Die Aussicht ist nicht geschützt, aber Rücksichtnahme ist erwünscht. So das Zwischenfazit zur Stellungnahme eines Tutzinger Bürgers zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 18.02.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Wie Bauamtsleiter Klaus Menzinger ausführte gab es nach der letzten Auslegung keine Bedenken der Behörden. Über Anregungen war bereits beschlossen worden. Neu waren Stellungnahmen Tutzinger Bürger. So soll eine mit Genehmigung errichtet Tiefgarage Bestand haben. Schwieriger war der Einspruch eines Oberliegers gegen die Erweiterung des Baufensters für den östlichen Unterlieger bei gleichzeitiger Drehung des Gebäudes. Dies führe zu einer starken Beeinträchtigung der Weitsicht und Verlust des Seeblicks. Zwar ist die Aussicht nicht geschützt, doch wurde einstimmig beschlossen, eine Ortsbesichtigung mit dem Planer Martin Büscher durchzuführen, um die Situation besser beurteilen zu können.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ wurde zurückgezogen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind noch nicht vollständig bearbeitet.
  • Das Bebauungskonzept Hauptstraße 19 wird in der nächsten Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses erneut behandelt. Zunächst führte der gemeindliche Städteplaner Prof. Florian Burgstaller durch seine Präsentation. Es geht um das Haus an der Ecke Hauptstraße/Bahnhofstraße; eine Ortsbesichtigung hatte stattgefunden. Die Visualisierungen waren in Qualität und Vielfalt deutlich besser als das Konzept, das in der Klausurtagung des Gemeinderats am 29.06.2019 vorgestellt wurde. Ursprünglich wohl ein Bauernhaus kann dieses geduckte Gebäude nicht saniert sondern soll durch ein neues Haus ersetzt werden. Die Grundfläche von 13 x 20 Metern entspricht der bisherigen Grundfläche 11,8 x 18,5 Meter einschl. des Anbaus, der zukünftig entfällt. Vorgesehen sind Erdgeschoss mit einer für Gewerbe geeigneten Deckenhöhe, Obergeschoss und ein Dachgeschoss als Vollgeschoss bei leicht geneigtem Dach. Dieses Dach nimmt die derzeitige Form wieder auf, ohne Gauben und Aufbauten. In der Höhe wird das Haus nach derzeitiger Planung um 2,60 Meter wachsen und liegt damit immer noch unter den Firsthöhen der beiden nördlichen Gebäude an der Hauptstraße. Die Tiefgarageneinfahrt ist an der Hauptstraße situiert, was bereits mit dem Straßenbauamt abgestimmt ist. Insgesamt zeigt das Gebäude eine klare Optik und ist gut proportioniert. Erste Gestaltungsvorschläge zeigen Balkone bzw. Wintergärten. Ich erinnerte an zwei Aussagen von Prof. Burgstaller zur Zeit der Einführung in die Bebauungspläne an der Hauptstraße: (1) Ein markantes Haus am Südende des Ortszentrums sei sehr gut vorstellbar und (2) Gebäude in der ersten Baureihe an der Hauptstraße können und sollten höher sein als die in der zweiten Reihe. Die Orientierung an den Firsthöhen der nörtdlichen Nachbarn zeigte, dass das geplante Haus noch darunter liegt. Hinsichtlich der Gestaltung führte ich an, dass hier ein privater Bauwerber und kein renditeorientierter Bauträger ein neues Haus errichte und somit ein gut gestaltetes Gebäude mit positiver Wirkung auf das Ortsbild erwartet werden könnte. Während sich eine Ratskollegin an der Größe des Gebäude insgesamt störte, bemängelten andere die Vorschläge zu den verglasten Wintergärten. Vorgesehen ist, das Gebäude ca. 1,5 Meter nach Westen zu rücken; derzeit steht es direkt an der Hauptstraße, den dazugehörigen Grund hatte der Eigentümer an die Gemeinde abtreten müssen, um seinerzeit den Ausbau der Hauptstraße zu ermöglichen. Über diesen Abstand, empfohlen von Prof. Burgstaller in Einpassung zu den Nachbargebäuden im Norden und Westen, bestand Uneinigkeit im Ausschuss, so dass das Konzept erneut behandelt werden wird. M.E. wäre es nicht schwer gewesen, dem Konzept zuzustimmen, daher hier eine ausführliche Darstellung.
  • Erstmalig wurde ein Bebauungskonzept für die Bräuhausstraße 31 vorgestellt. Das Grundstück schließt nördlich an die Mehrfamilienhäuser mit Flachdach gegenüber den südlichen Supermärkten an. Hier sollen acht Wohneinheiten auf drei Etagen entstehen. Die Dachkante nimmt die Höhe der bestehenden Häuser auf, nach Norden ist der Gebäudeteil zweigeschossig. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll bei 0,33 liegen (gegenüber 0,31 bei den südlich gelegenen Gebäuden). Die vom Ratskollegen Wolfgang Marchner so bezeichnete „langweilige Kiste“ fand allgemein wenig Anklang. Vielmehr wurde diskutiert, wie sich die Bebauung weiter nach Norden entwickeln könnte. Die Bürgermeisterin schlug vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die weitere Bebauung festzulegen. Vor diesem Hintergrund wurde dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, das Konzept in der vorgelegten Form abzulehnen.
  • Zur 6. Änderung des Bebaungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ gab es lt. Bauamtsleiter Klaus Menzinger drei zu entscheidende Punkte: (1) soll ein ganz westlich gelegener Geländestreifen im Besitz der Bahn aus dem Umgriff des Bebauungsplan herausgelöst, (2) die Grünzone entlang der Hauptstraße auf einheitlich 10 Meter zurückgenommen und (3) ein im Süden des Bebauungsplan fehlendes Gebäude nachgetragen werden. Während die Punkte 1 und 3 einstimmig beschlossen wurden, wurde die einheitliche Grünzone mit der Mehrheit von 4 zu 3 Stimmen angenommen. Dabei kann je nach Grundstücksgröße Baurecht für ein zweites Gebäude entstehen. Es leuchtete aber mehrheitlich ein, die zum Teil bis auf 22 Meter ausgedehnte Grünzone einheitlich auf 10 Meter zurückzunehmen. Christian Wolfert vom Bauamt wies auch noch darauf hin, dass es derartige Grünzonen sonst nirgends an der Hauptstraße gebe.
  • Einstimmig wurde dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum, Teil 10 „Feuerwehrhaus Tutzing“ empfohlen. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen Stadtplaner Prof Burgstaller und Landschaftsarchitektin Monika Treiber beauftragt werden. Das gesamte Bebauungsplanverfahren einschl. des Satzungsbeschlusses soll an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen werden. Auslöser war der Antrag der Gemeinde auf Baugenehmigung für eine erdgeschossige Erweiterung des neuen Feuerwehrhauses in Richtung Westen, um Umkleiden für die Feuerwehrleute zu schaffen, die sich jetzt in der Fahrzeughalle umziehen. Dies ist nicht mehr zulässig. Der Antrag ist jedoch aus Sicht der Kreisbauamts nicht genehmigungsfähig, weil (1) der Brandschutz nicht als gesichert angesehen werden könnte und (2) der Anbau „städtebauliche Spannungen“ auslöse, denn das Feuerwehrhaus sei bereits das größte Gebäude  und größere Bezugsgebäude seien nicht vorhanden.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses an der Klenzestraße 13 wurde mehrheitlich befürwortet. Die beiden Fragen des Bauwerbers nach (1) einem zweigeschossigen Anbau von 54 m² Fläche und (2) einer Wandhöhe von 8 Metern mit Satteldach wurden mit 4:2 Stimmen bejaht mit dem Zusatz, das beide Fragen nicht gemeinsam realisiert werden können, das es in der umgebenden Bebauung keinen Bezugsfall gibt, der sowohl die beantragte Fläche als auch die beantragte Höhe aufweist.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Nutzungsänderung des bestehenden Mehrfamilienhauses in der Fiedererstraße 3 fand mit 3 zu 3 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit und gilt daher als abgelehnt. Dabei ging es um die nachträgliche Genehmigung bestehender Balkone im Dachgeschoss (nur formell rechtswidrig) und um die Nutzunmgsänderung von Hobbyraum und Gästezimmer im Kellergeschoss zu einer eigenen Wohneinheit. Diese war entstanden, dass bauseitige Abgrabungen auf der Ostseite nicht wieder zugeschüttet wurden. Der neue Eigentümer des Gebäudes möchte eine rechtliche Klärung der Genehmigungssituation herbeiführen. Die Befürworter sahen den Vorteil einer geschaffenen Wohnung zu sicher eher günstiger Miete, die Gegner einen Schwarzbau, den sie nicht legalisieren wollten.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erkundigte ich mich nach zwei Bebauungsplänen: So sei für den Bebauungsplan 45/46 „östlich und westlich der Traubinger Straße“, dessen Änderung am 17.12.2019 beschlossen wurde, die Ausarbeitung der Planer zu den Grünzonen noch nicht fertig. Der „Dauerbrenner“ Bebaunungsplan 78 „Ortszentrum“ bei der ehem. Bäckerei Meier befinde sich in der Auslegung. Gefühlt schon recht lange.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert