Von Mai bis in den Herbst werden in der Traubinger Straße und in der Greinwaldstraße einschl. des Parkplatzes auf den Grundstück der ehemaligen TSV-Halle keine Parkgebühren verlangt. So die Bestätigung in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrausschusses (UEVA) am 30.04.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Die Parkraumbewirtschaftung während der Sanierung der Hauptstraße war in der Sitzung am 25.10.2023 vorbesprochen worden. Ein Teil der Ausschussmitglieder hatte die bestehende Regelung als ordnend und hilfreich empfunden und damit keinen Handlungsbdarf gesehen, der andere Teil der Ausschussmitglieder sah darin ein Zeichen an die Gewerbetreibenden. In der Sitzung am 28.11.2023 wurde mehrheitlich beschlossen, probeweise die Bewirtschaftung auf den beiden Straßen auszusetzen. Um die bestehende Parkraumbewirtschaftungszone außer Kraft zu setzen, werden mobile Verkehrszeichen angeordnet. Dabei wird das Parken mit Parkscheibe auf sechs Stunden in den Bereichen begrenzt. Die umfangreiche Beschilderung sei erforderlich, um die Regelung rechtssicher umzusetzen, wie der Bürgermeister ergänzte. Die Schilder mit Kosten von insgesamt rd. 2.900 Euro könnten auch während der Fischerhochzeit genutzt werden. Die Sinnhaftigkeit der zeitlichen Begrenzung wurde von einigen Ausschussmitgliedern bezweifelt, es könnten keine Fahrzeuge über Nacht abgestellt werden. Auch wurde vorgeschlagen, die Regelung auf die Zeit von 8 – 18 Uhr zu begrenzen, ebenso die Parkzeit auf zwei Stunden. Die Verwaltung berichtete nur zur Kenntnis, der ursprüngliche Beschluss war ohne die Parkzeitregelung gefasst worden, die nun in der Umsetzung seitens der Verwaltung ergänzt wurde. Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar erinnerte an das Ziel der Regelung, den Gewerbetreibenden das Leben während der Hauptstraßensanierung zu erleichtern. Es sei fraglich, ob das durch diese Regelung erreicht werde.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Zur Kenntnis informierte die Verwaltung über sogenannte „Verkehrsberuhigte Bereiche“. Das sind Mischflächen, die von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Daher haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn. Nach der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) gibt es eine ganze Reihe von Ge- und Verboten für diese Verkehrsberuhigten Bereiche, u.a. Schrittgeschwindigkeit, kein Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, überall Kinderspiele, Fußgänger über die gesamte Breite. Die Zahl der Anfragen ist lt. Aussage der Verwaltung recht hoch, dabei ginge es meistens um die Reduzierung der Geschwindigkeit. Hier seien Maßnahmen wie Beschilderung und Verkehrsüberwachung geeigneter.
  • Als Test werden in der Oskar-Schüler-Straße Bodenmarkierungen „30“ für beide Fahrtrichtungen aufgebracht. Der Versuch sei mit der Polizei abgestimmt.
  • Die Verwaltung berichtete über die Verkehrsschau, die am 15.04.2024 mit der Polizei Starnberg und dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland stattgefunden hatte. Auch der Arbeitskreis Mobilität war eingebunden. Im Ergebnis werden in zahlreichen Straßen die bestehenden Verkehrsschilder ausgetauscht, entfernt oder an anderer Stelle neu gesetzt. Weitere Straßen sind in der Planung. Hier werden vom Verkehrswesen der Gemeindeverwaltung insgesamt Verbesserungen angestrebt, sämtliche Maßnahmen wurden mit Luftbildern erläutert.
  • Bei der Beschilderung „Achtung Schulkinder“ war die Verwendung von gelben Trägerfolien beanstandet worden. Sie werden nun durch weiße Folien ersetzt. Die Wechsellichter werden zurückgebaut und ein Piktogramm mit spielenden Kindern auf die Straße aufgebracht. Sobald die verkehrliche Anordnung vom Landratsamt eintrifft, wird die Maßnahme umgesetzt. Schülerlosen/Verkehrsweghelfer werden gesucht, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Die Verwaltung berichtete von einer Begehung mit dem Staatlichen Bauamt, um die Standorte für die Willkommensstelen und das Parkleitsystem festzulegen. Fest stehen die Standorte für die Willkommensstelen an der Lindemannstraße/Ecke Kallerbach und an der Bernrieder Straße gegenüber vom Würmseestadion. Ergänzend wurden mehrheitlich zwei weitere Standorte beschlossen (vom Norder her kommend): für die weitere Willkommensstele (Am Schorn) und für das Parkleitsystem an der Klenzestraße.
  • Die Verwaltung stellt des Jahresbericht 2023 des Zwecksverbands Kommunale Dienste Oberland vor, der mit der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs beauftragt ist.
    Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halten/Parken) waren 840 Stunden angefordert worden, von denn 83% auf geleistet wurden. 2.170 festgestellte Ordnungswidrigkeiten führten zur Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von rd. 49.000 Euro – bei Kosten in vergleichbarer Höhe.
    Für die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit) wurden rd. 90% der angeforderten 72 Überwachungsstunden auch geleistet. 877 festgestellte Ordnungswidrigkeiten führten zu Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von rd. 30.000 Euro – ebenfalls bei Kosten in vergleichbarer Höhe.
    Der Bürgermeister betonte,die Überwachungsmaßnahmen trügen dazu bei, dass alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen und die Regeln eingehalten werden. Es zeige sich, dass mehr Messungen zu relativ weniger Überschreitungen führten.
  • Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, die Überwachungsstunden des fließenden Verkehrs vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland von 72 Stunden auf 120 Stunden für das Jahr zu erhöhen. Es handele sich um eine kostenneutrale Maßnahme, weil den Sachkosten Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern gegenüber stünden. Es gebe steigende Bürgeranfragen dazu, um die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen und/oder die Störung für Anwohner zu vermindern. Bedenken des Ausschusses, die Bevölkerung damit übermäßig zu kontrollieren, Smileys seien einfach sympathischer, begegnete der Bürgermeister mit den Hinweis, er sei bereit, Ort und Zeit der Überwachungen bekanntzugeben.
  • Die Verwaltung berichtete vom probeweisen Einsatz einer sogenannten TOPO-Box zur Geschwindigkeitsüberwachung in Traubing. Eine TOPO-Box ist ein Gerät zur präzisen Verkehrsdatenerfassung. Bei der Verkehrsdatenerfassung vom 19. – 26.03.2024 in der Riedstraße in Traubing wurden 1.510 Fahrzeuge gemessen. Davon waren 57 zu schnell gefahren, d.h. sie hatten die zulässige Geschwindigkeit vom 30 km/h um mehr als 9 km/h überschritten. Drei davon fuhren mehr als 21 km/h zu schnell. Die Kosten für den Einsatz des Geräts liegen bei 30 Euro/Tag. Zur Kenntnis.
  • Der Winterdienst auf allen Privatstraßen und Privatwegen, die nicht öffentlich gewidmet sind, wird nicht mehr durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Dies beschloss der Ausschuss einstimmig mit Wirkung vom 01.05.2024. Bislang hatte die Gemeinde den Räum- und Streudienst zum Teil auch auf Privatstraßen und Privatwegen übernommen. Die Pflicht dazu liegt allerdings beim Eigentümer. Haftungsmäßig gibt es Probleme, denn Schäden, die durch das Räumfahrzeug im nicht-hoheitlichen Aufgabenbereich (Privatstraßen) verursacht werden, sind durch die kommunale Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Das Thema war bereits am 23.05.2023 mit demselben Tenor im Ausschuss behandelt worden, allerdings ohne Beschluss. Nun hatte die Verwaltung eine Liste der Privatstraßen und -wege erstellt, damit die Eigentümer nun informiert werden und diese rechtzeitig einen privaten Winterdienst beauftragen könnten.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erinnerte Ausschussmitglied Caroline Krug (ÖDP) an die Anpassung der überbreiten Handläufe an den Treppenabgängen beim Nordbad und am Midgardhaus sowie die Reparatur der Seeuferbefestigung. Der Bürgermeister kündigte an, die der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2024 über das Ergebnis der Ausschreibung zu Sanierung der Hauptstraße im mittleren Abschnitt zu berichten.

Insgesamt fällt positiv auf, dass die Damen vom Verkehrswesen, Vanessa Rügemer und Sophia Schmaus, die offenen Punkte und unerledigten Aufgaben, die zum Teil schon länger zurückliegen, zügig abarbeiten.

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