Monat: Juli 2020

  • Bauarbeiten an der Hauptstraße

    Jetzt geht es los, so die Bürgermeisterin in der Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2020. Die Arbeiten an der Hauptstraße beginnen am Montag, 03.08.2020. Umfangreiche Informationen einschließlich der Umleitungen während der einzelnen Bauphasen gibt es im Internet auf der Homepage des Straßenbauamts Weilheim. Auch ein Flyer soll noch an die Haushalte verteilt werden. Die Homepage der Gemeinde hält auch entsprechende Informationen bereit.

  • GR: Leitziele Tutzing 2030 – Initiative der TUTZINGER LISTE

    „Wir kennen die Defizite und Qualitäten von Tutzing und können das auch benennen“, so der gemeindliche Stadtplaner Martin Büscher in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 28.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Mein Antrag vom 06.05.2020 erschien zunächst nicht auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, wurde dann aber als erster Punkt dort behandelt. Nachdem ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen hatte, geriet die Diskussion zu schnell ins Kleinklein, welches ISEK-Programm denn für Tutzing einschlägig wäre. Wichtig war mir zu unterscheiden, zunächst die Leitziele Tutzing 2030 als Handlungskonzept für die künftige Ortsentwicklung von Tutzing und seiner Ortsteile zu erstellen und daraus ableitend das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, dem sich die Beantragung der staatlichen Fördermittel anschließt. Diese Vorgehensweise in zwei Schritten betonte ich mehrmals; einige Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen unterstützten mit ihren Wortbeiträgen. Die üblichen Gegenargumente, überlastete Verwaltung und Geldmangel, können hier nicht gelten. Es besteht ein Haushaltsansatz von 30.000 Euro; das Projekt ist nicht eines der Verwaltung, sondern der Gemeinderat selbst ist gefordert. Es handelt sich um eine politische Aufgabe, die vom Gemeinderat konsequent betrieben werden muss und eine breite Einbeziehung und Unterstützung der Bürgerschaft erfordert. Der Aussage der Bürgermeisterin, dass in der Leitliniendiskussion kein „Schrankpapier“ produziert werden soll, kann jeder zustimmen. Der Erfolg hängt maßgeblich vom externen Moderator ab.  Über meinen Antrag selbst wurde nicht abgestimmt. Martin Büscher wurde beauftragt, aus dem vorhandenen Material einen Text aufzubereiten, der in der Sitzung am 06.10.2020 beraten wird.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 21.07.2020 und beschloss die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für das Grundstück Bergwiesenstraße 7. Im sog. “Briefmarkenverfahren” wird nun die Änderung für ein Grundstück vorgezogen. Die Änderungsanträge des Bauwerbers zielen auf die zulässige Dachneigung, die maximale Traufhöhe und die bisherige Unzulässigkeit von Dachgauben, denen auch das Kreisbauamt grundsätzlich zustimmte. Die vierte beantragte Änderung, die leichte Erhöhung der Geschossflächenzahl GFZ, erfordert nun die Änderung des Bebauungsplans, die jetzt grundsätzlich, also ohne inhaltliche Festlegungen, beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt werden, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Den Änderungsentwurf wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiten. Schließlich übertrug der Gemeinderat das weitere Verfahren einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Der Bebauungsplan aus 1979 sei insgesamt zu überarbeiten und an die heutigen Vorgaben anzupassen.
    • Zur Entwicklung des Quartiers auf dem ehemaligen Roche-Gelände lagen nun die Bauanträge für die Gebäude GE 3, 4 und 5 vor:
      • GE 3: Bürogebäude mit Tiefgarage an der Bahnhofstraße
      • GE 4: Neubau eines Hotels mit 130 Zimmern, 4 Konferenzräumen und Tiefgarage in der Mitte
      • GE 5: Neubau eines Klinikgebäudes mit 90 Betten im Süden, als Erweiterung der P3-Klinik an der Bräuhausstraße

    Ein Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ konnte nicht gefasst werden, da die Auslegungsfrist noch lief. Die Behörden hatten aber bereits erklärt, dass sie keine Einwände hätten. So erklärte der Gemeinderat die Planreife des Bebauungsplans. Die Überprüfung der Bauanträge hatte eine weitgehende Übereinstimmungen mit den Planfestsetzungen ergeben. Für die Lüftungsauslässe für die Tiefgarage wurden für GE 3 und GE 4 Befreiungen erteilt, diese Lüftungsauslässe ebenerdig außerhalb des Bauraums zu errichten. Für die Errichtung einer Brüstung auf dem Gebäude GE 3 wurde die Befreiung erteilt, dass die Wandhöhe im 1. Obergeschoss um 5 cm, diejenige im 2. Obergeschoss um 20 cm überschritten werden darf. Der Gemeinderat erklärte für die drei Anträge mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.

    • Gegen zwei Stimmen folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses und beschloss die Abschaffung der Sozialstaffelung für Krippenkinder im Gemeindegebiet Tutzing ab 2020/2021 im Hinblick auf die Gewährung eines staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro. Die Sozialstaffelung für Hortkinder bleibt vorerst bestehen, da bisher kein Beitragszuschuss geleistet wird. Die Geschwisterermäßigungen bleiben vorerst für den Zeitraum 2020/2021 erhalten.
    • Einstimmig wurde die 1. Verordnung zur Änderung der Parksatzung in Tutzing beschlossen. Zukünftig werden auf dem alten Busparkplatz am Behringerweg Parkgebühren erhoben. Die Fläche grenzt an die von der Bahn bewirtschafteten Parkflächen. Die Gebühr beträgt einheitlich 1,50 Euro für eine Höchstparkzeit von 24 Stunden.
    • Mehrheitlich schloss sich der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 30.06.2020 an und widmete die Stichstraße zum Sudhaus als öffentliche Ortsstraße mit dem Zusatz „Sackgasse“. Der Straßenname lautet „Sudhausstraße“.
    • Einstimmig wurde eine kleine gemeindeeigene Fläche der Gemeindeverbindungsstraße Kustermannstraße zugeschlagen und gewidmet. Der kleine Stich bindet drei Grundstücke an und liegt südlich an der Kustermannstraße, Höhe Oberes Vocherl.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Arbeiten an der Hauptstraße am Montag, 03.08.2020, beginnen. Informationen gebe es im Internet, Flyer würden noch an die Tutzinger Haushalte verteilt. Ebenso zu Wochenanfang wird der Radschutzstreifen auf dem nördlichen Teil der Hauptstraße markert; evtl. schließe sich die Gemeinde Feldafing für deren Ortsteil Garatshausen an. Ein Ratskollege bedauerte, dass die Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 22.07.2020 abgesagt wurde. Es sollte doch der Eindruck vermieden werden, dass im Arbeitsbereich des Ausschusses alles in Ordnung sei. Die Bürgermeisterin bedauerte, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte und verwies auf Zeit- und Fristprobleme sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand zur Sitzungsvorbereitung. Zukünftig, so ihr Schluss daraus, werde man kurzfrstig eingereichte Anliegen erst in der nachfolgenden Sitzung behandeln können. Das gelte insbesondere für Bauangelegenheiten.

     

     

     

  • BOA: Warmer/kalter Wintergarten

    Ist es ein warmer oder ein kalter Wintergarten, also eine Terrassenüberdachung? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) in seiner Sitzung am 21.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Während ein echter Wintergarten Bauraum und Abstandsflächen einhalten müsse und zu genehmigen sei, könne eine Terrassenüberdachung nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei errichtet werden, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Die Ortsbesichtigung eines Hauses im Schorn zeigte, dass es eine Terassenüberdachung ist: die Mauer zum Haus ist unverändert geblieben, die Natursteinterrassenplatten, lediglich die Seiten der Überdachung sind eingefasst. Mit verschiebbaren Glastürelementen lässt sich der Wintergarten verschließen, im Winter wird es gleichwohl kalt bleiben. In diesem Sinne erteilte der Ausschuss seine Zustimmung. Dass im Ausschuss solche Kleinigkeiten diskutiert werden müssen, verwunderte doch sehr.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Einstimmig billigte der Ausschuss die 27. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ und beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Dies geht zurück auf einen Beschluss vom 15.01.2019  Der frühere Bauamtsleiter Klaus Menzinger hatte die Initiative mit dem Ziel, hier auf dem ehemaligen Standort der Container für Geflüchtete ein Sondergebiet von rd. 6.000 m² “für soziale Zwecke” auszuweisen. Der beauftragte Planer Dietmar Hörner trug nun die Änderungen konkreten Festlegungen vor. Wesentlich ist die Einbeziehung der Teilfläche Flurnummer 1295/46 als Sondergebiet „Soziale Zwecke“.
    • Konsequent einstimmig wurde der dazugehörige Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ in der Fassung vom 21.07.2020 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Während im Süden die bereits errichteten Gebäude ein Pultdach aufweisen, wird im nördlichen Teil auch ein Satteldach möglich sein. Die Wandhöhe ist mit 5,15 Metern festgesetzt. Im Norden des Grundstücks hat der Planer einen (Schotter-)Parkplatz vorgesehen, der für den Bring- und Holverkehr der Eltern der Kinder genutzt werden kann, auch als Parkplatz für Nutzer der Loipe. Der geplante Wendehammer ist für den möglichen Ortsbus des ÖPNV vorgesehen.
    • Zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Benediktenweg und Mozartstraße“ konnte der vorgeschlagene Billigungsbeschluss nicht gefasst werden. Architekt Dietmar Hörner stellt die geplanten Festsetzungen vor. So soll es fließende statt der bisher engen Baugrenzen geben. Ein Grünstreifen mit zu erhaltenden Bäumen in Ost-/Westrichtung ist vorgesehen. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Vorgeschlagen wurde eine Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,28 mit eine maximal 50%igen Überschreitung für Garagen, Wege, etc. Dies entspreche in etwa dem Bestand einschl. eines Puffers. Der Gedanke der innerörtlichen Nachverdichtung sei im Entwurf enthalten, bestätigte der Architekt. Sache des Gremiums sei nun die Festlegung der Wandhöhe, um das Bauvolumen zu bestimmen. Dabei empfahl er die Oberkarte des Erdgeschossbodens als Bezugspunkt, was sich insbesondere in Hanglagen bewährt habe. In seiner Kalkulation für zwei Vollgeschosse errechnete er eine Wandhöhe von mind. 6,50 Metern. Anträge der Bauwerber lagen mit Wandhöhen bis zu 7,00 Metern vor. EIne Vorgartenzone von 5 Metern sei vorgesehen. Ratskollege Dr. Ernst Lindl wandte sich gegen eine aktuelle Festlegung und verlangte die grundsätzliche Diskussion, was in dem Gebiet zugelassen werden solle. Er sah in dem Entwurf auch eine Konzeptänderung gegenüber den bisher behandelten Bebauungsplänen. Die Bürgermeisterin lenkte ein und bezeichnete den Entwurf als ein Beispiel zum „Hintasten, was wir wollen“. Der Ausschuss hatte die Änderung in seiner Sitzung am 25.06.2019 empfohlen, der Gemeinderat war der Empfehlung am 30.07.2019 gefolgt. Hintergrund der empfohlenen Änderung des Bebauungsplans aus den 1990er Jahren sind die Anträge drei verschiedener Bauwerber, (1) einen Außenaufzug zu bauen, der den Bauraum überschreitet, aber nach der GRZ möglich ist, (2) ein zusätzliches Zimmer zu realisieren und (3) ein Grundstück insgesamt zu überplanen.
    • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2  wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse mehrheitlich gebilligt und die Verwaltung beauftragt, eine erneute Auslegung vorzunehmen. Dem Beschluss voraus gingen die Ausführungen des gemeindlichen Planers zur mehrjährigen Entstehungsgeschichte dieses Bebauungsplans, der grob das Gebiet innerhalb von Hauptstraße, Marienstraße und Fischergassl umfasst. Ein Satzungsbeschluss war bereits am 26.03.2019 gefasst worden. Dabei blieb ein innenliegendes Grundstrück, das mit Obstbäumen und -sträuchern bepflanzt ist, frei von Bebauung. Dies wurde widerrufen in der Sitzung des Ausschusses am 15.10.2019: Baurecht auf der Obstbaumwiese. In der Abwägung war nun über die Einbeziehung zahlreicher Hinweise und Empfehlungen insbesondere des Kreisbauamts zu entscheiden, über Wünsche nach Mehrungen von Grundstückseigentümern und über die Stellungnahme des Bundes für Naturschutz. Letzterem wurde beschieden, dass die vier Bäume altersbedingt ihr Wuchsoptimum überschritten hätten und durch Neupflanzungen ersetzt werden sollten. Ferner sei die Überplanung privater Grundstücke als Grünfläche nicht wie vorgeschlagen möglich. Die Wünsche nach größerer Grundfläche sowie höheren Wand- und Firsthöhen, die von Eigentümern von Grundstücken in der zweiten und dritten Baureihe geäußert wurden, gingen nicht in Erfüllung. Im Kern ging es bei diesem Bebauungsplan um eine maßvolle Verdichtung der Bebauungsstrukturen entlang der Hauptstraße und in der zweiten Reihe unter Berücksichtigung des vorhandenen Baurechts und des Charakters der anschließenden Baureihen. Die verkehrlichen Belange (Zufahrten, Sichtdreiecke etc.) werden in Abstimmung mit dem Verkehrsplaner Benjamin Neudert direkt in der Planzeichnung dargestellt.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Beiselestraße“ wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse einstimmig gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Abwägung waren die Hinweise und Empfehlungen von Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Es geht um das Grundstück des ehem. Käfer-Museums, das in den zwei Varianten „Aufstockung und Erweiterung“ bzw. „Neubau von drei Einzelhäusern“ bebaut werden kann.
    • Einstimmig billigte der Ausschuss den Entwurf und beschloss die Änderung des Baubauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-/Bockmayrstraße“ dahingehend, dass das Baufenster auf dem Grundstück Ludwig-Behr-Straße 4 in der Weise geändert wird, so dass die Firstrichtung des Gebäudes künftig eine West-Ost-Richtung aufweist. Den Entwurf wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München anfertigen.
    • Einstimmig beschloss der Ausschuss als Empfehlung an den Gemeinderat die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für das Grundstück in der Bergwiesenstraße 7. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Den Änderungsentwurf soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiten. Schließlich soll der Gemeinderat das weitere Verfahren an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Der Bebauungsplan aus 1979 sei insgesamt zu überarbeiten und an die heutigen Vorgaben anzupassen. Im sog. „Briefmarkenverfahren“ wird nun die Änderung für ein Grundstück vorgezogen. Die Änderungsanträge des Bauwerbers zielen auf die leichte Erhöhung der Geschossflächenzahl GFZ, die zulässige Dachneigung, die maximale Traufhöhe und die bisherige Unzulässigkeit von Dachgauben. Die Anträge erschienen dem Ausschuss plausibel.
    • Die Anträge auf Baugenehmigung für drei gewerbliche Bauten in der Business Area Tutzing, westlich des Krankenhauses, wurden nicht weiter behandelt, weil sie zwar im Wesentlichen den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen, Kleinigkeiten jedoch nicht passen. Die Vorhaben werden in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 behandelt. Es geht um folgende Bauvorhaben:
      • GE 3: Bürogebäude mit Tiefgarage an der Bahnhofstraße
      • GE 4: Neubau eines Hotels mit 130 Zimmern, 4 Konferenzräumen und Tiefgarage in der Mitte
      • GE5: Neubau eines Klinikgebäudes mit 90 Betten im Süden, als Erweiterung der P3-Klinik an der Bräuhausstraße
    • Für die 1. Änderung des Baubauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule mit Mensa) wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse gebilligt und die Verwaltung einstimmig beauftragt, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren durchzuführen. Die erhaltenen Hinweise und Empfehlungen der aus formellen Gründen wiederholten Auslegung seien nicht schwerwiegend gewesen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Bei exakt derselben Auslegung seien jedoch auch andere Einwendungen eingereicht geworden. Ratskollege Claus Piesch bat um Einbeziehung des Kreisjugendrings, dessen Vorsitzender er ist.
    • Gegen eine Stimme wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens im Oberanger 14 zugestimmt.  Das Vorhaben war nach § 34 BauGB zu beurteilen; für die erhöhte Grundflächenzahl gab es Referenzen in der Nachbarschaft.
    • Mehrheitlich wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Traubinger Straße 5 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das relativ kleine Gebäude (GR 85 m²) auf dem großen Grundstück von 2.404 m² war zustimmungsfähig nach Maßgabe des § 34 des BauGB und des „Rahmenplans Traubinger Straße“. Früher oder später, so die Bürgermeisterin, müsse man hier über einen Bebauungsplan die mögliche weitere Bebauung auf dem Grundstück regeln.
    • Einstimmig wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau es Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Doppelgarage in Monatshausen genehmigt. Die ursprüngliche Plaqnung hatte der Ausschuss am 25.06.2019 als zu massiv abgelehnt. Die mit dem Kreisbauamt erarbeitete genehmigungsfähige Planung zeigte eine geringer Gebäudehöhe, reduzierte Balkone, den Verzicht auf einen Quergiebel und eine niedrigere Doppelgarage.
    • Mit knapper Mehrheit wurde den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ für einen Carport in der Bräuhausstraße 10 zugestimmt. Anstatt eines festgesetzten Stellplatzes möchte der Bauwerber einen Carport errichten. Die isolierte Befreiung würde eine begrenzte Präzedenz für den östlichen Nachbar entfalten. Ohne Bebauungsplan wäre das Vorhaben verfahrensfrei zu errichten.
  • HFWA: Kindertageseinrichtungen

    Ausgelastet sind die insgesamt 11 Kindertageseinrichtungen in Tutzing, so der Sachstandsbericht von Kathrin Reintjes aus der Verwaltung in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 14.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Derzeit werden 613 Kinder betreut, davon 109 Krippenkinder, 308 Kinder im Kindergarten sowie 196 Kinder im Hort. Den 47 Kindern, die nicht in Tutzing wohnen aber eine Tutzinger Einrichtung besuchen, stehen 41 Tutzinger Kinder gegenüber, die fremde Einrichtungen besuchen, das gleiche sich aus. Tutzing sei „total knapp aufgestellt“, bislang habe aber jedes Kind auf Anfrage untergebracht werden können. Angesichts des fortgesetzten Zuzugs nach Tutzing und der verschiedenen Wohnbauprojekte, die bald fertiggestellt würden, regte ich an, bald über die Erhöhung der Kapazität nachzudenken. Hinzu kommt, dass ab 2025 ein Recht auf Abschnittsbetreuung im Hort eingeführt werden soll, die diesbezüglichen Förderprogramme jedoch noch nicht verfügbar seien. Angesichts der Pandemie wurde angeregt, das Thema im Herbst aufzugreifen. Die Bürgermeisterin stellte dazu weitere Informationen in der kommenden Gemeinderatssitzung in Aussicht.

    Aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass der Ausschuss dem Gemeinderat empfohlen hatte, in der Ferienzeit einen Sicherheitsdienst an der Seepromenade einzurichten.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Aufgrund fehlender Zuständigkeit sprach sich der Ausschuss einstimmig gegen eine Gewährung von Zulagen für das pädagogische Personal von Kindertageseinrichtungen aus. Die Gemeinde betreibt keine eigenen Einrichtungen, er gibt vielmehr unabhängige Träger für die Kindertageseinrichtuingen. Diese wollen, nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen, ihren Mitarbeiter die Zulage für den Großraum München zahlen. Dies müssen die Einrichtungen in eigener Regie vornehmen und ggf. die Beiträge erhöhen, so sehr sich der Ausschuss für eine bessere Bezahlung der Fachkräfte in diesen Einrichtungen aussprach.
    • Nach zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung befasste sich nach dem Haupt-, Finanz- und Werkausschuss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.2.2019 mit der möglichen Ausweisung eines Ruhewalds in Tutzing. Der Ausschuss hatte sich grundsätzlich dafür ausgesprochen und als mögliche Fläche den nördlichen Teil des Waldfriedhofs angedacht. Solche Bestattungswälder gibt es auch in Starnberg und Weilheim. Nun gab es einen Sachstandsbericht der Verwaltung. Geschäftsleiter Marcus Grätz führte anhand von Visualisierungen aus, das auf der bestimmten Fläche Bodenhülsen eingebracht werden, in die Urnen versenkt werden können. Diese Bodenhülsen werden mit einheitlichen Steinplatten verschlossen. An der Seite wird es einen Findling als Gedenkstein geben, an den Namensschilder angebracht werden können. Hier werden Angebote eingeholt, die auch die gärtnerischen Arbeiten umfassen sollen, die der Bauhof so nicht leisten kann.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, es wäre nun ein Kontakt zur Deutsche Bahn AG hergestellt, um das Thema der Toiletten am Bahnhof anzugehen. Die Bahn steht fest auf dem Standpunkt, die Toiletten am Bahnhof seien Sache der jeweiligen Gemeinde (obwohl es die Kunden der Bahn sind). DIe Sanierung werde nicht günstig, so vorab die Bürgermeisterin.

  • GR: Neue Geschäftsordnung

    Die neue Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald einstimmig verabschiedet. Jeder Gemeinderat muss sich für seine Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und den Mitgliedern des Gemeinderats im Gemeinderat selbst und in den Ausschüssen. Die Verwaltung hatte mit der in der konstituierenden Sitzung beauftragten Arbeitsgruppe einen weiteren Entwurf auf Basis der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags erarbeitet. Die Arbeitsgruppe, der ich angehörte, hat die zahlreich eingegangenen Änderungsvorschläge diskutiert und zum großen Teil verabschiedet. Die übrigen Punkte wurden in der Sitzung des Gemeinderats entschieden.

    Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

    • Explizit eingeführt wurden sog. „Unterstützende Gremien“ (§ 17), die für die Erledigung von Aufgaben im Gemeindegebiet eingerichtet werden können. Dies gab es z.B. bei den Vertragsverhandlungen mit der Augustiner-Bräu Wagner KG für den Pachtvertrag für das Midgardhaus.
    • Auf die Benennung eines Ortssprechers für Traubing wurde verzichtet, weil Traubing im Gemeinderat gut vertreten ist.
    • Die von den Grünen beantragte Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger jeweils vor der Sitzung des Gemeinderats wurde nicht aufgenommen, weil nach Überzeugung der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats hierfür andere Formate zur Verfügung stehen, so die Bürgermeistersprechstunde, die Bürgerversammlungen. Auch hat es bereits fallweise Sprechstunden vor Ausschusssitzungen gegeben.
    • Für Gemeinderatsmitglieder wird es zukünftig entweder eine elektronische oder eine schriftliche Einladung zu Sitzungen geben; Anträge sind entsprechend entweder elektronisch oder schriftlich spätestens 10 Arbeitstag vor der jeweiligen Sitzung zu stellen. Seitens der Mitglieder des Gemeinderats wird zukünftig eine Eingangsbestätigung für eingereichte Anträge gewünscht.
    • Nicht zuletzt ein Punkt, der mich betrifft: „Mitglieder des Gemeinderats können in der Sitzung eines Ausschusses, dem sie nicht angehören, nur als Zuhörende anwesend sein“, heißt es nun in § 35 Abs. 2 der neuen Geschäftsordnung. Das bedeutet, dass ich mein bisheriges Rederecht z.B. im Bauausschuss verloren habe. Es gab in der Arbeitsgruppe intensive Diskussion über den Punkt. Die Bestimmung sei rechtswidrig, hieß es seitens der Verwaltung. Das Rederecht eines Mitglied des Gemeinderats in einem Ausschuss, dem es nicht gehöre, verletze das demokratische Prinzip. nachdem im Ausschuss die Verteilung im Gemeinderat gespiegelt werden soll. Außerdem habe es Rechtsprechung gegeben, weil ein Gast durch seinen Wortbeitrag das Abstimmungsergebnis in einer Ausschusssitzung zu Lasten eines Klägers verändert habe. Kleiner Ausweg: Nach § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung könnte die Bürgermeisterin dem jeweiligen „Gast“ als sachkundige Person das Wort erteilen.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Im Anschluss an den Erlass der neuen Geschäftsordnung wurden die Refarate vergeben:
      • Verkehrssicherheit – Florian Schotter, CSU
      • Wasserversorgung/Bauhof – Thomas Parstorfer, CSU
      • Kultur – Elisabeth Dörrenberg, CSU
      • Vereine und Ehrenamt – Ludwig Horn, CSU
      • Recht – Dr. Ernst Lindl, CSU
      • Umwelt und Energie – Bernd Pfitzner, Die Grünen
      • Mobilität – Flora Weichmann, Die Grünen
      • Liegenschaften – Michael Ehgartner, Die Grünen
      • Schulen und Bildungseinrichtungen – Verena von Jordan-Marstrander, FW
      • Ortsplanung – Stefan Feldhütter, FW
      • Jugend/Sport/Freizeit/ – Claus Piesch, FW
      • Kindergarten – Barbara Doll, UWB
      • Soziales/Senioren/Wohnungswesen – Caroline Krug, ödp
      • Sanierung und Denkmal sowie Ortsgeschichte – Stefanie Knittl, SPD
      • Wirtschaft/Gewerbe/Handwerk/Tourismus – Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, TL
    • Ausführlich war der Sachstandsbericht über den Breitbandausbau in Tutzing – Ausbaustand und laufende Projekte. Bei den laufenden Projekten dauert der unbefriedigende Zustand im Nahbereich Tutzing an. Das ist der Bereich ca. 500 Meter um den Netzknoten in der Kirchenstraße. Die Telekom betreibt hier den eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne finanzielle und organisatorische Beteiligung der Gemeinde.  Im Juni 2020 wurde die Gemeinde Tutzing von der Telekom dahingehend informiert, dass die Inbetriebnahme für Ende 2020 oder spätestens im 1. Quartal 2021 vorgesehen sei. Hier bleibt nichts als das wiederholte Nachfassen seitens der Verwaltung. Der beschlossene Ausbau der peripheren Ortsteile Deixlfurt, Obertraubing, Rößlberg und Oberzeismering werde sich bis 2024 hinziehen, so Imme Susanne Thüring von der Verwaltung, die trotz gestiegener Kosten nach Beschluss des Gemeinderats in 2019 die Maßnahme beauftragt hat. Ein Förderbescheid liegt vor. Fertiggestellt ist indessen der Masterplan für die Leerrohrverlegung für Glasfaser im Gemeindegebiet. Bei jeder baulichen Maßnahme werden Leerrohre eingebracht. In dieses könnten die Provider ihre Glasfaser über Microröhrchen einbringen. Die Abfrage bei den privaten Haushalten nach Glasfaseranschlüssen bis ins eigene Haus habe leider nur wenig Rückmeldungen ergeben. Die Hauseigentümer müssten sich dann wohl selbst darum kümmern, an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. Zusätzlich verlegt die Gemeinde ein eigenes Leerrohr für ein behördeneigenes Netz.
    • Einstimmig wurde nach Vorarbeit im Haushalt-, Finanz- und Werkausschuss eine Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Tutzing erlassen. Eine Obdachlosenunterkunft ist eine öffentliche Einrichtung und kann deshalb durch Satzung geregelt werden. Die Satzung regelt Zweckbstimmung, Benutzung, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses u.a. mehr in insgesamt 15 Paragraphen.
    • Ebenso einstimmig wurde nach Vorarbeit im Haushalt-, Finanz- und Werkausschuss eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Tutzing erlassen. Die Gebührensätze werden aus der Bruttokaltmiete zuzüglich einer Nebenkostenpauschale abgeleitet.
    • Mit der Einführung einer teilweisen Leinenpflicht für Hunde wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen beschlossen. Zunächst wurde der Bagnères-de-Bigorre Park in die Aufzählung der Parkanlagen aufgenommen. Vermehrt wurden an die Bürgermeisterin und die Verwaltung Beschwerden herangetragen, dass sich einige Personen durch frei umherlaufende Hunde belästigt fühlen. Gleichzeitig wurde Wunsch nach einer Regelung geäußert, insbesondere in der Brahmspromenade und den Spielplätzen. Die Verwaltung sieht hier einen Regelungsbedarf, allerdings unter Berücksichtigung der Interessen der Hundehalter. Entsprechend gab es Äußerungen der Mitglieder des Gemeinderats für und gegen Leinenpflicht für die Hunde. Mehrheitlich beschlossen wurde
      • Verbot, Hunde an Spielplätzen mitzuführen,
      • Anleinpflicht für Hunde an der Brahmspromenade von 9- 19 Uhr,
      • Anleinpflicht für Hunde im Bagnères-de-Bigorre Park nördlich vom Biergarten des Midgardhauses ohne zeitliche Begrenzung

    Keine Einschränkungen gelten für den Thomapark, den Bleicherpark und den Kustermannpark, da von dort aktuell keine Beschwerden vorliegen. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, der Empfehlung des Haushalt-, Finanz- und Werkausschusses zu folgen und die Verwaltung zu bitten, eine Verordnung über den Leinenzwang für Kampfhunde im gesamten Gemeindegebiet auszuarbeiten.

    • Auf Empfehlung des Haushalt-, Finanz- und Werkausschusses wurde einstimmig beschlossen, den Vertrag mit dem Landkreis Starnberg zur Übergabe des Gymnasiums Tutzing mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.08.2020 gemäß Entwurf abzuschließen. Gleichzeitig wurde die Bürgermeisterin ermächtigt, in der notariellen Beurkundung unwesentliche Änderungen anzunehmen. Der Vertrag wurde vorher im Ausschuss mit dem beauftragten Anwalt besprochen. Natürlich enthält er eine Rückfallklausel für das Grundstück, falls der Landkreis sich entschließen sollte, das Gymnasium dort nicht mehr zu betreiben.
    • Einstimmig sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Einführung einer Sozialsprechstunde im Rathaus aus. Gemeinderatskollegin Caroline Krug hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Details wie Gestaltung und Häufigkeit der Sprechstunden sollten mit der Senioren- und Behindertenbeauftragten und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung intern geklärt werden.
    • Einstimmig wurde auf Vorschlag der Verwaltung eine Antikorruptionsrichtlinie beschlossen. Die Gemeinde hat bisher den Umgang mit Zuwendungen, Geschenken und Einladungen von Mitarbeitern, Bürgermeistern und Gemeinderäten mit einer einfachen Dienstanweisung oder Einzelbeschlüssen geregelt. Den Gemeinden wurde nun empfohlen, eine Antikorruptionsrichtlinie zu erlassen.
    • Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Grünen auf Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen. Hier wurde die Verletzung von Persönlichkeitsrechten befürchtet, insbesondere auch der Missbrauch von Bild- und Tonmitschnitten im Internet. Ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz der kommunalen Arbeit wurde nicht gesehen. Zur Abschätzung der mit dem Antrag verbundenen Kosten hatte die Verwaltung ein Beispielsangebot einer anderen Gemeinde vorgelegt.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies Geschäftsleiter Marcus Grätz darauf hin, dass der Zaun im Nordbad zur Abgrenzung des nicht der Gemeinde gehörenden Grundstücks von den Anwälten so empfohlen worden sei. Sollte es zu einem Pachtvertrag mit dem Eigentümer kommen, werde ggf. ein Tor in den Zaun eingebaut. Die Kulturreferentin Elisabeth Dörrenberg warb für eine Veranstaltung am 17.07.2020 auf der Wiese unterhalb der Christuskirche: „Der Sängerkrieg der Heidehasen“ von James Krüss, eine Produktion des Münchner Hofspielhauses, eine Veranstaltung nicht nur für Kinder.

     

     

  • Referate vergeben!

    In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.07.2020 wurden nach Erlass der neuen Geschäftsordnung die Referate vergeben:

    • Verkehrssicherheit – Florian Schotter, CSU
    • Wasserversorgung/Bauhof – Thomas Parstorfer, CSU
    • Kultur – Elisabeth Dörrenberg, CSU
    • Vereine und Ehrenamt – Ludwig Horn, CSU
    • Recht – Dr. Ernst Lindl, CSU
    • Umwelt und Energie – Bernd Pfitzner, Die Grünen
    • Mobilität – Flora Weichmann, Die Grünen
    • Liegenschaften – Michael Ehgartner, Die Grünen
    • Schulen und Bildungseinrichtungen – Verena von Jordan-Marstrander, FW
    • Ortsplanung – Stefan Feldhütter, FW
    • Jugend/Sport/Freizeit/ – Claus Piesch, FW
    • Kindergarten – Barbara Doll, UWB
    • Soziales/Senioren/Wohnungswesen – Caroline Krug, ödp
    • Sanierung und Denkmal sowie Ortsgeschichte – Stefanie Knittl, SPD
    • Wirtschaft/Gewerbe/Handwerk/Tourismus – Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, TL

    Davor hatte es für einige Referate mehrere Bewerber gegeben, so dass abgestimmt werden musste. Anschließend wurde die vorstehende Vergabe einstimmig als Block angenommen. Die Bürgermeisterin sieht als Aufgabe einer Referentin bzw. eines Referenten die Vermittlung, die Zuarbeit und die Unterstützung. Es komme darauf an, wie jede und jeder das Referat ausfülle. Bei jemandem, der nichts tut, kann die Vergabe des Referats durch Beschluss des Gemeinderats auch widerrufen werden. Dieser Satz wurde noch in § 6 Absatz 3 hinzugefügt. Die Geschäftsordnung betraut mit Bezug auf die Gemeindeordnung die Referentin bzw. den Referenten mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit im jeweiligen Aufgabengebiet, was sicher kaum zu leisten ist § 6 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 Satz 2 und Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung).

  • UEVA: Mobilfunkstandard 5G

    Überaus engagiert wurde in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 30.06.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald über den Mobilfunkstandard 5G diskutiert. Ausschussmitglied Caroline Krug (ödp) hatte dazu den Antrag gestellt, den Ausbau dieses Mobilfunkstandards in Tutzing aufzuschieben („Moratorium“:). Es gab viel Pro und Contra, eine Initiative hatte sich eingesetzt, Flugblätter verteilt („5g-freies Tutzing“) und 700 Unterschriften gesammelt. Ausgangspunkt: Die Einführung von 5G beruht auf der Digitalisierungsstrategei der Bundesregierung. Die großen Provider zahlten rd, 6,5 Mrd. Euro für die Lizenzen mit der Auflage, bis Ende 2022 midestens 98% der Haushalte in jedem Bundesland, die Autobahnen und die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen auszustatten. Ziel ist also eine nahezu lückenlose flächendeckende Versorgung mit 5G. Vom Ausschuss war lediglich folgender Antrag zu entscheiden: Die Gemeinde Tutzing stellt für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetztes keine gemeindeeigenen Flächen und Gebäude zur Verfügung, bis von unabhängigen Wissenschaftlern die Unbedenklichkeit der Technologie bestätigt wird. Dieser Antrag fand keine Mehrheit, obwohl sich die Bürgermeisterin vehement dafür einsetzte. Mit ihr stimmten die Antragstellerin Caroline Krug (ödp), Claus Piesch (FW) und Flora Weichmann (Grüne). Fünf Ausschussmitglieder waren dagegen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät zu einem umsichtigen Ausbau von 5G und wird die Wirkung der neuen Frequenzbereiche weiter erforschen.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Die Verkehrssituation beim samstäglichen Wochenmarkt ist für die Feuerwehr ein Grund zur Sorge, wie Feuerwehrkommandant Markus Kuisl erläuterte. Durch Marktstände und Fahrzeuge auf der Kustermannstraße seien der Weg sowohl für die zum Feuerhaus fahrenden Einsatzkräfte als auch für den möglichen Einsatz selbst versperrt. Einstimmig beschlossen wurde auf Vorschlag des Ratskollegen Florian Schotter (CSU), die Kustermannstraße in diesem Bereich samstags von 7-14 Uhr als Rettungsweg auszuweisen. Zusätzlich soll in der Heinrich-Vogl-Straße in derselben Zeit ein Parkverbot gelten. In diesem Zusammenhang wurde von mehreren Ausschussmitgliedern nach einem Verkehrs- und Parkkonzept gefragt. Dazu wollte ich ergänzen, dass die Verwaltung durch Beschluss des alten Gemeinderats bereits zur Erstellung eines erweiterbaren Parkkonzepts beauftragt wurde, dieses wegen der anstehenden Umgestaltung der Hauptstraße jedoch noch nicht vorgelegt hatte.
    • Die CSU-Fraktion hatte angeregt, dass sich die Gemeinde an dem Sonderförderprogramm des Bayerischen Umweltministerium zum Thema „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ beteiligt. Ziel des Programm ist es, Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern sondern auch von sogenanntem wild abfließenden Wasser in einer Kommune zu erkennen. Der Ausschuss lehnte die Beteiligung an diesem sehr aufwändigen und langfristigen Programm ab. Dagegen sollen aber konkrete Stellen bei den sieben Bächen in Tutzing entschärft werden. So werde derzeit geprüft, ob die Unterquerungen der Bäche unter der Hauptstraße in Ordnung sind und die Kanaldurchmesser ausreichen. Der Ausschuss wünscht sich hier ein Programm für die nächsten sechs Jahre.
    • Die Fortschreibung des Mobilfunkkonzepts der Gemeinde Tutzing auf 5G, wie von den Grünen beantragt, wurde vom Ausschuss in diesem frühen Stadium einstimmig abgelehnt.
    • Die Gemeinde Tutzing wird nach Erfüllung der Voraussetzungen im Juli digital als Fairtrade-Town ausgezeichnet. Einstimmig wurde Ratskollege Bernd Pfitzner als Vertreter des Gemeinderats in die Steuerungsgruppe gewählt.
    • Der Zuweg von der Lindemannstraße zur Postagentur und zum Sudhaus wird als öffentliche Ortsstraße mit dem Zusatz „Sackgasse“ gewidmet. Die Straße wird den Namen „Sudhausstraße“ erhalten.
    • Auf Antrag der CSU-Ratskollegen Florian Schotter und Ludwig Horn wurde über Fahrradschutzstreifen beraten.  Die Antragsteller sorgen sich um die Auswirkungen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung , nach der nun zum Schutz der Radfahrenden der Sicherheitsabstand innerorts auf 1,5 Meter festgelegt wurde und auf Fahrradschutzstreifen nun ein absolutes Halteverbot gilt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die beschlossene und immer wieder angemahnte probeweise Aufbringung von Radschutzstreifen im nördlichen Bereich der Hauptstraße soll realisiert werden, um Erfahrungen zu sammeln.
    • Die gepflasterte Fläche vor dem Gastgarten des italienischen Restaurants an der Marienstraße wird als Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten Parkzeit gekennzeichnet.
    • Zur Kenntnis hatten die Ausschussmitglieder Statistiken über die Überwachung des fließenden Verkehrs erhalten. 2019 gab es 16.470 Messungen mit einer mittleren Beanstandungsquote von 8,4%. 2019 wurden 12.933 Messungen durchgeführt bei gleicher Beanstandungsquote. Die Überschreitungen sind meist im unteren Bereich. Ausreißer gibt es immer wieder: so fuhr in 2018 in der Zugspitzstraße jeder 5. Autofahrer zu schnell!
    • Die Offensive Bike & Ride am Bahnhof (siehe auch Bericht über die Ausschusssitzung vom 26.02.2019) kommt nur langsam voran. Zur Verwirklichung der neuen Rad-Abstellflächen auf dem Grund der Deutsche Bahn AG gab es für zwei Flächen nicht zu realisierende Auflagen. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Ausschuss einstimmig, eine weitere Fläche am Behringerweg hinsichtlich ihrer Eignung prüfen zu lassen. Ein Ratskollege wies darauf hin, nicht den bestehenden Schacht für den dritten Aufzug auf der Westseite des Bahnhofs überbauen zu lassen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wurden die immer wieder auftauchenden Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern angesprochen, insbesondere an der Brahmspromenade. Diese sollte, so ein Ratskollege, den Fußgängern vorbehalten bleiben. Die teilweise Trennung des Verkehrs ist bereits umgesetzt worden, die Beschilderung wird noch verbessert, so die Bürgermeisterin.