Monat: Mai 2024

  • UEVA: PEFC-Zertifizierung von gemeindlichen Waldflächen

    Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt sich die Initiative einer globalen Organisation mit dem Ziel, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. So vorgestellt in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 14.05.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
    Mit einer PEFC-Zertifizierung, so Sonja Mayer (Dipl-Ing. für Landschaftspflege) vom Amt Liegenschaften, weisen Waldbesitzende transparent und glaubwürdig nach, dass ihr Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. In Deutschland vertrauen bereits über 300.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf das PEFC-Zertifikat: Staatsforstbetriebe, Försterinnen und Förster im Kommunalwald und auch private Klein- und Kleinstwaldbesitzende. Die 12,5 Hektar Wald der Gemeinde werden bereits nach diesen Grundsätzen bewirtschaftet, es fehlt noch die Zertifizierung. Das wird mit einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung sichergestellt. Die Teilnahme an der Zertifizierung bedeutet für die Gemeinde die Einhaltung von sechs Kriterien, die 1993 auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossen wurden:

    1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen;
    2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen;
    3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz);
    4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen;
    5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der
      Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser);
    6. Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.

    Mehr Informationen unter https://www.pefc.de/.

    Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 0,23 Euro/ha und damit auf insgesamt 2,88 Euro pro Jahr. Zur Kenntnis genommen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Sprungleitenweg wurde im vergangenen Jahr unter finanzieller Beteiligung der meisten Anlieger saniert. Der gesamtes Weg bis hinunter zum Ebersweg war bislang als „Ortsstraße“ gewidmet. Das wurde nun geändert, um den jetzigen guten Zustand mit neuem Asphalt und Entwässerungsrinnen möglichst lange zu erhalten. Von der Hauptstraße bis Haus Nr. 4 wird die Tonnage auf 20 Tonnen beschränkt. Bei schwereren Fahrzeugen wird der Zustand vor und nach der Befahrung kontrolliert, um bei Beschädigungen Ersatzmaßnahmen verlangen zu können. Der hintere Teil bis hinunter zum Ebersweg wird mit einer Teileinziehung als Fußweg gewidmet. Einstimig so beschlossen.
    • Ähnliches galt für eine private Fläche Im Ried 23, ohne deren Widmung als öffentlicher Gehweg der Gehweg zu schmal wäre, um ihn nutzen zu können. Einstimmig beschlossen.
    • Die Anschaffung von vier Geschwindigkeitsmessanzeigen (Smileys) wurden in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen. Sie verfügen über eine größere Anzeige, können Fahzreuge zählen, verzeichnen die Uhrzeit und es können verschiedene Grenzgeschwindigkeiten eingegeben werden. Für die Auswertung gibt es eine kostenfreie Software (App). Es sei bemerkenswert, so die Verwaltung, dass eins von zwei Angeboten unter dem Haushaltsansatz liege. Zur Kenntnis.
    • Der Ausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 29.03.2022 für die derzeitge Bepflanzung mit dicht blühenden Flächen und einem geringen Pflegeaufwand (Magerwiesen) entschieden. Insbesondere muss nicht von der gemeindlichen Gärtnerei bewässert werden. Nach zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung schlug der Bürgermeister vor, am südlichen Ortseingang am Kreisverkehr auf der Seite des Kustermannparks eine Ergänzung mit Zierpflanzen vorzunehmen. Dazu kam die Idee, ein ausrangiertes Fischerboot zu verwenden und zu bepflanzen. Nach ausführlicher Diskussion fand der Vorschlag mit 3 zu 7 Stimmen keine Mehrheit mit der Begründung, dass die Ressourcen des Bauhofs eher in die Pflege der Parks und der Wege einfließen sollten.
    • Die Verwaltung berichtete über die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (amtliche Abkürzung FGÜ). Immer wieder kämen Anfragen von Bürgern, so dass das Thema vertieft werden solle. Wie Sophia Schmaus vom Verkehrswesen ausführte, müsse auf beiden Seiten ein Gehweg vorhanden sein, der FGÜ müsse einen Gewinn an Sicherheit bringen, in Tempo 30-Zonen sei ein FGÜ entbehrlich, der FGÜ müsse für Fahrzeugführer frühzeitig erkennbar sein, er muss beleuchtet sein. Besonders wichtig sei die Beurteilung der Erforderlichkeit durch Verkehrszahlen: so werden mindestens 50 Personen und 200 Fahrzeuge in der Spitzenstunde vorausgesetzt. Für die verkehrliche Anordnung müssen alle Vorgaben geprüft und erfüllt werden. Anschließend müssen Polizei und Landratsamt gehört werden. Ratskollegin Elisabeth Dörrenberg merkte entrüstet an, „wir ersticken in Bürokratie.“ Die Dinge würden so kompliziert gemacht, wie es nur irgendwie ginge. Übrigens: Bei dem Projekt „Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung in der Heinrich-Vogl-Straße“, im Haushalt 2024 leider nicht budgetiert, wurden die Anträge zu zwei Fußgängerüberwegen nicht anerkannt, weil es an der frühzeitigen Erkennbarkeit mangelte. Die Verwaltung wurde gebeten, die Einrichtung von FGÜ an der Hauptstraße zu prüfen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes warb der Bürgermeister um Schulweghelfer in Traubing. Um die Schulwege zu sichern, sei dies wichtig, der Aufruf solle auch noch öffentlich bekräftigt werden. In Tutzing funktioniere das System gut. Den Zuschlag für die die Sanierung der Hauptstraße im mittleren Teil habe das Bauunternehmen Kutter aus Memmingen erhalten, die auch den südlichen Teil realisiert hätten. Er werden schwierige Verkehrssituationen entstehen, über den Ablauf werde jeder Haushalt per Postwurfsendung informiert. Auch werde die Belastung auf den Umleitungsstrecken hoch sein. Dazu gebe es am 08.06.2024 ein Blitzermarathon, die Messpunkte würden vorher bekanntgegeben. Mit Bannern und aufgestellten Geschwindigkeitsmessanzeigen (Smileys) werde dies begleitet.

     

     

  • GR: Es ist schwierig mit dem Landratsamt…

    Wieder einmal will das Landratsamt ein Votum des Bauauschusses durch gegenteilige Ausfasssung ersetzen. So geschehen in der Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Bau- und Ortsplanungsauschuss (BOA) hatte am 19.03.2024 den umfangreichen Antrag auf Vorscheid für ein Gebäude in der Dreibuschstraße 8 abgelehnt. Dabei ging es um folgende Vorhaben: Dachanhebung zum Umbau eines Mehrfamilienhauses, Wohnraumerweiterung durch Vergrößerung des Dachraums und Auflösung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zugunsten von zwei bestehenden Familienwohnungen. Einstimmig war das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt worden mit der Begründung, das Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es konnte im Geviert von Dreibusch-, Fischerbuchet- und Langestraße kein Bezugsfall gefunden werden, der in Höhe und Fläche als Referenzobjekt hätte dienen können. Das Landratsamt ist der Auffassung, das prägende Quartier sei viel größer und stellte im Unterschied zum BOA fest, das Vorhaben füge sich in die umgebende Bebauung ein, die Anhebung des Dachstuhls sei in Ordnung. Lediglich bei den Abstandsflächen sah es sich einig mit dem BOA: diese dürften nicht überschritten werden, auch wenn es sich um Maßnahmen zur Wärmedämmung handele. Der Punkt wurde kurzfristig in der Sitzung des Gemeindrats behandelt, um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme einzuhalten.
    Ratskollege Dr. Joachim Weber-Guskar reagierte genervt: „Es sei extrem schwieirg mit dem Landratsamt, die unterschiedliche Beurteilung der Bezugsfälle sei unerträglich.“ Er schlug vor, hier einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Bebauung im Geviert zu steuern. Einstimmig bestätigte der Gemeinderat die ablehnende Haltung des Bau- und Ortsplanungsausschusses mit der Ankündigung, hier einen Bebauungsplan aufzustellen, um das Geviert zu begrenzen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung das neue Gesetz „Wind-an-Land“ eingebracht, dass 2023 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung in Landesrecht wurde der Regionale Planungsverband München beauftragt, im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie zur Teilfortschreibung des Regionalplans München.  Stellungnahmen der Gemeinden werden bis 31.05.2024 erwartet. DIe Eregebnisse der Beteiligung werden im Beirat erörtert, eine formelle Abwägung, wie in gesetzlich geregelten Verfahren, sei nicht vorgesehen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Die 13 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Starnberg haben im Jahr 2012 geeignete Standorte für Windenergieanlagen, sog. Konzentrationsflächen, ausgewiesen, innerhalb derer Windenergieanlagen zulässig sind. In der Gemeinde Tutzing sind gegenwärtig keine Vorrangflächen jedoch Suchflächen vorgesehen. Im erweiterten Suchraum gebe es Flächen in Traubing und bei Monatshausen. Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Flora Weichmann nahm der Gemeinderat den Entwurf des Regionalen Planungsverbands zur Kenntnis.
    • Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 lag ein positiver Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 23.04.2024 vor. Der Vorentwurf als viergeschossiges Gebäude war am 07.12.2023 vom Gemeinderat abgelehnt worden. Nun war das vierte (Laternen-)Geschoss durch zwei Dachaustritte als Zugang zu Dachterrassen ersetzt worden. Dafür gibt es gegenüber dem Edekamarkt in der Lindemannstraße ein Referenzobjekt. Damit war der Antrag zustimmungsfähig und erhielt mehrheitlich gegen die Stimme des Ratskollegen Claus Piesch (FW) das gemeindliche Einvernehmen.
    • Gemeinsam mit Dr. Peter Frey vom Ökumenischen Unterstützerkreis Tutzing erläuterte der Initiator Dr. Georg Strasser des Konzept der jungen Initiative „raumgeben.net“. Dabei geht es um die Wohnungsvermittlung an geflüchtete Menschen. Eigentümer melden ihre Erwartungen und Wünsche als Vermieter. Oft sind es revovierungs- und sanierungsbedürftige Flächen, die gegen eine geringere Miete abgegeben werden, nicht selten helfen die künftigen Mieter z.B. aus der Ukaine, bei den Sanierungen. Oft sind es Erben von Häusern, die Flächen bereitstellen, aber auch alleinlebende Menschen, die ungenutzten Platz haben. Die Mieten sind abhängig von Wohnungsgröße und Personenzahl (Bedarfsgemeinschaft) und werden vom Jobcenter im Landratsamt festgelegt; erfahrungsgemäß liegt die Miete bei 8-10 Euro/m².
    • Einstimmig wurde auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, dass mögliche Gewinne der „Betriebe gewerblicher Art“ (BgA), nämlich Wasserwerk und PV-Anlagen sowie Südbad, für das Jahr 2023 der Rücklage zugeführt werden.
    • Einstimmig wurde der von der Gemeinde Pöcking ausverhandelte Fundtiervertrag in der Fassung vom 17.04.2024 nebens Anlagen angenommen. Darin vorgesehen ist die Erhöhung des pauschalen Aufwendungsersatzanspruchs um 0,20 Euro/Einwohner auf 1,50 Euro/Einwohner. Neben dieser Grundfinanzierung wurden die Gebühren für konkrete Fälle erhöht. Die Laufzeit des Vertrags wurde auf fünf Jahre ausgedehnt (2025-2029). Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung durch Erhöhung der Hundesteuer oder temporärer Steuererlass für Hunde aus dem Tierheim oder bei Besitz des Hundeführerscheins wurden mit 13 zu 3 Stimmen abgelehnt.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Jungviehstalles in Diemendorf 38 wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. An sich ist der landwirtschaftliche Betrieb privilegiert. Ob das beantragte Gebäude, 31 Meter lang und 23 Meter breit, mit einer Firsthöhe von 10 Metern privilegiert ist, entscheidet das Landratsamt Starnberg mit den Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim.

     

     

     

     

  • UEVA: Keine Parkgebühren während der Hauptstraßensanierung

    Von Mai bis in den Herbst werden in der Traubinger Straße und in der Greinwaldstraße einschl. des Parkplatzes auf den Grundstück der ehemaligen TSV-Halle keine Parkgebühren verlangt. So die Bestätigung in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrausschusses (UEVA) am 30.04.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Die Parkraumbewirtschaftung während der Sanierung der Hauptstraße war in der Sitzung am 25.10.2023 vorbesprochen worden. Ein Teil der Ausschussmitglieder hatte die bestehende Regelung als ordnend und hilfreich empfunden und damit keinen Handlungsbdarf gesehen, der andere Teil der Ausschussmitglieder sah darin ein Zeichen an die Gewerbetreibenden. In der Sitzung am 28.11.2023 wurde mehrheitlich beschlossen, probeweise die Bewirtschaftung auf den beiden Straßen auszusetzen. Um die bestehende Parkraumbewirtschaftungszone außer Kraft zu setzen, werden mobile Verkehrszeichen angeordnet. Dabei wird das Parken mit Parkscheibe auf sechs Stunden in den Bereichen begrenzt. Die umfangreiche Beschilderung sei erforderlich, um die Regelung rechtssicher umzusetzen, wie der Bürgermeister ergänzte. Die Schilder mit Kosten von insgesamt rd. 2.900 Euro könnten auch während der Fischerhochzeit genutzt werden. Die Sinnhaftigkeit der zeitlichen Begrenzung wurde von einigen Ausschussmitgliedern bezweifelt, es könnten keine Fahrzeuge über Nacht abgestellt werden. Auch wurde vorgeschlagen, die Regelung auf die Zeit von 8 – 18 Uhr zu begrenzen, ebenso die Parkzeit auf zwei Stunden. Die Verwaltung berichtete nur zur Kenntnis, der ursprüngliche Beschluss war ohne die Parkzeitregelung gefasst worden, die nun in der Umsetzung seitens der Verwaltung ergänzt wurde. Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar erinnerte an das Ziel der Regelung, den Gewerbetreibenden das Leben während der Hauptstraßensanierung zu erleichtern. Es sei fraglich, ob das durch diese Regelung erreicht werde.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zur Kenntnis informierte die Verwaltung über sogenannte „Verkehrsberuhigte Bereiche“. Das sind Mischflächen, die von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Daher haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn. Nach der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) gibt es eine ganze Reihe von Ge- und Verboten für diese Verkehrsberuhigten Bereiche, u.a. Schrittgeschwindigkeit, kein Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, überall Kinderspiele, Fußgänger über die gesamte Breite. Die Zahl der Anfragen ist lt. Aussage der Verwaltung recht hoch, dabei ginge es meistens um die Reduzierung der Geschwindigkeit. Hier seien Maßnahmen wie Beschilderung und Verkehrsüberwachung geeigneter.
    • Als Test werden in der Oskar-Schüler-Straße Bodenmarkierungen „30“ für beide Fahrtrichtungen aufgebracht. Der Versuch sei mit der Polizei abgestimmt.
    • Die Verwaltung berichtete über die Verkehrsschau, die am 15.04.2024 mit der Polizei Starnberg und dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland stattgefunden hatte. Auch der Arbeitskreis Mobilität war eingebunden. Im Ergebnis werden in zahlreichen Straßen die bestehenden Verkehrsschilder ausgetauscht, entfernt oder an anderer Stelle neu gesetzt. Weitere Straßen sind in der Planung. Hier werden vom Verkehrswesen der Gemeindeverwaltung insgesamt Verbesserungen angestrebt, sämtliche Maßnahmen wurden mit Luftbildern erläutert.
    • Bei der Beschilderung „Achtung Schulkinder“ war die Verwendung von gelben Trägerfolien beanstandet worden. Sie werden nun durch weiße Folien ersetzt. Die Wechsellichter werden zurückgebaut und ein Piktogramm mit spielenden Kindern auf die Straße aufgebracht. Sobald die verkehrliche Anordnung vom Landratsamt eintrifft, wird die Maßnahme umgesetzt. Schülerlosen/Verkehrsweghelfer werden gesucht, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
    • Die Verwaltung berichtete von einer Begehung mit dem Staatlichen Bauamt, um die Standorte für die Willkommensstelen und das Parkleitsystem festzulegen. Fest stehen die Standorte für die Willkommensstelen an der Lindemannstraße/Ecke Kallerbach und an der Bernrieder Straße gegenüber vom Würmseestadion. Ergänzend wurden mehrheitlich zwei weitere Standorte beschlossen (vom Norder her kommend): für die weitere Willkommensstele (Am Schorn) und für das Parkleitsystem an der Klenzestraße.
    • Die Verwaltung stellt des Jahresbericht 2023 des Zwecksverbands Kommunale Dienste Oberland vor, der mit der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs beauftragt ist.
      Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halten/Parken) waren 840 Stunden angefordert worden, von denn 83% auf geleistet wurden. 2.170 festgestellte Ordnungswidrigkeiten führten zur Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von rd. 49.000 Euro – bei Kosten in vergleichbarer Höhe.
      Für die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit) wurden rd. 90% der angeforderten 72 Überwachungsstunden auch geleistet. 877 festgestellte Ordnungswidrigkeiten führten zu Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von rd. 30.000 Euro – ebenfalls bei Kosten in vergleichbarer Höhe.
      Der Bürgermeister betonte,die Überwachungsmaßnahmen trügen dazu bei, dass alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen und die Regeln eingehalten werden. Es zeige sich, dass mehr Messungen zu relativ weniger Überschreitungen führten.
    • Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, die Überwachungsstunden des fließenden Verkehrs vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland von 72 Stunden auf 120 Stunden für das Jahr zu erhöhen. Es handele sich um eine kostenneutrale Maßnahme, weil den Sachkosten Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern gegenüber stünden. Es gebe steigende Bürgeranfragen dazu, um die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen und/oder die Störung für Anwohner zu vermindern. Bedenken des Ausschusses, die Bevölkerung damit übermäßig zu kontrollieren, Smileys seien einfach sympathischer, begegnete der Bürgermeister mit den Hinweis, er sei bereit, Ort und Zeit der Überwachungen bekanntzugeben.
    • Die Verwaltung berichtete vom probeweisen Einsatz einer sogenannten TOPO-Box zur Geschwindigkeitsüberwachung in Traubing. Eine TOPO-Box ist ein Gerät zur präzisen Verkehrsdatenerfassung. Bei der Verkehrsdatenerfassung vom 19. – 26.03.2024 in der Riedstraße in Traubing wurden 1.510 Fahrzeuge gemessen. Davon waren 57 zu schnell gefahren, d.h. sie hatten die zulässige Geschwindigkeit vom 30 km/h um mehr als 9 km/h überschritten. Drei davon fuhren mehr als 21 km/h zu schnell. Die Kosten für den Einsatz des Geräts liegen bei 30 Euro/Tag. Zur Kenntnis.
    • Der Winterdienst auf allen Privatstraßen und Privatwegen, die nicht öffentlich gewidmet sind, wird nicht mehr durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Dies beschloss der Ausschuss einstimmig mit Wirkung vom 01.05.2024. Bislang hatte die Gemeinde den Räum- und Streudienst zum Teil auch auf Privatstraßen und Privatwegen übernommen. Die Pflicht dazu liegt allerdings beim Eigentümer. Haftungsmäßig gibt es Probleme, denn Schäden, die durch das Räumfahrzeug im nicht-hoheitlichen Aufgabenbereich (Privatstraßen) verursacht werden, sind durch die kommunale Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Das Thema war bereits am 23.05.2023 mit demselben Tenor im Ausschuss behandelt worden, allerdings ohne Beschluss. Nun hatte die Verwaltung eine Liste der Privatstraßen und -wege erstellt, damit die Eigentümer nun informiert werden und diese rechtzeitig einen privaten Winterdienst beauftragen könnten.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erinnerte Ausschussmitglied Caroline Krug (ÖDP) an die Anpassung der überbreiten Handläufe an den Treppenabgängen beim Nordbad und am Midgardhaus sowie die Reparatur der Seeuferbefestigung. Der Bürgermeister kündigte an, die der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2024 über das Ergebnis der Ausschreibung zu Sanierung der Hauptstraße im mittleren Abschnitt zu berichten.

    Insgesamt fällt positiv auf, dass die Damen vom Verkehrswesen, Vanessa Rügemer und Sophia Schmaus, die offenen Punkte und unerledigten Aufgaben, die zum Teil schon länger zurückliegen, zügig abarbeiten.