Monat: Dezember 2022

  • HFWA: Letzte Formalitäten und dann in die Weihnachtspause!

    Nur sehr kurz gestaltete sich diesmal die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 14.12.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Es war die letzte Sitzung in Jahr 2022.

    Nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung ging es um die Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 15.11.2022 gefassten Beschlüsse. Das waren drei: wir (1) haben zugestimmt, dass eine junge Dame ein freiwilliges soziales Jahr in der Traubinger Grundschule ableistet, haben (2) einen Zuschuss der Gemeinde Tutzing von 1.000 Euro für eine Eltern-Kind-Gruppe im Waldorf-Kinderhaus genehmigt sowie (3) einen Sachstandsbericht zum Thema Blackout erhalten und dazu der Beschaffung von Lebensmitteln und der Verbesserung der Elektrik zum Anschluss von Notstromaggregaten zugestimmt. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass die Informationen zum Blackout längst öffentlich sind: in der Dezember-Ausgabe der Tutzinger Nachrichten (Seite 37).

    Mit diesem letzten Sitzungsbericht für das Jahr 2022 verabschiede ich mich in die Weihnachtsferien. Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und ein gutes, gesundes Jahr 2023!

     

     

  • BOA: Schönere Gestaltung erwünscht!

    Der Antrag auf Baugenehmigung zur energetischen Sanierung und Anbau von Balkonen und einer Wiederkehr an der Ostseite für ein Haus in der Beiselestraße 20 löste eine Diskussion über Gestaltungsfragen aus. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) am 13.12.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald war sich über seine Haltung – zustimmend oder ablehnend – uneinig. Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen einfachen Bebauungsplanes „Kath. Kirchenstiftung“ von 1957. Dieser ist nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt nicht anwendbar, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu beurteilen war. Mit 603 m² erreicht das Grundstück die Mindestgröße der Tutzinger Ortsbausatzung. Durch die beantragten Maßnahmen vergrößert sich die Grundfläche des Hauses. In der näheren Umgebung befinden sich mehrere große Gebäude. Vor diesem Hintergrund war der Antrag zustimmungsfähig. Störend war die Anmutung der Wiederkehr, wie sie in den vorgelegten Plänen sichtbar wurde: der Obere Balkon war mit einem einfachen Schrägdach versehen. Dazu gab es dann im Ausschuss zahlreiche Vorschläge, wie das besser zu lösen sei. Mit 5 zu 3 Stimmen setzte sich eine Mehrheit durch, die dem Antrag zustimmte, versehen mit dem Hinweis, dass die Gestaltung der Überdachung gefälliger geplant werden und die Verwaltung dazu Gespräche mit dem Bauwerber führen sollte. Bei einer Ablehnung wäre die Ersetzung durch das Landratsamt sicher gewesen.

    Weiter Punkte der Sitzung:

    • Der Bebauungsplan Nr. 78 Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 1.1 (ehem. Kohlenmüller und Edeka) befindet sich im Änderungsverfahren. In der Ausschussssitzung am 22.11.2022 waren die eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt und abgewogen worden. Die erneute Auslegung sollte ohne das ausstehende Schallschutzgutachten erfolgen. Inzwischen liegt das Gutachten vor, so dass dieses Bestandteil der nächsten öffentlichen Auslegung sein und eine weitere Auslegung entfallen kann. Zusätzlich wurden noch weitere Formulierungen angepasst, so zur Tiefgaragenabfahrt. Die Fassadenbegrünung und ein geeignetes Bewässerungskonzept für die Begrünung wurden aus den Festsetzungen herausgenommen und als Hinweise formuliert, auch um Missverständnisse zu vermeiden. Zur Absicherung wird dies als Anlage zum abzuschließenden Durchführungsvertrag genommen. Damit wurde einstimmig der Beschluss vom 22.11.2022 ergänzt und geändert, die Änderung mit Begründung in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das erneute Auslegungsverfahren durchzuführen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses durch eine Dachterrasse, Am Höhenberg 10a, musste erneut behandelt werden. Der Antrag war in der Sitzung am 17.05.2022 abgelehnt worden, weil sich durch das Geländer die Wandhöhe des Gebäudes erhöht. Dazu gibt es keine Referenz in der umgebenden Bebauung. Das Landratsamt, mit dem die ablehnende Entscheidung zuvor abgestimmt worden war, wollte die Ablehnung des Ausschusses ersetzen und vertrat nun den gegenteiligen Standpunkt: das Geländer der Dachterrasse entfalte keine geschossähnliche Wirkung. Diese Argumentation konnte der Ausschuss nicht nachvollziehen und bekräftigte – spürbar verärgert – einstimmig seine Versagung mit Hinweis auf die Absprache mit dem Landratsamt und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Nachbar hat die Dachterrasse ringsherum zurückversetzt, damit bleibt die Wandhöhe unverändert.
    • Auch der Antrag auf Baugenehmigung  zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus in der Waldschmidtstraße 3 musste erneut behandelt werden. Der Antrag war in der Sitzung am 13.09.2022 abgelehnt worden: Der Anbau füge sich nicht ein und die GRZ von 0,26 sei zu hoch, es gebe dazu keine Referenz. Der Bauwerber zeigte sich gesprächsbereit und hat seine Planung geändert, um die Größe und die Optik zu verbessern. Neu war zunächst die Angliederung des Anbaus an den Bestand durch eine Spange und der Einsatz von mehr Glas beim Dachaufbau, also optische Verbesserungen, um den Hinweisen des Ausschusses zu entsprechen. Neu zur Sitzung war nun eine mit dem Landratsamt abgetimmte Planung eingereicht worden, in der auf den Dachaufbau verzichtet wurde, lediglich Absturzsicherungen werden vorgesehen. Der Antrag erhielt nun das einstimmige Einvernehmen. Das hätte so auch im ersten Anlauf eingereicht und genehmigt werden können.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus in der Kustermannstraße 85 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, sogar im Landschaftschutzgebiet, und war daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Nur maßvolle Erweiterungen sind hier möglich, es gilt die Außenbereichssatzung. In der Ausschusssitzung am 04.05.2021 war ein Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau positiv beurteilt worden. Der nun eingereichte Bauantrag vom 11.11.2022 zeigte eine bessere Lösung, einen Anbau direkt an das Haupthaus. Ob die weiteren rechtlichen Vorgaben für die bauliche Erweiterung des Gebäudes im planungsrechtlichen Außenbereich erfüllt werden, prüft das Landratsamt Starnberg.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung und Anbau eines Wintergartens an das Bestandsgebäude sowie Teilabbruch der Tenne in der Weilheimer Straße 12 in Traubing hatte den Ausschuss schon mehrfach beschäftigt. Bereits in der Sitzung am 15.02.2022 hatte der Ausschuss allen drei eingereichten Varianten das gemeindliche Einvernehmen versagt mit dem Hinweis, die Verwaltung möge Gespräche führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. In der Sitzung am 22.03.2022 wurde der Antrag wiederum abgelehnt mit der Begründung, die Höhenentwicklung füge sich nicht in die Umgebung ein (Aufschüttung im Süd-Westen, Abgrabung im Norden), der Firstversatz zum Bestand wurde als zu groß angesehen. In der nun vorgestellten Planung vom 16.11.2022 finden nur unwesentliche Geländeveränderungen statt, der Anbau erscheint etwas in die Erde gedrückt, nimmt die Firsthöhe des Bestandsbaus auf und erscheint in nordöstlichen Bereich nun als E+I+D anstatt vorher E+II+D. Der Zwischenbau wird ohne Dachterrassse und mit Flachdach ausgeführt, so dass dieser nun als untergeordnete Spange zwischen den beiden Gebäuden in Erscheinung tritt. Der Wintgergarten ist auf der Nordseite erdgeschossig an den Bestand angegliedert. Aus Sicht der Verwaltung war damit ein zustimmungsfähiger Kompromissvorschlag vorgelegt worden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Ratsmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar stellte fest, dass hier in der Kommunikation mit dem Bauwerber eine gute Lösung gefunden worden sei.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage in der Waldschmidtstraße 27 bedeutete de facto ein zweites Haus auf einem bebauten Grundstück. Angesichts einer Fläche von 1.291 m² war nach der Tutzinger Ortsbausatzung ein weiteres Einzelgebäude zulässig. Der geplante Neubau hat eine Grundfläche von 129 m², die Abstandsflächen sind eingehalten, das Dachgeschoss ist als Laternengeschoss geplant. In der Umgebung befinden sich Gebäude, die die Kubatur des geplanten Einfamilienhauses überschreiten, so dass sich das Vorhaben dem Grunde nach in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB, da kein Bebauungsplan). Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
    • Für Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports in der Kellerweise 7 galt der Bebauungsplan Nr. 5 „Fischerbuchetstraße – Obere Kellerwiesen“ in der Fassung von 1972. Das Vorhaben entspreche zwar nicht den Festsetzungen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, es gebe jedoch zahlreiche Garagen, die nicht dem Bebauungsplan entsprächen, also Präzedenzfälle. Eine Befreiung sei hier aus städtebaulichen Überlegungen heraus unproblematisch, die Situierung des Carports an der vorgeschlagenen Stelle und nicht am Hauthaus zudem logischer. Nachbarschaftliche Belange des Verbands Wohnen (Garagenhof) sind nicht berührt. Der Ausschuss stimmte dem Antrag zu und erteilte die notwendigen Befreiungen.

     

     

     

     

     

     

     

     

  • GR: Hauptstraße winterfest gemacht!

    Die Hauptstraße sei winterfest gemacht worden, besseres Durchkommen ohne Ampelverkehr sei nun möglich. Die Querungshilfe an der Nordbadsstraße wird wie geplant provisorisch errichtet, eine weitere Querungshilfe weiter nördlich bei der Akademie sei derzeit nicht möglich. Die Bordsteine sind sehr hoch, weil die provisorische Asphaltdecke niedriger liege, es würden dazu Warnschilder und -baken aufgestellt. Eine Fußgängerampel in der Baustelle sei nicht möglich, da würden sich dann Ampelphasen überlagern. So beschrieben die 1. Bürgermeisterin und die Verwaltung in der Sitzung des Gemeinderats am 08.12.2022 die Situation im Bauabschnitt Nord der Hauptstraße.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Im Rahmen des Energiemanagements der Gemeinde war wieder einmal Andreas Scharli, Berater im Energieeffizienznetzwerk für Kommunen im Oberland, zu Gast. Er referierte über die Vorteile eines Programms zur Erfassung der Verbräuche einzelner kommunaler Liegenschaften. Gemessen werden die Verbräuche von Heizungsenergie, Strom und Wasser. Auch die Emission von CO2 werde gemessen. Die Messdaten werden mit Ziel- und Grenzwerten ergänzt und zu Energieberichten zusammengefasst. Mit den Auswertungen könnten, so einige Beispiele, auch die Erfolge von Energiesparmaßnahmen nachgemessen werden, in Mengenverbräuchen und in Kosten. Die Erfassung der Daten erfolge vor Ort, manuell oder über Funk, die Auswertung mit Softwareprogramm extern. Neben Einrichtungskosten je Zähler werde eine Gebühr für die jährlichen Auswertungen anfallen. Ein Programm für kommunales Energiemanagement fördert diese Kosten mit 70%. Dies zur Kenntnis, ohne Beschluss.
    • Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Werkaussschusses vom 15.11.2022 für die Vermietung des Buttlerhofsaals in Traubing. Soweit es sich um interne Sitzungen oder Mitgliederversammlungen etc. handelt, wird der Saal kostenfrei vermietet, auch ohne Kaution, jedoch mit der Verpflichtung zur Reinigung nach der Benutzung. Wenn Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und/oder Eintritt erhoben wird, werde es einen Nutzungsvertrag mit einer Gebühr von 50 Euro/Tag zuzüglich Reinigung geben. Die Benutzungs- und Gebührenordnung wird entsprechend geändert.
    • Ebenso einstimmig wurde die Empfehlung des Haupt- Finanz- und Werkaussschusses vom 15.11.2022 für die Vermietung des Geschirrmobils und den WC-Wagen  der Gemeinde Tutzing angenommen. Der externe Verleih entfällt. Die Benutzungs- und Gebührenordnung wird entsprechend geändert. Das Geschirrmobil wird zum reinen Spülmobil; das Geschirr wurde nicht verschrottet sondern der JM übergeben, die den Verleih übernimmt.
    • Nachdem Friedhofsgebührensatzung zuletzt in der Sitzung am 14.09.2021 geändert wurde, stand nun eine weitere Änderung an. Die Gebühren für die Gedenktafeln am Ruhewald, für die Gemeinde ein durchlaufender Posten, wurden leicht erhöht. Zusätzlich wurden in der Satzung einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Einstimmig mit Wirkung zum 01.01.2023 so beschlossen.
    • Der Tagesordnungspunkt 7 zur Umsatzsteuer wurde abgesetzt.
    • Ratskollegin Stefanie Knittl hatte einen Antrag zur Umbenennung von Bushaltestellen eingebracht. Nach dem Vorschlag sollen die Haltestellen hinsichtlich ihres ortsgeschichtlichen Hintergrundes untersucht und eventuell umbenannt werden, so dass mehr Bezug zum Ort und zur unmittelbaren Umgebung entstehe. Die Bürgermeisterin erklärte, dass Haltestellen grundsätzlich nach Straßen oder großen Gebäuden benannt werden, es gebe dafür klare Regeln. Sie schlug vor, dass der ortsgeschichtliche Arbeitskreis Ortstafeln entwerfen könnte. Eine Stellungnahme des Landsratsamts sei angefordert. Ratskollege von Dr. Thomas von Mitschke-Collande lehnte den Antrag ab, die Bezeichnung „Mühlfeldstraße“ sei genau, „Knittlvilla“ jedoch nicht. Die Bezeichnung „Politische Akademie sein wohl möglich, er habe entsprechend recherchiert. Ratskollege Florian Schotter ergänzte aus Polizeisicht, die Haltestellen seien Orientierungspunkte, sie müssten auch von Ortsfremden in der Leitstellen gefunden werden. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt, die Antragstellerin stimmte wegen Befangenheit nicht mit. Ein neuer Antrag mit Bezug auf eine Umbenennung einzelner Haltestellen im Rahmen der geltenden Regeln könnte m.E. erfolgreich sein.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Bürgermeisterin, dass die Telekom nun mit dem Einbau von Glasfaserkabeln in der Hauptstraße beginne. Dazu hier ein gesonderter Beitrag vom 08.12.2022.

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Telekom-Glasfaser kommt nach Tutzing

    Als Anlieger der Hauptstraße im mittleren Bauabschnitt der Sanierung bekam ich die folgende Email von der Telekom, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    Glasfaser bis in Ihr Zuhause – das Highspeed-Netz nimmt in Tutzing – Nördlicher Kernbereich Fahrt auf. In Kürze beginnen wir mit dem Ausbau in Ihrem Wohngebiet. Sichern Sie sich schon bald einen unserer superschnellen Glasfasertarife und profitieren Sie von maximalen Geschwindigkeiten!

    Damit Sie keine Informationen rund um den Breitband-Ausbau in Ihrer Region verpassen, bieten wir Ihnen einen individuellen und unverbindlichen Informationsservice. Nach Ihrer Registrierung versorgen wir Sie bevorzugt mit aktuellen Informationen rund um den Versorgungs- und Ausbaustatus Ihres Anschlusses. Jetzt unverbindlich registrieren und auf dem Laufenden bleiben.“

    Mit Klick auf den Button landete ich auf dieser Website der Telekom. Ich hatte mich dort bereits registriert und vermutlich deshalb die Email bekommen.

    Die Gemeindeverwaltung hatte bereits vor einigen Wochen bei den Grundstückseigentümern un der Hauptstraße, Bauabschnitt Mitte, das Interesse an einem Glasfaseranschluss der Telekom abgefragt.