Als zu massiv wertete der Bau- und Ortsplanungsausschuss am 25.06.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einen geplanten Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und einer Doppelgarage in Monatshausen. Abgesehen davon, dass man nicht wisse, ob das Landratsamt hier wirklich eine Baulücke im Innenbereich sehe, erschien dem Ausschuss das Gebäude mit einer Grundfläche von 16 X 11 Metern und einer Firsthöhe von über 10 Metern zu groß, gerade im Hinblick auf die maßgebliche umgebende Bebauung. Der Antrag auf Baugenehmigung wurde abgelehnt. Die Verwaltung wird dem Bauwerber jedoch signalisieren, dass ein etwas zurückgenommener Entwurf, z.B. rd. einen Meter niedriger, weniger massiv, zustimmungsfähig wäre.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Gleiches galt für den Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48 „Frey-Grundstück“.
  • Zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ im Bereich GE 3-5 wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahren zu beauftragen. Dem vorausgegangen war die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. So konnte der Leiter des Bauamts, Klaus Menzinger, auf meine Frage bestätigen, dass sich die Kritik des Landratsamt zum Immissionsschutz mit einem neueren Gutachten erledigt habe. Ebenso wurden Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamts berücksichtigt.
  • Einstimmig billigte der Bau- und Ortsplanungsausschuss die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ samt Begründung in der Fassung vom 25.06.2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Hintergrund der Änderung ist die wachstumsbedingte Ausdehnung eines namhaften Unternehmens in Kampberg. Nachdem die Planungen für die Situierung der zusätzlichen Gebäude zunächst nicht überzeugten, wurde in Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Planer Prof. Burgstaller ein ansprechende Lösung gefunden. Zwei Baukörper mit Satteldach, die im rechten Winkel zu einander stehen und mit dem bestehenden Gebäude eine Hofsituation bilden. Die Firsthöhen entsprechen dem Bestand. Dazu kommt ein Kantinenanbau und ein Regenrückhaltebecken. Weiterhin ist Begründung und eine ansprechende Fassadengestaltung vorgesehen. Insgesamt ein gutes – wiederholtes – Beispiel für eine gute Lösung, die im Zusammenwirken von Gemeinde, Planer und Bauwerber gefunden wurde.
  • Der Billigungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“ wurde vertagt.
  • Einstimmig fasste der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Benediktenweg – Mozartstraße“ anzugehen. Hintergrund der empfohlenen Änderung des Bebauungsplans aus den 1990er Jahren sind die Anträge drei verschiedener Bauwerber, (1) einen Außenaufzug zu bauen, der den Bauraum überschreitet, aber nach der GRZ möglich ist, (2) ein zusätzliches Zimmer zu realisieren und (3) ein Grundstück insgesamt zu überplanen.
  • Im Zuge der Realisierung des geplanten Geschäftsgebäudes an der Ecke Bahnhofstraße/Bräuhausstraße wurde auf Antrag einstimmig beschlossen, die Parkplätze bis zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes auf den Hubert-Hupfauf-Platz zu verlegen. Der Durchgang für die Fußgänger von und zur der Bahnhofstraße wird erhalten bleiben.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum (1) Neubau eines innenliegenden Aufzugs im Bestand, (2) zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und (3) zum Neubau einer unterirdischen Technikzentrale wurde zugestimmt. Die Baumaßnahmen in der Evangelischen Akademie wurden mit dem Denkmalamt abgestimmt.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und drei Einheiten Ferienwohnungen im Nordwinkel in Traubing wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Antrag hatte eine Geschichte: nach eine Bauvoranfrage, die positiv votiert wurde, wurde ein erster Bauantrag wegen der beantragten – größeren – Höhe abgelehnt. Danach wurde ein neuer Antrag eingereicht, der den Vorgaben des Bau- und Ortsplanungsausschusses und der umgebenden Bebauung in Höhe und Optik Rechnung trägt. Dem Einwand eines Ratskollegen, diese „bauliche Anomalie“ gehöre nicht in den Ort, begegnete ein anderer Ratskollegen mit dem Verweis auf 15-20 gleichartiger Gebäude in Traubing.
  • Beim Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung und zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses im Widdumweg in Traubing wurden die eingereichten drei Fragen zur Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens mehrheitlich positiv gesehen. So möchte der Dachwerber den Kniestock und die Dachneigung erhöhen, um im Dachgeschoss drei zusätzliche Zimmer zu realisieren. Dazu ist ein Anbau geplant, um eine Eingangssituation mit Garderobe herzustellen. Die Verwaltung sah die geplanten Maßnahmen als zulässig an. Während ein Ratskollege meinte, das Haus aus 1961 sei „an Dürftigkeit und mangelnder Architektur nicht zu übertreffen. Angesichts der Bezüge in der Umgebung und des geringen Umfangs der Maßnahmen sah ich den Antrag ebenfalls als zustimmungsfähig an.
  • Mehrheitlich stimmte der Bau- und Ortsplanungsausschuss dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung und eines Einfriedungstores im Himbeerweg in Tutzing zu und erteilte gleichzeitig die Befreiungen zur Ortsbausatzung hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraumes und der Ausbildung der Einfriedung als Metallzaun. Es wurden die Auflagen ausgesprochen, (1) das Einfriedungstor in offener Bauweise zu errichten und mit einer Funksteuerung zu versehen und (2) den Zaun in der Weise zu hinterpflanzen, dass die Hecke nicht in den öffentlichen Raum hineinragt.
  • Dem Antrag auf Nutzungsänderung von Aparthotel mit Tanzschule in Klinik mit Tanzschule im Innenbereich des Gebäudes an der Bräuhausstraße 1 wurde zugestimmt. Die Zustimmung der Gemeinde war dazu erforderlich. Das Thema war bereits vor besprochen, Klinik ist wie Hotel Gewerbe, das war die Vorgabe. Der Ausschuss zeigt sich hinsichtlich der Nutzung indifferent.
  • Der Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus an der Feldafinger Straße in Traubing wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Zur Begründung verweis die Verwaltung darauf, dass das Grundstück vollständig im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Eine Bauvoranfrage desselben Bauwerbers zur Errichtung einer Lagerhalle war bereits vor Jahren abgelehnt worden. Daher stellte ich die Frage, ob dieses Gebiet nicht seitens der Gemeinde zu überplanen gewesen wäre, Rat und Verwaltung hier also die Hausaufgaben nicht gemacht hätten. Die Verwaltung stellte klar, das lt. Landratsamt die Splittersiedlung durch Erteilung von Baurechten nicht verfestigt werden soll, die Trennwirkung durch die Bundesstraße 2 sei gegeben. Dasselbe gelte für die Splittersiedlung Baderbichl. Die Bürgermeisterin schloss an, ein Bebauungsplan für Traubing wäre erforderlich, benötige aber Zeit.

 

 

 

 

 

 

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