Ob eine Natursteinfassade an der Ostseite zu wuchtig erscheint oder nicht gefällt, ist eine Geschmacksfrage, über die der Bau- und Ortsplanungsausschuss am 15. September 2016 nicht zu entscheiden hatte. Unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Unteres Vocherl 7, kontrovers diskutiert. Mit knapper Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen wurde die Genehmigung erteilt.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit, Garage und Carport, Fl. Nr. 325/25, Gemarkung Tutzing, Von-Hillern-Weg 1, mit neuer Tektur war vor der Sitzung zurückgezogen wurden und wurde daher nicht behandelt.
- Der Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Fl. Nr. 2724/8, Gemarkung Tutzing, Kampberg, Rosenweg 1a, wurde einstimmig genehmigt.
- Der Antrag auf Vorbescheid zum Umbau, zur Erweiterung und zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes sowie Umnutzung von Lager in Personalräume, im Midgardhaus. Familie Häring möchte hier Personalwohnungen einrichten. Hier wurde über die Dauer der Wohnnutzung ausführlich diskutiert; bei ganzjähriger Nutzung besteht die Gefahr eines Verstoßes gegen die Bauordnung; anschließend wurde der Vorgang zur Vorbereitung einer Entscheidung durch den Bürgermeister an die Verwaltung zur Klärung überwiesen.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 “Oberes Schönmoos” für die Errichtung eines Carports, Am Höhenberg 13a, wurde einstimmig abgelehnt. Die gewünschte Befreiung von einem bestehenden Bebauungsplan ist ein gravierender Eingriff, der für andere Fälle herangezogen werden könnte. Die Verwaltung soll die diskutierten Änderungswünsche formulieren und mit dem Bauwerber Rücksprache halten.
- Der Antrag auf Befreiung von Art. 3 der Tutzinger Ortsbausatzung (Mindestgrößen von Baugrundstücken), für ein Bauvorhaben in Traubing, Starnberger Straße 17, wurde abgelehnt. Auch hierzu wurde heftig diskutiert. Letztlich setzte sich aber die Meinung durch, dass die Ortsbausatzung geltendes Recht darstellt, an das sich der Ausschuss zu halten habe. Im konkreten Fall fehlen dem Bauwerber 64 qm zur Mindestgröße. Mittelfristig müssen wir hier eine Änderung der Ortsbausatzung diskutieren, um bei den hohen Grundstückspreisen Bauvorhaben zu ermöglichen. Das benötigt allerdings Zeit; Ausnahmen sind derzeit nicht möglich, auch nicht für junge einheimische Familien, wie von einem Gemeinderatskollegen angeregt wurde.
Meldungen zu „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ gab es nicht.
Bemerkung in eigener Sache: an der Sitzung habe ich selbst wegen einer Geschäftsreise nicht teilgenommen. Um meinem Versprechen einzuhalten, hier transparent und zeitnah über jede Sitzung zu berichten, habe ich die Notizen von zwei Gewährsleuten verarbeitet, die als Zuhörer der Sitzung beigewohnt haben. Ihnen beiden danke ich an dieser Stelle ausdrücklich!