Monat: November 2022

  • UEVA: Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung

    Was war passiert? Die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung zur Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 29.11.2022 war von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen und so umgeändert worden, dass sie wie eine Einladung wirkt. Dieses Vorgehen, so die 1. Bürgermeisterin, sei der Sache nicht zuträglich und bei der Polizei angezeigt worden. Relevanter Tagesordnungspunkt war die Information der Verwaltung über die geplante Errichtung eines Mobilfunkmasts in Monatshausen. Die manipulierte „Einladung“ wurde in Monatshausen verteilt. Entsprechend waren dieser „Einladung“ zahlreiche Besucher aus Monatshausen – nur zu diesem Punkt – gefolgt. Dazu musste die Bürgermeisterin klarstellen, dass Besucher in den Ausschusssitzungen kein Rederecht erhalten. Wie schon in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 22.11.2022 berichtet, wiederholte die Verwaltung die ihr vorliegenden Informationen: So hatte die Verwaltung erfahren, dass ein Mobilfunkmast mit einer Höhe von 57 Metern in der freien Landschaft südöstlich von Monatshausen errichtet werden soll. Im Frühjahr 2021 wurde der Gemeinde Tutzing über das Unternehmen Conskom eine Suchkreisanfrage des Mobilfunkanbieters Vodafone vorgelegt, die in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 24.02.2021 beraten wurde. Der Standort wurde aus landschaftsplanerischen Gründen als problematisch angesehen, da der Mast das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würde. Die Mobilfunkbetreiber haben den Auftrag, für ein flächendeckendes Mobilfunknetz zu sorgen und haben durch Berechnungen sogenante „Weiße Flecken“ identifiziert, die nun durch weitere Mobilfunkantennen getilgt werden sollen. Der Ausschuss fasste damals den Beschluss, Vodafone auf das bestehende Tutzinger Mobilfunkkonzept mit den darin enthaltenen Standorten „Mast oberhalb von Monatshausen“ und „Bahnfunkmast bei Diemendorf“ hinzuweisen. Dies wurde Vodafone über Conskom mitgeteilt. Seither hatte die Verwaltung nichts mehr von dem Projekt gehört.
    Ein Bauantrag liege der Gemeinde nicht vor, der wegen der Höhe gestellt werden müsse. Andererseits seien Mobilfunkmasten privilegiert. Eine Ablehnung seitens der Gemeinde im regulären Baugenehmigungsverfahren könne ersetzt werden. Die Rückdendeckung für diese Maßnahmen zur Erreichung eines flächendeckenden Mobilfunknetzes sei sehr hoch, ein Bundesgsetz unterstütze den Ausbau in jeder Art und Weise. Der § 134 des Telekommunikationsgesetzes spricht denn auch von der „Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden“, die größtenteils zulässig sei. Eine mögliche Veränderungssperre sei problemtisch: sie sei nur zwei Jahre gültig und müsse mit einem überarbeiteten Mobilfunkkonzept eine sogenannte Positivplanung sein und keine Verhinderungsplanung. Eine Ratskollegin wunderte sich sehr, dass der Gemeinde so wenig Planungshoheit verbleibe.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung Heinrich-Vogl-Straße ist ein Bürgeranliegen, das wir am 22.09.2020 auf die Tagesordnung des Ausschusses gebracht haben (Chronik). Ziel der Eingabe war die Verbreiterung des Gehwegs oder anderweitige Entschärfung der gerade für Fußgänger (insbesondere mit Kinderwagen) gefährlichen Unterführung. Seit dem wurden konkrete Vorschläge diskutiert, es wqurde geplant und vermessen. Der gemeindliche Verkehrsplaner Benjamin Neudert erläuterte nun die Ausführungsplanung. Der Gehweg wird auf 1,5 Meter verbreitert, auf Anraten des Verkehrsplaners ohne Geländer. Vom Westen wird das Schild 308 „Vorrang vor Gegenverkehr“ eingesetzt, von Osten das Schild 208 „Gegenverkehr Vorfahrt gewähren“. Weiterhin werden zwei Zebrastreifen an der Heinrich-Vogl-Straße für die Fußgänger aufgebracht, östlich und westlich der Unterführung. Die westliche Böschung an der Heinrich-Vogl-Straße wird zum Teil abgetragen und wieder befestigt, um die Fahrbahn etwas zu schwenken. Die Böschung an der südwestlichen Seite ist glücklicherweise im Eigentum der Gemeinde, die Bahn wird insoweit nur informiert; eine Genehmigung sei nicht erforderlich. Ausstehend ist noch die Abstimmung mit der Polizei, die aber in einer früheren Stellungnahme Zustimmung signalisiert hatte. Das Projekt werde nun ausgeschrieben, ein Baubeginn im März 2023 sei möglich. Die Kosten der Baumaßnahme schätzte der Verkehrsplaner auf 150.000 -160.000 Euro. Den Betrag werden wir in den Vermögenshaushalt 2023 einstellen!
    • Aufgrund diverser Beobachtungen und des traurigen Verkehrsunfalls vom 8.11.2022 hatte Ratskollegin Caroline Krug (ÖDP) einen Antrag für eine Querungshilfe in der Nähe der Klenzestraße und Einkaufszentrum LIDL und EDEKA Nord eingebracht. Die Bürgermeisterin erläuterte zunächst, dass die Baustelle an der Hauptstraße weitergeführt werde, die Straße geteert und die Gehwege winterfest gemacht würden. Sparten wie E.ON und Telekom sowie Hausanschlüsse seien nicht fertiggestellt worden. Da gebe es schon Behinderungen und nicht jeder könne „zu jeder Zeit mit jedem Schuh jeden Weg gehen“. Doch es gebe eine Lösung: die provisorische Querungshilfe bei Lidl werde wieder kommen, dazu eine zweite nördlich der Akademie, soweit sie beschafft werden kann. Diese zwei Querungshilfen wurden dann auch einstimmig beschlossen, die Kosten werden gedrittelt, so die Bürgermeisterin.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes warb Ratskollege Thomas Parstofer dafür, eine Bürgerinformation über die Mobilfunkpläne für die Bürger in Monatshauses vorzusehen. Ein weiterer Wunsch war, die neuen Mitfahrbankerl noch mit Richtungsinformationen auszustatten. Die Parksituation am unteren Ende der Bahnhofstraße müsse noch einmal betrachtet werden, so Ratskollege Dr. Joachim-Weber-Guskar. Dem kann ich nur zustimmen. Mir wurde ein Foto zugespielt, auf dem bei dichter Autoschlange von oben ein Rettungsfahrzeug nicht von der Hauptstraße in die Bahnhofstraße einbiegen konnte, weil auf der nördlichen Seite geparkt wurde. Derzeit stehen dort häufig Baustellenfahrzeuge. Nach Fertigstellung des Gebäudes sollte hier bis zum Schild, das den Beginn der Parkraumbewirtschaftung kennzeichnet, nicht mehr geparkt werden.

  • BOA: Ein Musterbebaungsplan!

    Es ist nur ein kleiner Umgriff von sechs Parzellen, aber die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ könnte Mustercharakter haben. So die Vorstellung des Entwurfs von Christian Schander vom Planungsverband in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 22.11.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Grundflächenzahl GRZ soll 0,19 betragen und damit die maximale Versiegelung kennzeichnen, wobei zwei Parzellen Ausreißer mit 0,23 und 0,24 darstellen, die im Bebauungsplan von 1992 auch so enthalten sind. Neu ist die Festsetzung, dass die Summe der berg- und talseitigen Wandhöhen 15 Meter nicht unterschreiten darf. Diese Lösung für abfallendes Gelände wurde in mehreren Sitzungen mit den Planern erarbeitet. Dabei wurden die unterschiedlichen Fälle simuliert. Die Durchgrünung mit wertvollem Baumbestand, teilweise schon nicht mehr vorhanden, soll erhalten werden, die Bäume werden entsprechend festgesetzt. Die vorliegenden Anträge sind insgesamt alle möglich. Der Fokus liege auf dem Umbau im Bestand, entsprechend wurden die Bauräume relativ eng gezogen; damit zielt die Ausdehung in die Höhe, nicht in die Fläche. Die allgemeine Festsetzung für die Wandhöhen wurde in absolute Wandhöhen überführt. Herr Schwander betonte, dass bei einfacherer Topografie auch die Höhenfestsetzung vereinfacht werden könne. Mehrheitlich gegen die Strimme der Ratskollegin Christine Nimbach billigte der Ausschuss den Entwurf samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2022 und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplan könnte zum Muster für die Bebauungspläne 45/45 (östlich und westlich der Traubinger Straße) werden mit insgesamt 12 Teilbebauungsplänen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zu dem Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 1.1. (ehem. Kohlenmüller/Edeka) hatte es in der letzten Auslegung zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gegeben, keine von der Öffentlichkeit. In gewohnt strukturierter Weise führte Planerin Lydia Knözinger-Ehrl durch die Stellungnahmen der Polizei, der Unteren Naturschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Naturschutzbehörde, des Kreisbauamts, der Bauverwaltung der Gemeinde Tutzing und der Unteren Immissionsschutzbehörde, die eine Überarbeitung des schalltechnischen Gutachtens verlangt. Die Planerin erläuterte die Abwägungsvorschläge. Der kleine öffentliche Platz, der durch das Zurücksetzen des Vordergebäudes an der Hauptstraße entsteht, soll zu mindestens 15 m² mit Anpflanzungen gärtnerisch gestaltet werden. Begrünt werden sollen auch die Fassaden, soweit sie mehr als 0,80 Meter breit sind. Der Auschuss billigte mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach die 1. Änderung des Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen, dem die schalltechnische Untersuchung nicht beigefügt wird. Nach Vorlage des überarbeiteten schalltechnischen Gutachtens wird eine erneute Auslegung durchgeführt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen in der Greinwaldstraße 13 erhielt das einstimmige Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die Beleuchtung ab 22:00 Uhr abzuschalten ist. In dem Wohn- und Geschäftshaus gibt es bereits mehrere Werbeanlagen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des Nebengebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplatz in der Gröschelstraße 18 erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die Kubatur des geplanten Gebäudes sei in Ordnung (Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss), es passe in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB). Die zwei Doppelgaragen bewirkten keine Riegelwirkung, dass sie in den Hang hineingebaut werden. Dazu ist eine der beiden Doppelgargen für den Hinterlieger vorgesehen. Hier werden zwei Stellplätze im Carport zunächst entfernt und dann in Form der Doppelgarage zurückgegeben.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde am 28.07.2021 zum zweiten Mal nach dem 04.05.2021 einstimmig abgelehnt, weil sich das geplante Gebäude in Größe und Kubatur nicht in die umgebende Bebauung einfügt (§ 34 BauGB). Das Landratsamt hatte die Ablehnung seitens der Gemeinde nachträglich ersetzt. Zur besseren Einfügung wurde nun ein neuer Antrag mit abgeänderter Planung eingereicht. Die Planung ist durch den Vorbescheid gedeckt. Der Antrag erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
    • Dem Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Tutzinger Straße 21 in Traubing erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die gestellten Fragen zu Dachgauben, Dachgeschoss, Außentreppen, Traufhöhe und Dachneigung wurden bejaht, eine drittes Vollgeschoss jedoch nicht zugelassen. Es sollen drei Wohneinheiten entstehen und ein Mehrgenerationenhaus realisiert werden. Die Kombination aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss weise in die richtige Richtung und sei inzwischen Standard, so ein Ratskollege.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses in der Cäsar-von-Hofacker-Straße 1 wurde damit begründet, dass zwei große private Heimarbeitszimmer (und ein Bad) benötigt werden. Zwar gibt es höhere Gebäude in der Umgebung, doch der Ausschuss wollte mit Verweis auf die Ortsbausatzung die Varinate mit großen Schleppgauben nicht zulassen, weil dadurch berg- und talseitige Wandhöhen entstehen die in Summe größer sind als 15 Meter, die gerade entwickelte Lösung für künftige Festsetzungen somit verletzt wäre. Diese mögliche Inkonsistenz wurde allgemein abgelehnt. Die übrigen Fragen wurden bejaht und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Lange Straße 26 enthielt einen umfangreichen Katalog von Fragen. Das geplante Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 „Fischerbuchet II – Lange Straße“ aus dem Jahr 1982. Der Ausschuss lehnte die Überschreitung von Wandhöhe, Grundfläche und Geschossfläche bei energiesparender Bauweise ab. Diese Überschreitungen werden nur bei nachträglichen Dämmungsmaßnahmen genehmigt, nicht bei Neubauten. Weiterhin kann weder eine Pergola noch die Garage (Verschiebung nach Osten) außerhalb des vorgesehenen Bauraums situiert werden. Die übrigen Fragen wurden bejaht und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
    • Nachträglich in die Tagesordnung wurde eine Information zum Mobilfunk aufgenommen. So hatte die Verwaltung erfahren, dass ein Mobilfunkmast mit einer Höhe von 60 Metern in der freien Landschaft südöstlich von Monatshausen errichtet werden soll. Im Frühjahr 2021 wurde der Gemeinde Tutzing über das Unternehmen Conskom eine Suchkreisanfrage des Mobilfunkanbieters Vodafone vorgelegt, die in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 24.02.2021 beraten wurde. Der Standort wurde aus landschaftsplanerischen Gründen als problematisch angesehen, da der Mast das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würde. Der Ausschuss fasste damals den Beschluss, Vodafone auf das bestehende Tutzinger Mobilfunkkonzept mit den darin enthaltenen Standorten „Mast oberhalb von Monatshausen“ und „Bahnfunkmast bei Diemendorf“ hinzuweisen. Dies wurde Vodafone über Conskom mitgeteilt. Seither hatte die Verwaltung nichts mehr von dem Projekt gehört.
      Ein Bauantrag liege der Gemeinde nicht vor, der wegen der Höhe gestellt werden müsse. Andererseits seien Mobilfunkmasten privilegiert. Eine Ablehnung seitens der Gemeinde im regulären Baugenehmigungsverfahren könne ersetzt werden. Die Rückdendeckung für diese Maßnahmen zur Erreichung eines flächendeckenden Mobilfunknetzes sei sehr hoch. Eine mögliche Veränderungssperre sei problemtisch: sie sei nur zwei Jahre gültig und müsse mit einem überarbeiteten Mobilfunkkonzept eine sogenannte Positivplanung sein und keine Verhinderungsplanung.
  • Hauptstraßensanierung Tutzing

    Hauptstraßensanierung Tutzing

    Die Gemeindeverwaltung bittet um die Veröffentlichung folgender Pressemitteilung:

    „Das Jahr neigt sich dem Ende und in diesem Zuge werden nun die letzten Sanierungsarbeiten an der Hauptstraße vor der Winterpause erledigt. Anschließend werden Hauptstraße und Gehwege winterfest gemacht, so dass sie auch vom Winterdienst ohne Behinderung befahren werden können.
    Im neuen Jahr wird es eine weitere Informationsveranstaltung zum Bauablauf der Sanierung „Tutzing Mitte“ und zum Konzept der damit einhergehenden Umleitungen und Sperrungen geben. Der Termin dieser Veranstaltung wird durch eine gesonderte Pressemitteilung bekannt gegeben werden.“

    Anmerkung: Beitragsbild nicht von der Gemeindeverwaltung sondern von der Redaktion der TL

  • Lions Charity Weihnachtsmarkt am Midgardhaus am 1. Adventswochenende

    Lions Charity Weihnachtsmarkt am Midgardhaus am 1. Adventswochenende

    Werbung in „eigener“ bzw. anderer Sache sei mir hier erlaubt:

    Das Lions Clubhilfswerk Starnberger See – Ludwig II. e.V. veranstaltet nach 2019 in diesem Jahr wieder einen – kleinen – Weihnachtsmarkt. Neben dem Weihnachtsbaumverkauf und verschiedenen Ständen wird natürlich auch die Gastronomie des Midgardhauses geöffnet sein.

    Unser Projektleiter Michael Behrens, unsere Lionsfreunde und ich als derzeitger Präsident des Lions Clubs Starnberger See – Ludwig II. erwarten Sie gerne am

    – Freitag, 25 November 2022 von 16 – 19 Uhr, am
    – Samstag, 26. November 2022, von 14 – 19 Uhr und am
    – Sonntag, 27. November 2022, von 12 – 18 Uhr.

    Der Nikolaus wird am Samstag schon einmal vorbeischauen, auch die KlinkClowns kommen vorbei, am Sonntag wird es ûm 15 Uhr eine Lesung von Jutta Speidel geben.

    Mit dem Erlös dieser Activity, wie wir es nennen, generieren wir die finanziellen Mittel, um unsere Projekte zu fördern. Die zweite Einnahmequelle ist das Charity Golfturnier in Feldafing, das wir im Juli erfolgreich veranstaltet haben. So waren wir in der Lage, in der Mitgliederversammlung des Clubhilfswerks Anfang November Beschlüsse zur Förderung von 12 Projekten im Gesamtvolumen von 42.000 Euro zu fassen (www.lions-ludwigii.de).

    Eigenes Beitragsbild v.l.n.r.:
    Michael Behrens, Projektleiter, Lions Club Starnberger See – Ludwig II.
    Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, Präsident Lions Club 2022/2023
    Alexander Urban, Pächter Midgardhaus – Augustiner am See

  • HFW: Geschirrmobil wird Spülmobil

    Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand für das Ausleihen von Geschirr an Vereine und Institutionen in Tutzing oder an Fremde war einfach zu groß! So die wiederholte Feststellung der Verwaltung in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFW) am 15.11.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Zuvor hatte die Verwaltung in der Sitzung vom 12.07.2022 die Lage ausführlich geschildert. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit Unterstützung der Ratskollegen Ludwig Horn und Claus Piesch ein Konzept für ein Spülmobil zu entwickeln. Geschäftsleiter Marcus Grätz stellte es nun vor: Das Geschirr übernehme die JM, die es auch anderen Vereinen zur Verfügung stelle. Das Geschirrmobil werde zu einem Spülmobil umgebaut, die Geschirrspülmaschine ersetzt, eine weitere Gläserspülmaschine dazugegenommen und auch der Anhänger überprüft. Die damit verbunden Kosten sollen in die Haushaltsberatungen 2023 genommen werden. Zusätzlich wurde nun noch beschlossen, dass das Spülmobil ausschließlich an Tutzinger Vereine und Institutionen, also nicht mehr extern verliehen werde. Der Toilettenwagen werde weiterbetrieben und ebenfalls nicht mehr extern verliehen. Beide Wagen werden ohne Gebühr verliehen, wenn und soweit es sich um Veranstaltungen handelt, für die kein Eintritt erhoben werde. Wenn Eintrittsgelder erhoben werden, gelten die Gebühren lt. Gebührenordnung. Der Ausschuss fasste die Beschlüsse einstimmig und sieht darin eine große Unterstützung für die örtlichen Vereine.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zur 40-jährigen aktiven Mitgliedschaft bei der freiwilligen Feuerwehr erhalten die Mitglieder im Rahmen einer Auszeichnung im Landratsamt auch einen Gutschein vom Freistaat Bayern für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim. Gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Gemeinde die Kosten des Aufenthalts für eine Begleitperson übernimmt. Dies wäre ein zusätzliches Zeichen für die Anerkennung des Geleisteten, was indirekt auch durch die jeweiligen Familien mitgetragen werde.
    • Wie für 2023 wird die Verwaltung auch in 2024 wieder eine qualifizierte Ausbildung in der Verwaltung anbieten. Dazu sollen zwei Möglichkeiten angeboten werden, (1) ein Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachwirt/in und (2) alternativ ein Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Wegen des langen Vorlaufs muss das Ausbildungsplatzangebot bereits jetzt beim Landespersonalausschuss gemeldet werden. Dieses alternative Ausbildungsangebot erlaubt es der Verwaltung, je nach Profil des/der Bewerber/in felxibel zu reagieren, aus meiner Sicht ist das Angebot auch in der Außenwirkung attraktiver. Die Verwaltung sieht die Gemeinde in der Ausbildung als überdurchschnittlich aktiv an.
    • Auch der Festsaal des Buttlerhofs in Traubing soll zukünftig nur an Tutzinger Vereine und Institutionen, auch politische Parteien und Gruppierungen des Tutzinger Gemeinderats, vermietet werden. Soweit es sich um interne Sitzungen oder Mitgliederversammlungen etc. handelt, wird der Saal kostenfrei vermietet, auch ohne Kaution, jedoch mit der Verpflichtung zur Reinigung nach der Benutzung. Damit sollen Verwaltungskosten gespart werden, die die Nutzungsgebühr von 50 Euro deutlich übersteigen. Wenn Eintritt erhoben wird, werde es einen Nutzungsvertrag mit Gebühr geben. Die Neuregelung werde in die Gebührenordnung übernommen. Einstimmig beschlossen. Die Bürgermeisterin sieht hier einen Vertrauensvorschuss der Gemeinde gegenüber den Vereinen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, das derzeit die Ausschreibung für den Betreiber des Co-Working Space in der Kustermannvilla vorbereitet werde. Für die Zeit der Zwischennutzung bis Ende Januar bzw. Fberuar werden die Räume an Küntler/innen vermietet. Ein Hobbykünstlermarkt in der Kustermannvilla sei leider nicht zustandegekommen. Es gebe jeoch weitere interessierte Künstler/innen, die dort ausstellen und sonntags den Zugang für die Allgemeinheit ermöglichen wollten. Das sei insgesamt eine gute Zwischenlösung bis zur Weitervermietung.

  • Tutzing wohin? – Ideenpapier für unsere Zukunft

    Tutzing wohin? – Ideenpapier für unsere Zukunft

    Den informativsten Pressebericht zum Inhalt und dem Verlauf unseres Info- & Ideenabends für Tutzings Zukunft (siehe den Antrag unseres Bürgervereins vom 6. Mai 2020 unter dem Arbeitstitel Leitziele 2030 und ISEK), an dem ca. 45 Zuhörer im Lobster Gastro teilgenommen haben, lesen Sie hier: vorort.news/der-vermisste-doppelwumms/. Im Ergebnis haben wir von den Bürgern ein klares Mandat erhalten, uns weiter für die Umsetzung einer strategischen Zukunftsplanung für Tutzing einzusetzen. Den Ball haben wir aufgenommen und die Erste Bürgermeisterin um ein persönliches Gespräch gebeten. Den von zwei Zuhörern geforderten Rechtsweg gegen die Erste Bürgermeisterin, da sie unseren Antrag entgegen den Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht zur Abstimmung gebracht hat, haben wir jedoch nicht beschritten. Wir setzen mit unserer Bitte um ein Gespräch weiter auf konstruktive Überzeugungsarbeit.

    Nachfolgend veröffentlichen wir unseren Vortrag – die gestrige Power-Point-Präsentation – für Sie zum Download:

    Präsentation Veranstaltung Info- & Ideenabend am 10.11.2022 im Lobster Gastro

    Zum Hintergrund:

    Die TL hat im Rahmen ihrer Initiative „Leitziele 2030“ und ISEK Ideen für die künftige Entwicklung Tutzings aus der Bürgerschaft – insbesondere unter Teilnahme junger Familien – gesammelt und am 5.10.2022 in einem Ideenpapier der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat übermittelt:

    Wofür soll Tutzing stehen – Visionen und Ideenfindung für die kommenden Generationen.

    Den Pressebericht hierzu finden Sie hier: vorort.news/vorschlag-fuer-fussgaengerzone-in-tutzing/

    Dieses Ideenpapier wurde erstellt, da sich der Gemeinderat gegen die strategische Zukunftsplanung für Tutzing  (Leitziele 2030) entschieden hat und „nur“ an der integrierten städtebaulichen (ISEK) arbeiten möchte. Auch diese ist natürlich ein beachtlicher Erfolg unserer Inititative (Antrag vom 6.5.2020 zu den Leitzielen 2030 und dem ISEK) und für Tutzing –  uns und vielen Bürgern aber zu wenig. Den Hintergrund der Entscheidung gegen die Leitziele und „nur“ für das ISEK lesen Sie hier: buergermeisterin-und-gemeinderat-stoppen-zukunftsplanung-fuer-tutzing.

    Um den Unterschied zwischen Strategie und Zielfestlegung (GEK „Leitziele 2030“) und lediglich Städtebau (ISEK) zu verdeutlichen und zu klären, ob und wie wir Bürger die strategische Zukunftsplanung, also die Leitziele 2030 (GEK) und die vielen Ideen dazu (Fußgängerzone, Begegnungszonen, „Bahnhofscult“, Gewerbegebiet, neues Schulzentrum und insbesondere Verkehrsberuhigung), bei Bürgermeisterin und Gemeinderat weiter voranbringen sollen und können, haben wir zu dem Info- & Ideenabend eingeladen: Einladung_Leitziele_Lobster_2022.pdf

     

  • Glasfaserausbau in der Gemeinde Tutzing

    Glasfaserausbau in der Gemeinde Tutzing

    Gerne veröffentlichen wir nachfolgend die Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung vom 10.11.2022:

    „In der Gemeinde Tutzing haben nun mehrere Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse bekundet, den eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Gemeinde Tutzing vorzunehmen.
    Neben Telekom und Liberty Networks („helloFiber“) hat zuletzt die UGG GmbH & Co. KG („Unsere Grüne Glasfaser“) ihr Vorhaben in Tutzing dem Gemeinderat vorgestellt.
    Die Gemeinde Tutzing steht dem Glasfaserausbau positiv gegenüber und begrüßt das Vorhaben, sieht sich aber als Kommune zur „Neutralität“ gegenüber allen Anbietern verpflichtet. Die Bürger sollen selbst entscheiden, welchen Anbieter sie wählen.
    Die Deutsche Telekom AG hat in einer Presseerklärung vom April 2022 ihre Absicht verkündet, Tutzing in zwei Ausbaugebieten – Nord und Süd – ab dem Jahr 2023 mit Glasfaser-Hausanschlüssen zu versorgen. Der Ausbau der peripheren Ortsteile durch die Telekom im Rahmen eines Förderprogramms hat bereits begonnen.“

  • GR: Wind an Land!

    Eine neues Gesetz „Wind-an-Land“ (WaLG) sieht die Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen im Regionalplan vor. Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung das neue Gesetz eingebracht, das voraussichtlich im Februar in Kraft treten wird. Dieses muss nun in die Landesgesetzgebung umgesetzt werden. Die Staatsregierung beabsichtigt, die geforderten Vorranggebiete im Landesentwicklungsplan und den daraus resultierenden Regionalplänen festzusetzen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens zu den Plänen werden Behörden, Energieerzeuger und die kommunalen Gebietskörperschaften beteiligt. Soweit der rechtliche Rahmen. Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft.

    Dabei gibt es Vorgaben: Bis Ende 2027 muss der Regionale Planungsverband 1,1% der Regionsfläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen, bis 2032 sind es 1,8% der Regionsfläche. Werden diese Vorgaben nicht erreicht, entfallen Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden so im Schreiben von Christian Breu, Geschäftsführer Regionaler Planungsverband München, vom 17.10.2022.

    Für das Gebiet des Landkreises Starnberg besteht ein Vorranggebietsplan in der Form eines Flächennutzungsplans. Hier werden mehr als die verlangten 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiet ausgewiesen. Der Landkreis hat sich hier also frühzeitig auf den Weg gemacht, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Wohl gemerkt: da sind nur Flächen ausgewiesen, mehr nicht. Was darauf entsteht, ist noch lange nicht ausgemacht, wie ein Ratskollege bemerkte. In Tutzing selbst sind keine Flächen ausgewiesen, aber z.B. bei Machtlfing. Was bleiben soll, ist der Abstand von 1.000 Metern zur Bebauung, die 10-H-Regel werde durch das neue Gesetz aufgehoben, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Man werde den Menschen oder der Natur näher rücken müssen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zum Bebauungsplans Nr. 88 „Unterzeismering – Ortsmitte“, der seit geraumer Zeit in Barbeitung ist, fasste der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsaausschusses vom 18.10.2022 mehrheitlich gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach folgenden Beschlüsse: (1) einen Teilbebauungsplan 1 mit den genannten Flurstücken und zusätzlich Flurstück 722 sowie ein Straßenstück herauszulösen, (2) das Architekturbüro Büscher, München, mit der Erstellung eines Bebauungsplansentwurfs für den Teilbebauungsplan 1 zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und (4) das gesamte Bauleitplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Hintergrund, in vorstehendem Link zu lesen, ist die Absicht der Bauwerber zugrunde, den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten (Dreispänner) am Unteranger zu errichten, die Maßnahme aber nicht dem Bebauungsplan entspricht. Zusätzlich, und das war neu, gibt es für das Flurstück 722 einen Antrag aus dem Jahr 2015, eine Garage von 60 m² in Wohnraum umzuwandeln.
    • Einstimig beschloss der Gemeinderat, dass die Zweckvereinbarung zwischen der AWA Ammersee und der Gemeinde Tutzing unterschrieben werden kann. Hintergrund ist der Antrag einer Nachbargemeinde, für verschiedene Flurstücke die öffentliche Wasserversorung durchzuführen, also Trinkwasser zu liefern.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, das die Sanierung der Hauptstraße im Abschnitt Nord doch nicht zum Jahresende fertiggestellt wird; im Frühjahr werde weitergebaut.. Im Winter, wenn wegen des Frosts nicht gearbeitet werde, solle die Fahrbahn provisorisch geteert werden.

  • Jetzt am Donnerstag: Info- & Ideenabend für Tutzings Zukunft

    Jetzt am Donnerstag: Info- & Ideenabend für Tutzings Zukunft

    Diesen Donnerstag ist es soweit! Unser Info- & Ideenabend findet am 10.11.2022 von 19:00 – 20:30 Uhr im Lobster Gastro statt. Klicken Sie bitte hier auf die aktualisierte Einladung, um mehr über unsere Initiative für Tutzings Zukunftsplanung zu erfahren. Es sind noch wenige Plätze frei. Wir freuen und auf Ihr Kommen!

  • Parkscheinautomaten in Tutzing

    Das Rathaus bittet um die veröffentlichung folgender Pressemitteilung:

    „Für ein längeres Parken steht wie gehabt die tarifliche Funktion zur Verfügung. Bei kürzeren Angelegenheiten oder Erledigungen, wie zum Beispiel Semmeln, Getränke oder Arznei einkaufen, kann man bis zu 30 Minuten gebührenfrei an den Parkscheinautomaten in Tutzing parken. Hierbei müssen Sie nichts weiter tun als die grüne Taste im unteren Bereich des Automaten zu drücken, kurz zu warten und dann kommt auch schon Ihr Ticketausdruck. Bitte beachten Sie, den Ticketausdruck gut lesbar hinter Ihre Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges zu legen. Und schon können Sie 30 Minuten gebührenfrei parken. Sollten Sie einmal vergessen haben, wie das gebührenfreie Parken funktioniert oder wie lange Sie parken dürfen, können Sie dies an jedem Automaten auf der linken Seite des Displays unter der Überschrift „Tarife“ nachlesen.“

     

     

    In der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrssauschusses am 27.04.2022 wurde über das Konzept der Parkraumbewirtschaftung gesprochen. In dieser Sitzung stellte die Verwaltung die Übersicht über die geltenden Parkgebühren vor (zur Vergrößerung anklicken).
    Die Parkplätze rund um die Lindlwiese sind von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen. Dies erfreut insbesondere die Marktbesucher am Samstag. Der Sinn der Parkraumbewirtschaftung sei insbesondere, die Parkplätze für potentielle Kunden freizuhalten, so die Bürgermeisterin.