…ich in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss am 24.10.2017 unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) nicht anwesend war, möchte ich die gewohnte zeitnahe Berichterstattung über alle öffentlichen Sitzungen aufrechterhalten. Dank eines Protokollanten unter den Gästen ist das – mit kleinen Einschränkungen – möglich. Die Tagesordnung können sie im Ratsinformationssystem einsehen, das sich in der Entwicklung befindet.

Das Protokoll der Sitzung vom 20.12.2016 wurde genehmigt (TOP 1); aus dem nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung war nichts bekanntzugeben (TOP 2).

  • TOP 3: Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße /STOV Gelände“ wird unter Einbeziehung der genannten Beschlüsse zur erneuten verkürzten Auslegung einstimmig beschlossen. Hintergrund waren Anmerkungen des Wasserwirtschaftsamts Weilheim hinsichtlich der Begrenzung der Bauräume, um den Unterhalt des Buchengrabens auch in Zukunft zu ermöglichen. Darüberhinaus, hatte der Eigentümer auf die mögliche Weiterentwicklung der Gebäude bis zu einer maximalen Grundfläche von 2.930 m² in zweigeschossiger Bauweise hingewiesen. Die vorgeschlagene Formulierung wird übernommen.
  • TOP 4: Die Auslegungsfrist für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ endet erst am 18.01.2017. Emissions-Kontingentierung wird in Frage gestellt und nach Diskussion einstimmig herausgenommen.
  • TOP 5: Die Behandlung der 1. Änderung des Bebaungsplans Nr. 65 „Hauptstraße /Waldschmidtstraße – Villa Trutz“ wurde wegen kurzfristig eingegangener Stellungnahmen auf die nächste Sitzung vertagt.
  • TOP 6 (neu eingefügt): Der Ausschuss billigte einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 „Traubing – Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“.
  • TOP 7 (vorher 6): Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Beiselstraße 35 hält bis auf einen Punkt die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 8 „Am Höhenrain“ sowie die Vorgaben der Tutzinger Ortsbausatzung ein. Lediglich die eingeräumte Überschreitung der Grundflächenzahl um 50% für bezeichnete Anlagen wie Garagen, Zuwegungen, Zufahrten etc. wird nicht eingehalten. Wegen der besonderen Parkplatzsituation wurde die Befreiung von der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen, so dass seine Stellfläche auf dem Grundstück möglich ist.
  • TOP 8 (vorher 7): Die Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes in der Hauptstraße 23 wurde nach grundsätzlicher Diskussion einstimmig abgelehnt. Gemäß Tutzinger Ortsbausatzung und wahrscheinlich auch gemäß den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans ist der Neubau eines zweiten Gebäudes auf dem Grundstück vo 1.012 m² nicht möglich. Es wären 1.200 m² für zwei Häuser erforderlich! Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“  Teilbereich 4, hier Restbereich 4.2 (neben dem Tutzinger Hof = Teilbereich 4.1.).
  • TOP 9 (vorher TOP 8): Im Zuge der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses im Ried hatte der Bauwerber fünf Fragen gestellt. Nachdem es dort keinen Bebauungsplan gibt, war das Vorhaben nach der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) und der Tutzinger Ortsbausatzung zu beurteilen. Der fünfteilige Fragenkatalog wurde wie folgt beantwortet:
    1. Teilgrundstück – mindestens 600 m² – kann über öffentlichen Weg erschlossen werden.
    2. Eine Dachneigung mit nur 10° ist nicht zulässig.
    3. Eine Überdeckungspflicht für Stellpätze besteht nicht.
    4. Die Frage nach der Zulässigkeit von eingeschossigen Nebengebäuden kann ohne konkrete Planung nicht beantwortet werden.
    5. Fenster sind verfahrensfrei zu betrachten; ebenso sind Fassadenoberflächen nicht reglementiert, müssen sich aber in die Umgebungsbebauung einfügen.

 

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