
- Die Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit offener Tiefgarage, Einbau eines Geländers zur Absturzsicherung, in der Bergwiesenstraße 16a wurde einstimmig abgelehnt. Der Ausschuss war nicht bereit, hier nachträglich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und wollte trotz angekündigter Ersetzung durch das Landratsamt ein Zeichen setzen. Immerhin soll in der Baugenehmigung des Landratsamts aufgenommen werden, dass eine Dachterrassennutzung unzulässig ist.
- Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes im Bereich Untergeschoss Süd-Ost, Traubinger Straße 41a. De facto ging es um eine Überschreitung der Vorgaben des Bebauungsrahmens Traubinger Straße um 5 m². Das Landratsamt beabsichtigt, das gemeindliches Einvernehmen zu ersetzen.
- Einstimmig gebiligt wurde der Tekturantrag zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Büro- und Geschäftsgebäude zu Büro- und Labornutzung in der Lindemannstraße 13. Dies betrifft die Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses im ganz hinteren Gebäudeteil (Tengelmann). Die beantragte Nutzung entspricht den diesbezüglichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Hier ist offenbar ein Mieter gefunden worden, der die freien Flächen nutzen möchte.
- Eine Überraschung gab es beim Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Benediktenweg 11: Die zum Antrag auf Vorbescheid am 21.11.2017 erteilten Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe und Unterkellerung der Garage wurden jetzt zur Enttäuschung der Bauwerber zurückgenommen.
- Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 35 Einheiten betreuten Wohnens sowie Mehrfamilienhaus mit fünf Einheiten an der Heinrich-Vogl-Straße. Wie erinnerlich, wird für dieses Gebiet der Bebauungsplan Nr. 84 „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße“ erarbeitet. Auf dem betreffenden Grundstück liegt aktuell eine Veränderungssperre. An dem Ziel, hier einen Handwerkerhof für einheimische Handwerker auszuweisen, hielt der Ausschuss fest. Prof. Burgstaller, der gemeindlichen Planer, soll beauftragt werden, die gesamte Fläche rund um den Bahnhof zu überplanen. Zwar ist das Bahngelände streng genommen exterritoriales Gebiet, das nicht überplant werden darf, jedoch ist ein rechtlich unverbindlicher Rahmenplan zulässig. Dieser kann später in einen Bebauungsplan überführt werden. Hier besteht Zeitdruck, weil die Veränderungssperre im November ausläuft.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung für den Neubau einer Doppelgarage in der Traubinger Straße 50b wurde einstimmig abgelehnt. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss wünscht kein 08/15-Flachdach sondern ein Walmdach oder ggf. flaches Satteldach.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Ilkahöhe“ für die Verlegung der Zufahrt zum Wohngebäude Oberzeismering 1 wurde vertagt. Hier ist doch ein aufwändigeres Verfahren mit Beteiligung der Kirche als Nachbar und der Unteren Naturschutzbehörde für die Umwidmung von Grünland in Straßenfläche erforderlich. Es wird eine neue Planung erstellt werden, bei der der Weg weniger nah am Friedhof verläuft.
Zusätzlich wurde für ein Bauvorhaben in der Bockmayrstraße eine Befreiung von den Begrenzungen des Bauraums erteilt, um eine geeignete Situierung zu ermöglichen. Die Beschränkungen waren ein 7 Meter breiter festgesetzter Grünzug zur Straße, erhaltenswerte Bäume und die durch das Grundstück verlaufende gemeindliche Hauptwasserleitung, die nicht überbaut werden darf. Statt der Befreiung von der Festsetzung „private Grünfläche“ wie in der Sitzung vom 26.09.2017 wurde nun mit Einverständnis des Landratsamts die Befreiung von den Begrenzungen des Bauraums erteilt.